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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1638972725 Beitrag begonnen von t_maia am 08.12.2021 um 15:12:04 |
Titel: Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT Beitrag von t_maia am 08.12.2021 um 15:12:04
Hallo,
ich suche die Stelle, wo die Arbeitserlaubnis für den Ehepartner des Inhabers einer ICT bzw Blauen Karte geregelt ist. Website vom BAMF verweist noch auf § 27 (5) AufenthG, allerdings wurde der ja gestrichen. Vielen Dank. |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT Beitrag von Petersburger am 09.12.2021 um 06:33:30
Der wurde gestrichen, weil die Regelung umgekehrt wurde, nach der ein Ausländer mit AT einer zusätzlichen Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit bedurfte - § 27 (5) war eine solche Erlaubnis.
Jetzt gilt umgekehrt der neue Zitat:
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