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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT
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Beitrag begonnen von t_maia am 08.12.2021 um 15:12:04

Titel: Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT
Beitrag von t_maia am 08.12.2021 um 15:12:04
Hallo,

ich suche die Stelle, wo die Arbeitserlaubnis für den Ehepartner des Inhabers einer ICT bzw Blauen Karte geregelt ist.

Website vom BAMF verweist noch auf § 27 (5) AufenthG, allerdings wurde der ja gestrichen.

Vielen Dank.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Ehepartner Inhaber Blaue Karte / ICT
Beitrag von Petersburger am 09.12.2021 um 06:33:30
Der wurde gestrichen, weil die Regelung umgekehrt wurde, nach der ein Ausländer mit AT einer zusätzlichen Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit bedurfte - § 27 (5) war eine solche Erlaubnis.

Jetzt gilt umgekehrt der neue

Zitat:
§ 4a
Zugang zur Erwerbstätigkeit

(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. ...

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