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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
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Beitrag begonnen von Mohandas Karamchand Gandhi am 30.01.2022 um 20:01:57

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
Beitrag von Mohandas Karamchand Gandhi am 30.01.2022 um 20:01:57
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte das mich jemand bitte unterstützt.
Ist es die Möglichkeit mein Paragraph zu wechseln.
Zur Zeit ich habe die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 -
mein Aufenthalt zu wechseln. Ich habe nicht die Erwerbstätigkeit.
Ich möchte es selbstständig machen.
Ich brauche eure Hilfe.

Danke für ihre Unterstützung .
LG

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
Beitrag von reinhard am 30.01.2022 um 21:05:50
Man kann die Erlaubnis beantragen. Normalerweise verlangt die Ausländerbehörde ein Gutachten der Industie- und Handelskammer, dass Dein Geschäftsplan und Dein Finanzplan in Ordnung sind und Du voraussichtlich Erfolg haben wirst. Vielleicht fängst Du damit an, Deinen Geschäftsplan und Deinen Finanzplan mit der IHK zu diskutieren.

Ansonsten kannst Du auch fünf Jahre lang normal arbeiten, danach die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltesgesetz beantragen. Damit darfst Du Dich selbständig machen.

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