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Beitrag begonnen von sam522 am 26.12.2021 um 07:19:56

Titel: Niederlassungserlaubnis §18c
Beitrag von sam522 am 26.12.2021 um 07:19:56
Hallo zusammen,

Ich hätte kurze Frage und zwar, was der Unterschied zwischen §18c Abs. 2 S. 1 und §18c Abs. 2 S. 3? Natürlich habe ich im Gesetz durchgelesen, jedoch habe ich das nicht verstanden.

Gruß

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis §18c
Beitrag von Bayraqiano am 26.12.2021 um 13:36:08
Für Satz 1 reichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 aus, für Satz 3 braucht man B1. Dementsprechend wird die Frist bei Satz 3 auch verkürzt.

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