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Beitrag begonnen von Thomas91 am 12.12.2021 um 07:00:54

Titel: Krankenversicherung bei Einreise einer schwangeren Partnerin
Beitrag von Thomas91 am 12.12.2021 um 07:00:54
Liebes Forum,

hier kurz die Situation in Stichpunkten beschrieben:
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  • Freundin (malaysische Staatsangehoerigkeit) ist schwanger und lebt mit mir in Malaysia (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist unterwegs)
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  • Ich (dt. Staatsangehoerigkeit) arbeite in Malaysia mit lokalem Arbeitsvertrag
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  • Mein Projekt laeuft Anfang 2022 aus und wir planen gemeinsam vor der Geburt unseres Kindes nach D zu ziehen
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  • Je nach Erfolg bei der Arbeitssuche stehe ich eventuell zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes noch nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhaeltnis
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  • Die typische Incoming-Krankenversicherung versichert Schwangere nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche 

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  • ALG I und II stehen mir nicht zu (zu lange in Malaysia / ein paar Ersparnisse ueber dem Grundfreibetrag; Ersparnisse benoetige ich fuer Miete und Lebensunterhalt)


    Frage:

    Wie versichere am besten meine Freundin, falls ich zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes noch nicht in einem  sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhaeltnis stehe?

    Gibt es die Moeglichkeit, meine Freundin in der GKV oder einer PKV (Basistariff etc.) zu versichern?



    Vielen Dank fuer die Unterstuetzung!

  • Titel: Re: Krankenversicherung bei Einreise einer schwangeren Partnerin
    Beitrag von deerhunter am 12.12.2021 um 08:00:16

    Thomas91 schrieb am 12.12.2021 um 07:00:54:
    Wie versichere am besten meine Freundin, falls ich zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes noch nicht in einemsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhaeltnis stehe? 

    Wenn ihr nicht verheiratet seid, ist dein Arbeitsverhältnis egal. Es gibt keine Familienversicherung für "Freundinnen"


    Thomas91 schrieb am 12.12.2021 um 07:00:54:
    Gibt es die Moeglichkeit, meine Freundin in der GKV oder einer PKV (Basistariff etc.) zu versichern?


    Gibt es bei der PKV, ist aber teuer, und Geburt ist oft ausgeschlossen und muss privat bezahlt werden.

    GKV geht m.M. nach nicht

    Titel: Re: Krankenversicherung bei Einreise einer schwangeren Partnerin
    Beitrag von Alacrity am 24.12.2021 um 00:07:28
    Mit Wohnsitznahme in Deutschland ist deine Freundin nach § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet, sich zu versichern, und solange sie noch keine entsprechende AE hat, die zu Versicherungspflicht in der GKV führt, geht das eigentlich nur über eine PKV.

    In der PKV gelten normalerweise die Wartezeiten nach § 197 Abs. 1 VVG, d. h. 8 Monate für Entbindung, im Basistarif allerdings nicht.

    Übrigens solltest du dir auch Gedanken über deine eigene Versicherung machen, ob du als freiwilliges Mitglied in die GKV oder in die PKV willst.

    Du hast von mir eine PM.

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