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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten (EU+nicht EU
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Beitrag begonnen von bobobobo am 01.12.2021 um 17:28:27

Titel: Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten (EU+nicht EU
Beitrag von bobobobo am 01.12.2021 um 17:28:27
Hallo an Alle,

Ich bin in Deutschland als EU Bürger angemeldet, behalte jedoch auch eine nicht EU Staatsangehörigkeit. Laut mein Verstand, EU-Bürger müssen ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Ist die Einbürgerungsbehörde bezieht sich nur auf die Staatsangehörigkeit, mit der man in Deutschland angemeldet ist oder alle Staatsangehörigkeiten (wie in meinem Fall..)?

Also kann es dazu kommen, dass bei keinem Verzicht meine EU-Staatsangehörigkeit, von mir zu verlangen, die nicht EU Staatsangehörigkeit aufzugeben?

Viele Grüße
Bobo

Titel: Re: Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten (EU+nicht EU
Beitrag von reinhard am 01.12.2021 um 18:55:38
Wenn Du mehrere Staatsangehörigkeiten hast, hast Du ja beim Einbürgerungsantrag auch alle angegeben. Dann darfst Du die EU-Staatsangehörigkeit behalten. Die anderen musst Du grundsätzlich aufgeben, außer
- es geht nicht
- es ist nicht zumutbar, und Du kannst das belegen
- das Einbürgerungsrecht wird von der neuen Regierung geändert.

Titel: Re: Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten (EU+nicht EU
Beitrag von bobobobo am 01.12.2021 um 20:11:48
Vielen dank!

Titel: Re: Einbürgerung mit 2 Staatsangehörigkeiten (EU+nicht EU
Beitrag von dim4ik am 13.12.2021 um 22:33:49

reinhard schrieb am 01.12.2021 um 18:55:38:
Die anderen musst Du grundsätzlich aufgeben

So eindeutig ist es nicht, es kommt auf die Interpretation von § 12 Abs. 2 StAG durch die jeweilige EBH an. Einige verstehen die Norm wörtlich nämlich: wenn der Einbürgerungsbewerber eine EU-StA besitzt, ist § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 gar nicht anzuwenden, auch nicht für eine Nicht-EU-StA. Diese Auslegung widerspricht jedoch eigentlich dem Sinn des StAG...

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