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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frist BAMF Genehmigung Integrationskurs
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Beitrag begonnen von kabul am 26.01.2022 um 07:40:31

Titel: Frist BAMF Genehmigung Integrationskurs
Beitrag von kabul am 26.01.2022 um 07:40:31
Hallo zusammen,

Am 04.11.21 haben zwei afghanische Flüchtlinge (noch im Verfahren) die Aufnahme in den Integrationskurs beantragt. Im Januar 22 dann nochmal nachgefragt und auf die Aussagen der BM'in Faeser verwiesen, nachdem die Kurse für afghanische Flüchtlinge jetzt offen sind.

Es hieß, dass es noch dauern würde, weil das BAMF eine Vielzahl von Anträgen erreichen würde.

Wie lange hat das BAMF hier Zeit? Sind 2 Monate nicht mehr als genug um einen simplen Antrag zu genehmigen? Was kann man hier tun? Klage wegen Untätigkeit? Beschwerde Petitionsausschuss?

Danke Euch.


Titel: Re: Frist BAMF Genehmigung Integrationskurs
Beitrag von reinhard am 26.01.2022 um 11:10:02
Ja, seit dem 17. Januar können afghanische Flüchtlinge im Verfahren am I-Kurs teilnehmen. Sie müssen das nicht mehr beantragen, sich nur anmelden.

Klage ist deshalb sinnlos. Sie können sich anmelden, sie können sich auch an den Petitionsausschuss wenden. Aber die Kurse starten erst, wenn es ausreichend Anmeldungen gibt. Das kann je nach Ort und Kursträger ein paar Monate dauern.

Titel: Re: Frist BAMF Genehmigung Integrationskurs
Beitrag von kabul am 26.01.2022 um 13:38:52

reinhard schrieb am 26.01.2022 um 11:10:02:
Sie müssen das nicht mehr beantragen, sich nur anmelden.


Danke Reinhard, habe eben mit dem Sprachkursanbieter telefoniert. Der sagte, dass zwingend eine Beantragung über das BAMF erfolgen muss. Ohne Zusage von dort, können die nicht aufnehmen. Jetzt bin ich irritiert.

Gibt es irgendwo eine Maßgabe wie lange ein Amt, BAMF z.Bsp. Zeit hat über einen Antrag zu entscheiden? Ich halte 2 Monate für völlig übertrieben.

Titel: Re: Frist BAMF Genehmigung Integrationskurs
Beitrag von SimonB am 26.01.2022 um 15:06:14

kabul schrieb am 26.01.2022 um 13:38:52:
Der sagte, dass zwingend eine Beantragung über das BAMF erfolgen muss.

Der Kursanbieter will sicher sein, dass der Kurs bezahlt wird. Selbstzahler können sie nicht sein. Ein anderer Leistungsträger kommt nicht in Frage. Das BAMF hat Fristen für Antragsbearbeitungen zu beachten. Hier max. 6 Monate (dann U-Klage möglich).

Ich schließe mich @reinhards Vorschlag an, die Anträge (für den Kurs und die Zuweisung in Kommune X) jetzt zeitnah bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Ein Kurs beginnt unabhängig von der Zusage zur Kostenübernahme erst bei Anmeldung von x pot. Teilnehmern.



kabul schrieb am 26.01.2022 um 13:38:52:
Ich halte 2 Monate für völlig übertrieben.
Wer hat 2 Monate Bearbeitungsdauer genannt?





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