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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung?
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Beitrag begonnen von taiming am 05.02.2022 um 22:02:23

Titel: eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung?
Beitrag von taiming am 05.02.2022 um 22:02:23
Hallo,

meiner Frau (Niederlassungserlaubnis) wurde leider ihr eAt gestohlen - der Pass ist jedoch unversehrt zu Hause.

Problematisch ist es als dass wir nächsten Monat aus familiären Gründen dringend reisen müssen. Angenommen man kommt an einen Termin bei der ABH - ist in diesem Falle die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder eine anderweitiger reisetauglicher Nachweis möglich?

Danke und viele Grüße

Titel: Re: eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung?
Beitrag von Bayraqiano am 06.02.2022 um 13:11:47
Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigug ist rechtlich nicht geboten, da die einschlägigen Voraussetzungen (Antrag auf Verlängerung oder Erteilung) hierfür nicht vorliegen. Im Übrigen wäre dies bei einer Reise problematisch, da eine Einreise mit einer Fiktionsbescheinigung gleichzeitig die Vorlage des "alten" Aufenthaltstitels erfordern würde.

Die ABH kann aber für die Übergangszeit einen AT in Gestalt eines Klebeettickets in den Pass der Ehefrau kleben. Damit wäre das Problem gelöst.

Titel: Re: eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung?
Beitrag von taiming am 06.02.2022 um 13:30:41
Vielen lieben Dank für deine Antwort! Sehr hilfreich.

Dann hoffe ich mal dass die ABH hierzu bereit ist und alles klappt, es wäre zu schade falls nicht.

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