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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Brauche dringend Auskunft über Papiere zur Eheschliesung in Tunesien
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Beitrag begonnen von biankamaria am 21.12.2021 um 23:03:04

Titel: Brauche dringend Auskunft über Papiere zur Eheschliesung in Tunesien
Beitrag von biankamaria am 21.12.2021 um 23:03:04
Hallo, ich wende mich heute für eine Freundin an euch. Sie will in Tunesien heiraten. Das Standesamt hat angeblich keine Ahnung wie das vor sich geht , kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber ok. Das Konsulat dort in Tunis ist nicht erreichbar. Ich persönlich habe vor zig Jahren dort geheiratet, aber es hat sich doch viel geändert. Wer kann helfen und genau sagen wie und was. Danke mal im Voraus.

Titel: Re: Brauche dringend Auskunft über Papiere zur Eheschliesung in Tunesien
Beitrag von lottchen am 21.12.2021 um 23:08:57
Sie ist Deutsche und möchte in Tunesien einen Tunesier heiraten? Dann wäre der übliche Weg dass ihr zukünftiger Ehemann sich vor Ort informiert und ihr mitteilt, welche Unterlagen sie mitbringen muss, welche Fristen eingehalten werden müssen usw.

Dass ein deutsches Standesamt keine Ahnung hat wie eine Eheschließung in jedem Land der Erde abläuft finde ich eigentlich logisch. Das ist in diesem Fall eine Sache von tunesischem Recht.

Titel: Re: Brauche dringend Auskunft über Papiere zur Eheschliesung in Tunesien
Beitrag von sternenstaub am 22.12.2021 um 09:07:33
Auskünfte über die für eine Eheschließung im Ausland vorzulegenden Dokumente gibt grundsätzlich der Standesbeamte am Ort der beabsichtigten Eheschließung.

Aus deutscher Sicht ist für die hier vorliegende Konstellation  zu sagen, dass für die Eheschließung von Deutschen in Tunesien ein Ehefähigkeitszeugnis und eine ergänzende Bescheinigung der deutschen Botschaft in französischer Sprache verlangt wird. Diese Bescheinigung wird von der Botschaft auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses vor Ort ausgestellt.
das Ehefähigkeitszeugnis wird mehrsprachig ausgestellt und muss nicht übersetzt werden.

Für das Ehefähigkeitszeugnis sind die Dokumente des tunesischen Staatsangehörigen in entsprechender Form mit Legalisation durch die Deutsche Botschaft in Tunis und entsprechender Übersetzung in die deutsche Sprache (durch einen entweder bei der Botschaft Tunis registrierten Übersetzer oder einen von einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer) vorzulegen.

Welche Dokumente das sind, hängt vom Familienstand des künftigen Partners ab; für die Ausstellung ist das für den Wohnsitz des deutschen Beteiligten zuständige Standesamt auch zuständig. Dort gibt es Auskunft, welche Dokumente für die Ausstellung vorzulegen sind, i. d.R. sind dies die Dokumente, die auch für eine Eheschließung in Deutschland erforderlich sind. Ggf. muss auch noch eine tunesische Scheidung in Deutschland anerkannt werden.

Deine Freundin soll genügend Zeit einplanen, das dauert und kostet.

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