i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1639752612

Beitrag begonnen von JaySim am 17.12.2021 um 15:50:12

Titel: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 17.12.2021 um 15:50:12
Hallo,

die Tochter meiner Frau lebt in Indien und ist 18 J. alt. Sie will zu uns nach Deutschland kommen.
Wir prüfen grade welche Möglichkeiten ihr realistisch zur Verfügung stehen für ein Visum. Au Pair und FSJ scheiden aus, da  ein Kindernachzugsvisum vor einem Jahr abgelehnt wurde.

Ich sehe folgende Optionen:

1.Ausbildungsvisum
2. Sprachkursvisum zur Vorbereitung auf eine anschließend beginnende Ausbildung.

Meine konkrete Frage wäre ist es rechtlich und tatsächlich möglich ein Visum für einen Sprachkurs in D zu beantragen mit der Begründung danach eine Ausbildung zu absolvieren? Möglicherweise auch schon mit einer bedingten (Bedingung Abschluss Sprachkurs)Ausbildungszusage in der Tasche für den Visumsantrag?

Ein paar Infos zu ihr: Sie hat aktuell knapp das A1 Niveau und macht aktuell eine Ausbildung in Indien. 10. Klasse Schulabschluss( entspricht einem dt. Hauptschulabschluss). Sie kann da aufgrund ihrer Lebensverhältnisse nicht konzentriert deutsch lernen. Geplante Ausbildung in Deutschland: Altenpflegehelferin

Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe. Die Arme ist da quasi ganz allein. Vater verstorben und Verwandte kümmern sich nicht um sie. Keine Geschwister außer ihren Halbbruder in D

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 17.12.2021 um 16:10:06
Au-Pair und FSJ scheiden keineswegs aus.

Sie will ja nach Deutschland, aber sollte nicht direkt zu Euch kommen, Bewerbungen in anderen Bundesländern sind viel realistischer. Sie sollte aber ungefähr B1-Kenntnisse haben, am besten mehr, damit sie sich bewerben kann.

Mit Hauptschulabschluss kann sie nicht studieren, sie müsste anschließend wieder ausreisen, wenn sie keinen passenden Ausbildungsplatz findet. Aber am Ende des Au-Pair-Jahres hätte sie vermutlich gute Deutschkenntnisse und zumindest ihre Chancen verbesser.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 17.12.2021 um 16:32:33
Danke für die Antwort.

Au Pair/FSJ Visum würde abgelehnt werden wegen nicht glaubhaft machbaree Rückkehrbereitschaft. Die hat sie ja auch nicht^^ aber die haben viele Au Pair BeweberInnen nicht.

Die Frage war auch, ob es überhaupt möglich ist ein Sprachkursvisum für eine anschließende Ausbildung zu bekommen. Da wird ja glaub ich auch die Rückkehrbereitschaft geprüft undcih bin mir nicht sicher,.ob das nur für Studiumbeginn möglich ist

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 17.12.2021 um 17:06:44

JaySim schrieb am 17.12.2021 um 16:32:33:
Au Pair/FSJ Visum würde abgelehnt werden wegen nicht glaubhaft machbaree Rückkehrbereitschaft. Die hat sie ja auch nicht^^ aber die haben viele Au Pair BeweberInnen nicht.


Nach "Rückkehrbereitschaft" wird nur beim Besuchsvisum gefragt, nicht bei AuPair oder vom FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst.


Zitat:
Die Frage war auch, ob es überhaupt möglich ist ein Sprachkursvisum für eine anschließende Ausbildung zu bekommen. Da wird ja glaub ich auch die Rückkehrbereitschaft geprüft undcih bin mir nicht sicher,.ob das nur für Studiumbeginn möglich ist


Eher nicht, da wird auf Sprachkurse im Herkunftsland verwiesen.
Nein, Rückkehrbereitschaft ist nur eine Frage bei einem kurzen Besuch, sonst nicht. Beim Sprachkurs nach dem Abitur geht es ja gerade nicht um Rückkehr, sondern um ein erfolgreiches Studium.

Aber da hast Du einfach falsche Informationen.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 17.12.2021 um 17:55:44
Nach "Rückkehrbereitschaft" wird nur beim Besuchsvisum gefragt, nicht bei AuPair oder vom FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst

Nein, das ist (leider) völlig falsch

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von Petersburger am 17.12.2021 um 19:58:11
Wenn man die "Rückkehrbereitschaft" als Begriff aus dem Entscheidungsprozess über ein Schengen-Visum hernimmt, dann hat sie natürlich bei FSJ, Sprachkurs usw. nichts verloren.

Wenn das Wort dagegen im Zusammenhang mit der Plausibilität des angegebenen Einreisegrundes fällt, dann geht es um etwas anderes.

Natürlich ist es nicht unzulässig, eine Ausbildung oder ein FSJ oder ... in dem Land zu machen, in dem die eigene Mutter lebt.

Und nein, eine Rückkehr nach Ende eines solchen Jahres ist auch nicht zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines entsprechenden Visums.

Wenn jetzt aber ein Antrag auf dem Tisch liegt, wo die Voraussetzungen für das beantragte Visum dünn sind und die Frage "Geht es hier nicht viel eher um eine FZF zur Mutter?" im Raum steht, dann schaut man sich auch die Perspektive "nach dem Jahr" an ...

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 17.12.2021 um 21:37:20
Ja, deshalb wollen wir ja auch ein Visum in Zusammenhang mit dem Beginn einer Ausbildung anstreben, weil da die Rückkehrbereitschaft keine Rolle spielt.
Hier kann man dann "mit offenen Karten spielen" und zugeben, dass der Wunsch weshalb sie nach D kommen will auch der Wunsch ist im Land ihrer Mutter zu leben. Das ist doch in dem Fall nicht kontraproduktiv oder doch?

Wie sehr du die AV von deiner Rückkehrbereitschaft bei Au pair/FSJ überzeugen musst, hängt auch stark von deinem Herkunftsland ab (leider). Georgier oder Albaner bspw. müssen da nicht viel Überzeugungsarbeit leisten..jemand aus einem afrikanischen Staat schon. U.a. wegen das abgelehnten FZ Visums sind ihre Chance für so ein Visum bei 0% . Ein Antrag wäre reinste Zeitcerschwendung. Sie wird das Konsulat nicht von ihrer Rückkehrbereitschaft überzeugen können..

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 17.12.2021 um 21:46:24
Bei einem AuPair-Visum, einer AuPair-Stelle muss sie ihre Motivation begründen, eine Familie in Deutschland finden, einen Vertrag abschließen.

Bei einer FÖJ-Stelle, einer FSJ-Stelle muss sie ihre Motivation begründen, muss eine Stelle suchen, die zu ihren Interessen passt. Sie kann ihr Engagement im Heimatland auf ähnlichen Gebieten belegen.

Bei einer Ausbildung muss sie ihre Motivation für die Beruf schildern, ihre Voraussetzungen erläutern (das sind auch Sprachkenntnisse!) und erklären, warum sie diese Ausbildung auch schaffen wird.

Hier leben wollen ist kein Grund, eher im Gegenteil, und sollte auch nicht angeführt werden.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 17.12.2021 um 22:24:34
Ich habe eine Verständnisfrage:. Wenn "hier leben wollen" kein Grund ist für eine Ausbildung warum sollte dann überhaupt.jemand aus dem Ausland kommen um dann hier eine Ausbildung zu beginnen? Dann kann er die doch in seiner Heimat machen oder nicht?
Kannst du mir das noch Mal plausibel erklären?
Warum sollte jemand deutsch lernen und eine Ausbildung hier erwerben, wenn der Hauptgrund nicht "hier leben wollen" ist?
Selbstverständlich sollte einen Eignung und Motivation für diesen Beruf bestehen, aber das allein kann es ja nicht sein.

Ich bin dir dankbar,.dass du mir hier antwortest und helfen
wilst aber ich zweifle für dieses Thema.ein bisschen deine Expertise an,.nachdem du schon nachweislich völlig falsche Dinge behauptet hast(siehe Rückkehrbereitschaft bei FSJ)

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 18.12.2021 um 11:27:29

JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:
Au Pair und FSJ scheiden aus, da  ein Kindernachzugsvisum vor einem Jahr abgelehnt wurde.

Bitte hier nochmal prüfen: Ihr wolltet voriges Jahr den "Kindernachzug". Habt aber Au pair und/oder FSJ als Grund für den Antrag angegeben?
FZF als Kindernachzug geht nur für Minderjährige, die aber können kein Au pair oder FSJ machen.

JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:
wäre ist es rechtlich und tatsächlich möglich ein Visum für einen Sprachkurs in D zu beantragen mit der Begründung danach eine Ausbildung zu absolvieren?

Ja, das ist möglich. Antragstellungen sind immer erlaubt. @reinhard wies darauf hin, dass die Tochter sich möglichst nicht in eurem Bundesland bewerben sollte.


JaySim schrieb am 17.12.2021 um 17:55:44:
Nein, das ist (leider) völlig falsch
Nein, das ist nicht falsch.
Was genau hattet ihr vor einem Jahr beantragt?


JaySim schrieb am 17.12.2021 um 21:37:20:
Hier kann man dann "mit offenen Karten spielen" und zugeben, dass der Wunsch weshalb sie nach D kommen will auch der Wunsch ist im Land ihrer Mutter zu leben.

Dann erkennt die Visastelle genau wieder, was der Grund der Einreise ist.

Deshalb erneut der Hinweis von @reinhard:

reinhard schrieb am 17.12.2021 um 21:46:24:
Hier leben wollen ist kein Grund, eher im Gegenteil, und sollte auch nicht angeführt werden.


Ebenso sollte nicht angegeben werden, dass die Arme dort in Indien nun niemanden mehr hat.
Und dass sie dort nicht konzentriert lernen kann, ist ebenso kontraproduktiv.





Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 18.12.2021 um 11:43:57
Na ja, das Mädel wollte über FZF als Minderjährige nach D kommen. Und das wurde abgelehnt. Warum eigentlich? Wegen fehlendem C1? War der Vater damals schon verstorben? War sie damals schon allein? Wurde damals remonstriert? Wurde damals alles versucht, dass sie doch dieses Visum bekommt? Als Minderjährige hätte sie doch die besseren Möglichkeiten gehabt ein Visum zu bekommen.

Und noch was: Wenn eine Ausbildung geplant ist würde ich als Erstes mal ihren Schulabschluß aus Indien in D anerkennen lassen. Damit man auch was in der Hand hat das zeigt, dass sie eine der Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllt.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von erne am 18.12.2021 um 12:01:13
Was Reinhard meinte ist:
es gibt im AufentG verschiedene Gründe, die man aufführen kann, um ein Visum und dann ggf. auch eine AE zu bekommen.
Das sind z.B. FZF, Ausbildung, Studium, Arbeit, Business, Besuch etc.  ... steht genau im AufenthG
"in D leben" ist aber nicht dabei, für diesen Grund gibt es kein Visum. Punkt.
Das z.B. bei FZF der eigentliche Grund natürlich der ist, in D (mit der Familie) zu leben, bestreitet und diskutiert keiner (ausser dir)

Gibt sie bei ihrem Sprachvisumantrag als Grund an, dass sie in D leben will, muss er abgelehnt werden

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 18.12.2021 um 12:10:42
... und zum Leben-Wollen in Deutschland:

Es gibt junge Menschen aus Indien oder anderen Ländern, die später den Betrieb ihrer Eltern übernehmen wollen. Zur Vorbereitung machen sie eine Ausbildung in Deutschland, manchmal arbeiten sie hier noch ein paar Jahre, und wenn die Eltern 60. Geburtstag haben, gehen sie zurück.

Bei Ausbildung und Studium ist es so, dass rund ein Drittel hier bleiben und rund zwei Drittel zurückgehen – aber vielleicht später dann wieder im Ausland arbeiten.

Bei jedem Visumantrag sollte man sich ausschließlich auf das konzentrieren, was man beantragt. Wenn man das gar nicht wirklich will, sondern was anderes, fällt das oft auf.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 12:43:58
Also ich Stelle nochmal einiges klar:

Sie hat als 17jährige ein Kindernachzugsvisum gestellt. Würde abgelehnt wegen fehlenden C1 und angeblicher Nicht Sicherung der LU. Remonstration läuft noch. Besondere Härte wird von der AV trotz unerwarteten Tod im Dez 19 des Vaters und schwieriger Lebensverhältnisse nicht erkannt. die Hürde ist so hoch, dass das sowieso nie jemand erreicht. Chancen auf erfolgreiche Remonstration daher: 0.01%


Suche nach neuer Option:

Konsulat kennt ihre schwierigen Lebensverhältnisse nun und ihren Wunsch zur Mama zu ziehen. Au pair oder FSJ Visum würde daher abgelehnt werden weil keine glaubhafte Rückkehrbereitschaft etc

Das müsste allen doch soweit einleuchten.

Option Ausbildung:

Sie macht Grade in Indien eine OTA Ausbildung im Krankenhaus. Wenn sie.hier jetzt eine Pflegeausbildung beginnen würde wäre das durchaus nachvollziehbar und einen Motivation begründbar. Das sie gerne in das Land ihrer Mama will und das sie es.svhwer hat das wissen die sowieso schon. Zeugnisse sind Grad aufm Postweg und werden dann anerkannt.



Wir sind verzweifelt,.was.sollen wir machen und das Mädchen jetzt hier nach D zu holen langfristig?

Ich arbeite übrigens selber mit jungen Ausländern. Die meisten von denen kommen über Au Pair. Aus Georgien, Tadjikistan, Kolumbien, Kasachstan,Albanien etc die bleiben zu 99.9% alle in D.
Au Pair-->FSJ-->Ausbildung

Und ich halte es für völlig.l absurd seinen Wunsch nach D zu ziehen verheimlichen zu müssen. Selbstverständlich reicht das als alleinige Motivation nicht aus. Aber warum sonst sollte.man Grade in D sonst eine Ausbildung machen wollen

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 18.12.2021 um 14:14:54
Statt mit C1 nur mit A1 das Visum als "Kind" zu bekommen ist nicht völlig unmöglich wie man an diesem Thread sieht. Obwohl es aber eine Ermessensentscheidung ist:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1508788398/0

Aber egal welches Visum sie sonst beantragt - die Botschaft wird bei JEDEM Antrag vermuten, dass einziges Ziel des Visums ist nach D zu gelangen. Um jeden Preis. Ich kann hier nichts raten (außer alle Kraft jetzt erst einmal in die Remonstration zu stecken).

Der Halbbruder in D ist Dein Kind? Aber nicht das Kind von Dir und Deiner Frau?

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 18.12.2021 um 14:21:09

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Das müsste allen doch soweit einleuchten.

Nun liegt der Sachverhalt auch zeitlich vor. Da fehlte vorher einiges. Ja, mit der Kenntnis der Fam-Verhältnisse würde ein Visum-Antrag für Au pair oder FSJ abgelehnt werden.
Der FZF-Visumsantrag könnte nach § 32(2) AufenthG abgelehnt worden sein.
Nach meiner (lückenhaften) Kenntnis wird für einen FZF-Visumsantrag aber kein C1 gefordert.
Die Sicherung des LU könnte gefordert worden sein, weil deine Frau keine dt. Staatsangehörigkeit hat, der Nachzug also zum Ausländer beantragt wurde.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Sie macht Grade in Indien eine OTA Ausbildung im Krankenhaus.

mW würde sie mit dieser abgeschlossenen Ausbildung (OTA= Op-techn.Assistenz?) und einem B1- Zert. und einem Vertragsangebot eines Krankenhauses  eher die Chance auf ein Visum und auf das Aufenthaltsrecht in D haben.

Dann wäre sie eine Fachkraft und könnte nach Abschnitt 4 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Also auch ein Visum zur Einreise.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Und ich halte es für völlig.l absurd seinen Wunsch nach D zu ziehen verheimlichen zu müssen. Selbstverständlich reicht das als alleinige Motivation nicht aus. 


Wahrscheinlich machen die dir bekannten AusländerInnen ihre Aupair/FSJ/Ausbildung nicht hier, weil sie bei ihrer Mutter leben wollen, oder?
Deshalb war deren 1.Motivation ausschlaggebend.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 14:53:29
Der Halbbruder ist mein Kind und von ihrer Mutter.

Wir haben alle Kraft in die Remonstration gesteckt.
Aber gegen die "Allmacht" des Konsulats und den absurd hohen Anforderungen aus dem Allgemeinen Vorschriften zum AufentG
kann man nichts anrichten. Es ist praktisch unmöglich eine Hârtekonstellation begründbar zu machen. Da müsste sie wohl schwer behindert im Rollstuhl sitzen und von der Pflege ihrer Mutter angewiesen sein, dass dann die Anforderungen hierfür erfüllt werden.
Nach meiner persönlichen Einschätzung nach ist das hier ein Härtefall. Aber die interessiert ja niemanden. Dass das Mädchen jeden Tag weind und einsam ist interessiert die auch nicht. Genauso wenig, dass sie schon mehrfach sexuelle Nötigung erleben muss, weil sie im Grunde ungeschützt dort ist. Menschlich alles nicht verständlich, aber laut geltendem Recht zählt das alles nicht.

Aufgeben ist keine Option. Es muss nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 14:56:04
Und du hast völlig Recht. Sie werden immer vermuten, dass der Umzug nach D wegen ihrer Mutter passieren soll. Deshalb bringt es nicht irgendwas zu vertuschen. Ich habe aber die Hoffnung, dass sie das Konsulat überzeugen kann ernsthaft an dieser Ausbildung interessiert zu sein. Was sie ja auch ist.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 15:02:43
Zu der OTA Ausbildung: wenn sie diese abschließt und anerkennen lässt wird sie wahrscheinlich nur eine Teilanerkennung bekommen..sie müsste also nachquaifizieren. Das ist auch sehr schwer umsetzbar. Dann doch eher gleich die Ausbildung hier wiederholen. Fasst einfacher

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 18.12.2021 um 16:05:16

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 14:53:29:
Der Halbbruder ist mein Kind und von ihrer Mutter.

Das spielt keine Rolle.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 14:56:04:
dass sie das Konsulat überzeugen kann ernsthaft an dieser Ausbildung interessiert zu sein. Was sie ja auch ist.
Nun ja, sie hat doch gerade erst in Indien eine qualifizierte Ausbildung begonnen.
Wie lange dauert diese OTA-Ausbildung in Indien?
Sie will der AV nun erklären, dass sie doch lieber in D eine sog. unterstufige Schnellausbildung machen möchte und das Ausbildungsjahr in Indien wegwirft?


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 15:02:43:
Dann doch eher gleich die Ausbildung hier wiederholen

Wen will sie damit überzeugen? Die AV?


Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 16:37:48
Die OTA Ausbildung dauert in Indien 3 Jahre.
Sie konnte die auch erst beenden und dann versuchen ein passendes Visum zu beantragen.
Wir drehen uns hier ein bisschen im Kreis.
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.
Die Karten liegen ja nun auf dem Tisch. Sie möchte gerne einen Ausbildung in Deutschland. Der Grund warum sie diese in Deutschland machen will ist der selbe wie bei 99% der Ausländer, die ein Ausbildungsvisum beantragen: sie wollen gern in Deutschland leben und arbeiten.
Ich verstehe nicht so ganz was problematisch an dieser Sache sein soll? Solange die Motivation belegt wird.
Ja sie ist bereit eine Ausbildung abzubrechen um dann hier neu anzufangen. Halte ich jetzt nicht für unmöglich, dass das völlig selten wäre. Wieso sollte dann die Motivation für diese Ausbildung nicht begründbar sein?

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 16:42:14
Wenn sie diese OTA Ausbildung nicht anerkannt bekommt und nicht entsprechend nachquaifizieren kann, dann bleibt ja nur der Beginn einer neuen Ausbildung

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 17:01:21
@SimonB:. Wenn ich jetzt deinen Kommentar Mal bewerte heißt das wir brauchen es gar nicht versuchen. Sie wird nie ein Visum für D bekommen.

Stimmt das so?

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 18.12.2021 um 17:48:48

SimonB schrieb am 18.12.2021 um 16:05:16:
Das spielt keine Rolle.

Wieso spielt das keine Rolle? Wir reden hier von einem atypischen Fall was den LU betrifft. Die Mutter soll sich entscheiden zwischen ihrem deutschen Kind in D und dem indischen Kind in Indien. Auf die Sicherung des LU müsste hier verzichtet werden.

Sie kann versuchen das Visum zur FZF einzuklagen wenn es endgültig abgelehnt werden sollte. Dann entscheidet nicht die Botschaft in Indien sondern das Verwaltungsgericht. Dauert aber auch seine Zeit. Und ob sie erfolgreich sein wird kann auch niemand garantieren.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 18.12.2021 um 18:30:04
@lottchen

Ja, das habe ich auch vermutet. In der Remonstration haben wir das angeführt, dass wegen atypischer Umstände von der LU Sicherung abgesehen werden könnte. Aber selbst wenn wir in dem Punkt Recht bekommen sie hat keinen Rechtsanspruch wegen fehlender C1 Kenntnisse und positive Integratiinsprognose ist auch nicht gegeben. Also bleibt nur der kleine Strohhalm eines besonderen Härtefalls. Da ist die Hürde enorm hoch und selbst wenn der angenommen wird bleibt es im Ermessen des Konsulats.
ABH hat Zustimmung im Visumsverfahren auch abgelehnt.
Es ist hoffnungslos. Den Klageweg wollen wir eigentlich nicht gehen, da eine weitere Enttäuschung nicht verkraftbar wäre für Mutter und Tochter. Die sind beide jetzt schon am Boden zerstört.
Falls sich jemand fragt warum die Mutter alleine nach D gekommen ist. Ja, das war der unverzeihliche Fehler. Sie kam aber "fliehend" per Schengenvisum und stellte einen Asylantrag. Sie bekam dann ein nationales Absvhiebeverbot wegen Re-Traumatisierungsgefahr aufgrund von Gewalterfahrungen in Indien.
Tochter konnte sie da.it aber nicht nachholen

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 18.12.2021 um 19:09:22

lottchen schrieb am 18.12.2021 um 17:48:48:
Die Mutter soll sich entscheiden zwischen ihrem deutschen Kind in D und dem indischen Kind in Indien. 

Wieso? Wer verlangt, dass die in D lebende Mutter und ihr in D lebendes Kind sich für oder gegen etwas entscheiden soll? Der FZF-Antrag wurde in 2020 gestellt und abgelehnt. Die Remonstration läuft noch. Der Vater in Indien ist in 2019 verstorben. Zum Zeitpunkt des Antrags auf FZF/Kindernachzug war die Tochter 17.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Sie konnte die auch erst beenden und dann versuchen ein passendes Visum zu beantragen.

Ja, das könnte sie. So hatte ich das gemeint. Damit hat sie womöglich andere/bessere Voraussetzungen als mit abgebrochener Ausbildung und volljährig und ohne B1.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 17:01:21:
Stimmt das so?

Nein, so stimmt das nicht.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.

Ich habe dir einen Vorschlag gemacht. Ob der Erfolg bringt, kann ich nicht wissen. Vielleicht haben andere noch andere Vorschläge.
Weiter: Wenn sie die Anerkennung ihres HSA als gleichwertigen zum deutschen hat und das B1-Zert. und eine angebotene Ausbildungsstelle/Ausbildungsvertrag--- dann kann man auch damit einen Antrag nach Abschnitt 3 AufenthG stellen (zur Ausbildung).

Nachfrage: In der Ablehnung war tatsächlich das fehlende C1-Zert. ein Punkt? Das widerspricht all meinen Erfahrungen, die aber durchaus lückenhaft sind.
C1 nach GER bedeutet: C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Solche Sprachkenntnisse müssen Bewerber um einen Studienplatz vorweisen. Diese müssen also iaR auch Abitur haben. Ob sie das Zertifikat in D oder im Ausland gemacht haben, ist nicht relevant. Es muss eins nach GER sein.


JaySim schrieb am 18.12.2021 um 18:30:04:
ABH hat Zustimmung im Visumsverfahren auch abgelehnt.
Die AV entscheidet nicht ohne Rückkopplung zur ABH.

Ich verstehe durchaus, dass der Grund der 99% anderen Ausländer ein solcher ist. DIESE haben aber eben keine Mutter in D, keinen verstorbenen Vater im Herkunftsland, keinen FZF-Visumsantrag kurz vor 18 gestellt.
Diese haben bei 0 angefangen. Garantiert erhalten auch nicht alle Antragsteller ein Visum.


Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 18.12.2021 um 19:13:01

SimonB schrieb am 18.12.2021 um 14:21:09:
Nach meiner (lückenhaften) Kenntnis wird für einen FZF-Visumsantrag aber kein C1 gefordert.


Doch, das wird verlangt, wenn das Kind alleine nachziehen will und zwischen 16 und (unter) 18 Jahre alt ist. Ohne C1, so der Gesetzgeber, kann es nicht mehr als Quereinsteigerin erfolgreich die Schule zu Ende bringen.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von reinhard am 18.12.2021 um 19:17:06

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Wir drehen uns hier ein bisschen im Kreis.
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.
Die Karten liegen ja nun auf dem Tisch. Sie möchte gerne einen Ausbildung in Deutschland. Der Grund warum sie diese in Deutschland machen will ist der selbe wie bei 99% der Ausländer, die ein Ausbildungsvisum beantragen: sie wollen gern in Deutschland leben und arbeiten.


Ja, Du drehst Dich permanent im Kreis.

Viele, sehr viele Menschen aus dem Ausland wollen eine Ausbildung in Deutschland machen, um nach der Rückkehr im Herkunftsland bessere Chancen zu haben.

Die Behauptung, 99 Prozent wollten in Deutschland bleiben, stammt offenbar von Dir, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Für die Tochter in Indien wäre es besser, sie würde realitisch beraten.

Wenn sie eine Ausbildung machen will, sollte sie ihre Motivation für diese Ausbildung begründen. Sie sollte klar machen, dass es zweitrangig ist, wo in Deutschland sie einen Ausbildungsplatz findet. Sie sollte klarmachen, dass sie mit diesem Beruf später in vielen Ländern arbeiten kann, da muss sie sich jetzt noch nicht festlegen.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 19.12.2021 um 08:58:17
@SimonB


Verstehe ich richtig,.du schlägst vor die OTA Ausbildung zu beenden und sich mit B1 und Beeufsanerkenning dann auf einen OTA Ausbildungsplatz in D zu bewerben? Oder meinst du sie soll sich auf einen OTA Arbeitsplatz in D bewerben als Fachkraft?

Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 19.12.2021 um 12:55:30

reinhard schrieb am 18.12.2021 um 19:13:01:
Doch, das wird verlangt, wenn das Kind alleine nachziehen will und zwischen 16 und (unter) 18 Jahre alt ist.

Danke für die Erklärung. Das ist natürlich eine heftige Hürde.


JaySim schrieb am 19.12.2021 um 08:58:17:
Oder meinst du sie soll sich auf einen OTA Arbeitsplatz in D bewerben als Fachkraft?

Ja, so hatte ich das gemeint.
Fachkräfte, auch ausländische Fachkräfte werden gesucht.


JaySim schrieb am 19.12.2021 um 08:58:17:
Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.

Wenn du das alles so genau weißt und so argumentieren willst, dann mach das so.


Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von Alana am 19.12.2021 um 16:34:47

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 15:02:43:
Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.

Niveau und Inhalte der Ausbildung in Indien kann hier natürlich niemand aus der hohlen Hand beurteilen. Hierfür müsstet ihr euch mit den Regularien, der Ausbildungsordnung für die entsprechende Ausbildung in Deutschland beschäftigen. Wenn eine Ausbildung hier in Deutschland anerkannt wird, gibt man dadurch zukünftigen Arbeitgebern eine Garantie, dass bestimmte Ausbildungsinhalte auf einem bestimmten Niveau mit der Prüfung nachgewiesen wurden. Das kann man nicht leichtfertig machen (auch um andere Bewerber auf eine Stelle nicht zu benachteiligen).

Auch wenn keine Teilanerkennung möglich sein sollte, dann hätte deine Stieftochter mit einer abgeschlossenen indischen Ausbildung zwei Vorteile:
1. Selbst wenn man die konkreten Ausbildungsmodule nicht anerkennen kann, so hat sie im fraglichen Bereich Wissen erworben. Das kann ihr dabei helfen, einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu finden. Denn evtl. absehbare Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich könnte sie durch vorhandene Fachkenntnisse kompensieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses.
2. Durch eine absolvierte Ausbildung beweist sie Durchhaltefähigkeit. Das kann helfen, wenn Ausbildungsträger zu überzeugen. Aber auch beim Visumsantrag würde das neben Durchhaltewillen auch unterstreichen, dass man nicht nach dem nicht erfolgreichen FZF-Antrag nicht einfach auf irgendetwas umsteigt, ohne es wirklich ernst zu meinen.


JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:
Geplante Ausbildung in Deutschland: Altenpflegehelferin

Das ist meines Wissens keine duale Ausbildung als Arbeitnehmer, sondern eine Art schulische Ausbildung. Das müsstet ihr bei der Prüfung der Finanzierung berücksichtigen. Die Voraussetzungen können da regional sehr unterschiedlich sein. Auch beim Plan mit dem Sprachkurs solltet ihr die Finanzierbarkeit im Vorhinein prüfen. Es kann hier einen Unterschied machen, ob der Sprachkurs in Vorbereitung auf einen bestimmten Ausbildungsplatz (der bereits vertraglich garantiert ist) absolviert wird oder ob ein Sprachkurs erst die Voraussetzung für die Ausbildungsbewerbung schaffen soll.

Generell kann man noch zum Thema "in Deutschland leben wollen" sagen: Natürlich kann jeder Visumsbewerber sich zum Interesse bekennen, langfristig in Deutschland leben zu wollen. Aber der ernsthafte Wille, den eigentlichen Visumsgrund zu erfüllen, muss deutlich werden und sollte im Vordergrund stehen. Wenn verschiedene Anträge mit unterschiedlichen Begründungen gestellt werden, kann das den Verdacht erregen, der nun genannte Grund sei nur vorgeschoben. Umso deutlicher sollte man die Ernsthaftigkeit betonen und nachweisen, dass die Voraussetzungen für einen Erfolg gegeben sind (ob für FSJ, vorbereitenden Sprachkurs oder Ausbildung).

Hier kann es auch helfen, wenn ihr euch bei der Wahl für das FSJ oder die Ausbildung nicht auf die Wohnmöglichkeit bei euch beschränkt. Wichtig ist, dass ihr eine Stelle findet, die möglichst gut zu den Voraussetzungen deiner Stieftochter passt. Wenn das gegeben ist, schadet es nicht, wenn die Wohnmöglichkeit bei euch hilft, das Projekt sicher zu finanzieren.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 19.12.2021 um 18:03:43
Danke @Alana

Bei der Ausbildungssuche ist es so dass sie sich leider auf ein Bundesland beschränken muss, weil man sich nur in dem  undesland bewerben kann, wo Zeugnis und Abschluss anerkannt wurden. Ein Riesen Ärgerniss.
Ich werde morgen den Anwalt R. T. kontaktieren. Ich hoffe mir nochmal eine Einschätzung zu bekommen, wie erfolgsversprechend unsere Pläne sind.
Nach dem was hier so geschrieben wurde bin ich ein ganz großes Stück pessimistischer, dass überhaupt irgendwas klappen kann

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 19.12.2021 um 19:02:24
Du könntest ollip53 hier im Forum mal versuchen zu kontaktieren. Sein Stiefkind kam mit A1 nach D obwohl er beim Antrag bereits 16 war. Vielleicht kann er Dir noch ein paar Tipps geben.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von SimonB am 19.12.2021 um 20:12:51

lottchen schrieb am 19.12.2021 um 19:02:24:
Sein Stiefkind kam mit A1 nach D obwohl er beim Antrag bereits 16 war.

Warum die Botschaft A1 akzeptiert hat, kann man hier nachlesen.

Die Mutter war bereits sehr gut integriert, hat nach 4 Monaten in D schon gearbeitet.
Umso ärgerlicher, dass trotzdem alles nach hinten losging. Und ist wohl doch ein Argument FÜR C1.

Die Remonstration läuft doch bereits.
Wie kann denn die Entscheidung einer AV vor 4 Jahren hier in diesem Fall helfen? Es zählt doch der Einzelfall.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von uwe1122 am 19.12.2021 um 20:54:54

JaySim schrieb am 19.12.2021 um 18:03:43:
ch werde morgen den Anwalt


Warum man hier den Namen der Kanzlei erwähnen muss erschließt sich mir nicht ganz.

Nun zum Topic: Du hast hier aussagekräftige Antworten zu Deiner Problematik bekommen.

Es sind Hinweise dabei die wirklich helfen könnten.Etwas zwischen den Zeilen zu lesen könnte nicht schaden.


Gruß

Uwe

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 19.12.2021 um 21:41:13
@Uwe1122:
Ich bin allen auch sehr dankbar.
Müsste nicht erwähnt werden stimmt..ich kenne den man auch nicht..das ist ein Erstkontakt..ich mache hier keine Werbung. Tür .or leid wenn das so rüberkam.
Die Tendenz, wo die Planung hin gehen muss ist mir bewusst, aber ich will das halt nochmal mit jemanden besprechen der die Erfahrung mit den Amtspraxis von ABH oder AV in solchen Fragen genauestens kennt.
Wenn wir nochmal ein Visum beantragen sollten dann muss der Antrag sitzen. Dafür bedarf es der perfekten Vorbereitung.

Zu dem Kindernachzugfall:

Mit A1 kommen ist tatsächlich sehr ungewöhnlich. Noch ungewöhnlicher ist die Begründung der Integrationserfolge der Mutter. Denn das ist absolut kein Argument. In der AVVA ist niedergeschrieben welche Gründe hilfreich sind. Die Integration der Referenzperson ist völlig irrelevant. Ein sehr schleierhafter Fall.

Ich kenne mich mittlerweile sehr präzise mit den Kindernachzuregelung aus. Der Hauptgrund warum es 16/17 Jährigen so "schwer" gemacht wird mit C1 ist dass dadurch die Eltern motiviert werden sollen die Kinder möglichst früher oder gleichzeitig mit nach Deutschland einreisen zu lassen. Denn dann gibt es die Sprachanforderung nicht. Leider hatte meine Partnerin nicht die Möglichkeit ihre Tochter früher nachziehen zu lassen.
Ich halte unseren Fall daher für atypisch. Aber das hilft alles nicht mehr.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 20.12.2021 um 09:41:30

JaySim schrieb am 19.12.2021 um 18:03:43:
Bei der Ausbildungssuche ist es so dass sie sich leider auf ein Bundesland beschränken muss, weil man sich nur in demundesland bewerben kann, wo Zeugnis und Abschluss anerkannt wurden.


Die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses bzw. die Gleichstellung desselben hängt nicht vom Bundesland ab. Die ist deutschlandweit gleich. Und selbst die von Berufsabschlüssen (den hat sie ja noch lange nicht).
https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von lottchen am 20.12.2021 um 10:07:04
OK, sorry, ich sehe gerade, das ist doch Sache der Länder. Da hast Du recht.

Titel: Re: Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen
Beitrag von JaySim am 20.12.2021 um 14:19:04

lottchen schrieb am 20.12.2021 um 10:07:04:
OK, sorry, ich sehe gerade, das ist doch Sache der Länder. Da hast Du recht.


Jein, ich habe mich da heute nochmal informiert. Berufsanerkennung ist zwar Ländersache. Grundsätzlich kann man sich dann aber mit der Anerkennung deutschlandweit bewerben. Es könnte aber passieren, dass bestimmte Arbeitgeber auf eine Anerkennung im eigenen Bundesland bestehen. Es ist also theoretisch doch möglich

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.