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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF mit einer laufenden Urkundenprüfung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1638374046 Beitrag begonnen von edson am 01.12.2021 um 16:54:06 |
Titel: FZF mit einer laufenden Urkundenprüfung Beitrag von edson am 01.12.2021 um 16:54:06
Hallo an alle,
ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und möchte meine Verlobte aus einem nicht EU-Staat (Kamerun) heiraten. Ich habe vor einem Jahr die Unterlagen für eine Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland abgegeben. Es sollte zuerst eine Urkundenprüfung meiner Verlobten durch die deutsche Botschaft in Kamerun durchgeführt werden, dann eine Freigabe für die Heirat durch das Oberlandesgericht in Deutschland erteilt werden. Leider haben wir bis jetzt kein Bescheid über die Urkundenprüfung. Ich vermute wegen der Unruhe in der Region wo sie geboren wurde. Nun hat das Warten für uns kein Ende. Wir haben entschieden, in Kamerun zu heiraten. Ich wollte nun fragen, ob wir von der laufenden Urkundenprüfung später gebraucht machen können, um den Antrag auf die FZF zu machen. Ich danke euch für Ihre Hilfe |
Titel: Re: FZF mit einer laufenden Urkundenprüfung Beitrag von T.P.2013 am 01.12.2021 um 17:20:40
Hallo,
ja, das Ergebnis der Prüfung gilt auch für andere mögliche Zwecke. Die geprüfte(n) Urkunde(n) erhalten eine Referenznummer, mittels derer die Prüfung der entsprechenden Urkunde(n) belegt werden kann. Egal, zu welchem Zweck die Prüfung ursprünglich erfolgt ist und jetzt erforderlich ist. Gruß |
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