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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
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Beitrag begonnen von Türkisch am 09.12.2021 um 15:23:14

Titel: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 15:23:14
Hallo zu mir selbst möchte ich noch was fragen,

und zwar bin ich in deutschland geboren 1989, ich hatte die niederlassungserlaubnis und habe auch bis 2012 in deutschland gelebt. Jetzt zu meiner frage, ein bekannter hat gesagt es könnte sein das meine NE NICHT erlöschen ist da ich mich in deutschland über 15 Jahren aufgehalten habe.

könnt ihr mir einen rat geben wie das mit der NE ist ?

Danke

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von lottchen am 09.12.2021 um 15:43:34
Von wann bis wann hast Du mit welchem Aufenthaltstitel in D gelebt? Ein paar mehr Informationen wären schon hilfreich.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Petersburger am 09.12.2021 um 15:49:27

Türkisch schrieb am 09.12.2021 um 15:23:14:
könnt ihr mir einen rat geben wie das mit der NE ist ?

Lies § 51 Abs. 2 AufenthG.

Sind die dortigen Bedingungen erfüllt, wendest Du Dich an die Behörde, die in diesem Absatz genannt ist.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 15:58:24
Also meine eltern waren türken und hatten einen normalen aufenthaltstitel, ich hatte von
1997-2005 aufenthaltseruabniss durch meine eltern,
2005-2007 §32Abs .2, 3AufenthG
2007-2009 hab ich nicht vorhanden die genauen daten
2009-2010 §34(2)S.1 AufenthG
2010 unbefristet NE §36 AufenthG

ich hoffe das ist ausführlich habe alles vorhanden bis auf 2007-2009 nicht leider

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 16:15:00
Ja also Lebensunterhalt ist nicht gesichert, kann ja auch schwer sein wenn ich nicht in Deutschland bin. Also geht das auch nicht?

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von lottchen am 09.12.2021 um 16:36:26
Wann bist Du damals ausgereist? Wovon lebst Du jetzt, wovon willst Du leben wenn Du wieder nach D einreist, wie willst Du Dich krankenversichern? Das musst Du klären.

Hier nochmal ein paar Infos:
https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufenthg.html

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 17:02:40
ich lebe im moment noch immer im gleichen haushalt mit meinem Mann wenn ich in Deutschland eingereist bin werde ich mich vorerst für die Schule von meiner tochter dann für alles andere mich beschäftigen. Vorerst würde ich evtl. sofort mal ein minijob annehmen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Petersburger am 09.12.2021 um 18:03:01
Damit das hier nicht in die falsche Richtung geht:

Es geibt genau zwei Zeitpunkte, zu denen ein AT erlöschen kann: Bei ständiger Ausreise (Dein Fall) mit der Ausreise, anderenfalls nach sechs Monaten (verlängerbare Frist bzw. für bestimmte FÄlle auch einfach eine andere).

Zu diesem Zeitpunkt muss der LU gesichert sein (einschl. Prognoseentscheidung). Nicht jedoch irgendwann später - fünf oder fünfzehn oder dreißig Jahre später.

Daher spielte es keine Rolle, was bei der tatsächlich stattfindenden Wiedereinreise für Verhältnisse sind, sondern nur die Verhältnisse, die zum möglichen Erlöschenszeitpunkt erkennbar waren bzw. prognostiziert werden konnten.


lottchen schrieb am 09.12.2021 um 16:36:26:
wovon willst Du leben wenn Du wieder nach D einreist, wie willst Du Dich krankenversichern? Das musst Du klären.

Das ist zwar alles richtig und muss getan werden, ist aber ausländerrechtlich völlig egal:
Wenn die 2012 bei Ausreise vorhandene NE mit der Ausreise erloschen ist, kann der Inhaber jetzt Geld haben wie Bill Gates oder Elon Musk oder ... - die NE bleibt erloschen.
Ist die NE dagegen nicht erloschen, kann der Inhaber jetzt genauso mittellos einreisen und in die deutschen Sozialsysteme, als wäre er nie ausgereist und befände sich seit Jahren in diesen Sozialsystemen.

Um jetzt wieder vom Allgemeinen weg hin zum Konkreten zu kommen:
Kontakt aufnehmen zur ABH des letzten Wohnsitzes und eine Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 beantragen.
Danach hat man schriftlich, ob die eigene NE erloschen ist oder nicht.
Und kann entsprechend planen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 20:33:05
Dann kontaktiere ich morgen mal meine Ausländerbehörde die für mich zuletzt zuständig war damals. DANKE sehr

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von Türkisch am 10.12.2021 um 13:34:39
also meine NE ist leider erlöscht. Die sache kann ich mal zur seite legen und mich auf das andere konzentrieren danke für die mithilfe

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erlöschen ?
Beitrag von reinhard am 10.12.2021 um 16:04:38

Türkisch schrieb am 10.12.2021 um 13:34:39:
also meine NE ist leider erlöscht. Die sache kann ich mal zur seite legen und mich auf das andere konzentrieren danke für die mithilfe


Ja, für die Mutter eines deutschen Kindes ist das Visumverfahren auch eine sichere Sache.
Es kann noch Rückfragen geben, das Kind braucht einen Pass, und Corona kann zu Verzögerungen führen. Aber das Visum klappt.


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