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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> 3 Fragen zur Anspruchseinbürgerung
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Beitrag begonnen von birk am 14.01.2022 um 08:16:47

Titel: 3 Fragen zur Anspruchseinbürgerung
Beitrag von birk am 14.01.2022 um 08:16:47
Hallo!
Nach vielen Jahren Pause noch einmal eine Frage von mir. Bzw. gleich 3 Fragen.

Eine junge Erwachsene hatte bislang eine Duldung und erhält jetzt eine AE nach §19d. Jetzt ist die Frage, ob sie sich irgendwann einbürgern lassen kann.

Dazu konkret:
1. Ist die AE nach §19d eine AE, die "einen dauernden Aufenthalt ermöglicht"? (vgl. Infos zur Einbürgerung von i4a)
2. Ersetzen deutscher Hauptschulabschluss plus deutsche, dreijährige Berufsausbildung den Integrationskurs?
3. Ersetzen deutscher Hauptschulabschluss plus deutsche, dreijährige Berufsausbildung den Einbürgerungstest?

Vielen Dank schon mal.
birk

Titel: Re: 3 Fragen zur Anspruchseinbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 14.01.2022 um 09:28:40
Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Kinder unter 16 Jahren).
Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen sichern, besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung, studieren oder haben den Bezug von öffentlichen Hilfen nicht zu vertreten.
Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies notwendig oder erreichbar ist (Ausnahmen zum Beispiel: EU-Staaten, Afghanistan, Iran).
Sie sind nicht wegen einer gravierenden Straftat verurteilt.
Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).

Titel: Re: 3 Fragen zur Anspruchseinbürgerung
Beitrag von Floppine am 14.01.2022 um 09:33:55

Saxonicus schrieb am 14.01.2022 um 09:28:40:
Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.


Ein sehr hartnäckiges Gerücht  :-X  Es ist kein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erforderlich!

Titel: Re: 3 Fragen zur Anspruchseinbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 14.01.2022 um 10:22:27

birk schrieb am 14.01.2022 um 08:16:47:
1. Ist die AE nach §19d eine AE, die "einen dauernden Aufenthalt ermöglicht"? (vgl. Infos zur Einbürgerung von i4a)

Ja, eine AE nach § 19d AufenthG ist für eine Anspruchseinbürgerung ausreichend.


birk schrieb am 14.01.2022 um 08:16:47:
2. Ersetzen deutscher Hauptschulabschluss plus deutsche, dreijährige Berufsausbildung den Integrationskurs?

Fragen Nr. 2 und 3 sind gemeinsam zu beantworten:

Hinsichtlich der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 i.d.R ja.
Hinsichtlich der Grundkenntnisse (Inhalt des Einbürgerungstests) i.d.R auch ja, sofern die erforderlichen Kenntnisse zumindest in der allgemeinbildenden Schule vermittelt wurden.

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