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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
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Beitrag begonnen von Türkisch am 09.12.2021 um 15:18:47

Titel: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 15:18:47
Hallo,

jetzt habe ich folgende frage

meine tochter geboren 2010 in Deutschland hat durch die Geburt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen da ich die mutter, die niederlassungserlaubniss zu der zeit hatte.

2012 bin ich mit meiner Tochter in die Türkei gereist und bin hier geblieben.
Also hat meine tochter in deutschland keine schule besucht und auch kann sie momentan nicht so gut deutsch, wird natürlich nachgeholt.

2016 ist ihr Reisepass abgelaufen und ich weiss jetzt nicht ob die Deutsche Staatsangehörigkeit noch im bestehen ist ?

Kann es sein das ihr die D-Staatsangehörigkeit entzogen worden ist?

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von reinhard am 09.12.2021 um 15:40:53
Nein, die Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden.

Da gibt es nur ganz, ganz seltene Ausnahmen, und die nur für Erwachsene.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 16:13:20
Also dann ist meine Tochter doppelte Staatsbürgerin?

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von reinhard am 09.12.2021 um 17:20:58

Türkisch schrieb am 09.12.2021 um 16:13:20:
Also dann ist meine Tochter doppelte Staatsbürgerin?


Du musst hier die Informationen geben. Ich kenne Deine Tochter nicht.

Möglicherweise hat sie eine zweite oder auch dritte Staatsangehörigkeit. Ich weiß aber nicht welche, und ich weiß nicht, ob sie die anderen noch hat oder sie verloren hat.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 20:34:29
Ja ich habe damals erst die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und danach die türkische und sie hat jetzt wohl die beiden oder ?

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von reinhard am 09.12.2021 um 21:42:20
Ich glaube, das sollten wir nicht vertiefen. Ich vermute, sie hat beide Staatsangehörigkeiten mit der Geburt laut Gesetz erworben – Du hast sie dann beim Standesamt und beim Konsulat angemeldet.

Hättest Du etwas "beantragt", wie Du schreibst, könnte es tatsächlich sein, dass man mit dem Antrag eine andere Staatsangehörigkeit verliert. Aber in diesem Fall hat die Tochter das mit der Geburt bekommt, Du hast den Behörden nur mitgeteilt, dass das Baby jetzt da ist. Und die Behörde hat bestätigt, dass sie "deutsch" und "türkisch" ist.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Petersburger am 10.12.2021 um 06:55:43

reinhard schrieb am 09.12.2021 um 21:42:20:
Hättest Du etwas "beantragt", wie Du schreibst, könnte es tatsächlich sein, dass man mit dem Antrag eine andere Staatsangehörigkeit verliert.

Nicht nach den hier im Thema bekannten Fakten.  ;)

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 10.12.2021 um 08:49:05
Also ich habe mit dem zuständigen Amt telefoniert und die sagte zu mir da meine Tochter nicht 8 Jahre im Bundesgebiet gelebt hat und ein Optionspflichtiges deutsches Kind ist, hat sie kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das wirklich so??

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Petersburger am 10.12.2021 um 14:35:58
Lies bitte selbst mal im StAG nach.

Für diesen Fall relevant sind § 4 Abs. 3 und § 29 StAG.


Und dann geht es um genaue Formulierungen:
Wenn ein Kind, das die deutsche StAng nach § 4 Abs. 3 erworben hat, nicht 8 Jahre (vor dem 21. Geburtstag) im Inland gelebt hat, dann ist es optionspflichtig.

Das heißt nicht, dass es kein Recht auf die deutsche StAng hat, sondern es muss sich dann entscheiden, ob es die deutsche oder die andere(n) StAng behalten will.

Keinesfalls lässt sich aus diesen Bestimmungen ableiten, dass Kind die deutsche StAng nach 8 Jahren Auslandsaufenthalt verliert.

Ab § 17 kannst Du nachlesen, was alles zum Verlust der deutschen StAng führen kann.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von reinhard am 10.12.2021 um 16:08:48

Türkisch schrieb am 10.12.2021 um 08:49:05:
Also ich habe mit dem zuständigen Amt telefoniert und die sagte zu mir da meine Tochter nicht 8 Jahre im Bundesgebiet gelebt hat und ein Optionspflichtiges deutsches Kind ist, hat sie kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das wirklich so??


Das Kind ist ja noch nicht 18 Jahre alt. Erst dann muss es sich vielleicht entscheiden, und dann hat es immer noch drei Jahre Zeit.

Solange ist es ein deutschen Kind, bekommt einen Pass und darf natürlich nach Deutschland reisen. Wenn das Kind 17 Jahre alt ist, sollte es sich mal erkundigen, wie das Gesetz aktuell ist. Wir haben seit vorgestern einen neue Regierung – es ist möglich, dass Teile der Gesetze noch verändert werden. Dann ist es besser, sich aktuell zu informieren, wenn es soweit ist.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 14.12.2021 um 17:06:03
Heute habe ich den Geburtenregister mit allen Hinweisen erhalten und da steht eindeutig
Staatsangehörigkeit: deutsch nach § 4Abs. 3 StAG

Also klappt es mit der Ausstellung des Kinderreisepasses von der Botschaft ?!

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Petersburger am 14.12.2021 um 17:20:30
Ob das dort eingetragen ist oder nicht, ist nicht das Entscheidende.

Entscheidend ist: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, hat Dein Kind die deutsche StAng kraft Gesetzes erworben. Nicht etwa aufgrund eines Verwaltungsaktes.

Aber natürlich sollte das Vorliegen sowohl eines alten Kinderreisepasses als auch dieses Eintrags im Geburtenregister denkbare Fragen zu verringen.
Die Frage, was im Geburtenregister eingetragen ist, ist z.B. beantwortet.

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Türkisch am 24.12.2021 um 15:54:38
Hallo da bin ich wieder, heute habe ich dir Wohnung verlassen und mein Mann ist natürlich ausgerastet jetzt erpresst er mich und ich will so schnell wie möglich nach Deutschland kann ich irgendwie ein Eilverfahren in der Botschaft beantragen ?

Titel: Re: entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von reinhard am 24.12.2021 um 16:59:59

Türkisch schrieb am 24.12.2021 um 15:54:38:
Hallo da bin ich wieder, heute habe ich dir Wohnung verlassen und mein Mann ist natürlich ausgerastet jetzt erpresst er mich und ich will so schnell wie möglich nach Deutschland kann ich irgendwie ein Eilverfahren in der Botschaft beantragen ?


Nein, die Botschaft hat damit nichts zu tun. Dort werden alle Passanträge und Visumanträge nacheinander bearbeitet.

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