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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Dauer Anerkennung ausländischer Scheidung in Berlin
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Beitrag begonnen von Qri am 06.01.2022 um 08:00:44

Titel: Dauer Anerkennung ausländischer Scheidung in Berlin
Beitrag von Qri am 06.01.2022 um 08:00:44
Hallo zusammen!

Ich lebe im Ausland (China) und habe mich von meiner Ex-Frau vor Ort scheiden lassen.
Da wir beide keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist für die Anerkennung die Senatsverwaltung in Berlin zuständig.

Nach dem mein Antrag eingegangen ist, wurde ich auch recht schnell per E-Mail kontaktiert, da noch ein paar Fragen zu klären waren, insbesondere der aktuelle tatsächliche Aufenthalt.
Meinen Aufenthalt in China konnte ich recht schnell beweisen, meine Ex-Frau sollte anscheinend separat angeschrieben werden.

Da sie nach 3 Wochen noch nichts bekommen hatte (per E-Mail, wir stehen noch in gutem Kontakt), hat sie selbst eine E-Mail verfasst, auch hierauf gab es keine Antwort.
Etwa 2 Wochen später habe ich nun selbst beim Sachbearbeiter nachgehakt, aber weiterhin keine Rückmeldung bekommen.

Hat jemand eventuell Erfahrung mit der Dauer bei der Senatsverwaltung, oder kann mir raten, was ich tun kann? Laut Internetseite wird empfohlen, keine Anfragen zum aktuellen Stand zu stellen. Für mich ist es trotzdem ein ungutes Gefühl nichts zu wissen und in der Schwebe wegen der Anerkennung zu sein, eben da es auch noch nicht die Anerkennung ist, sondern erst eine Prüfung der Zuständigkeit.

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