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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1638307067 Beitrag begonnen von WorldWideWeb am 30.11.2021 um 22:17:46 |
Titel: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von WorldWideWeb am 30.11.2021 um 22:17:46
Es steht fest das ich im Rahmen eines int. Doppel-Studiums für zwei Jahre in das Ausland muss und meine Frage lautet wie lange denn so die Bearbeitung für die Bescheinigung einer Wiedereinreisefrist dauert? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Danke!
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von Petersburger am 01.12.2021 um 07:19:48
Dafür gibt es keine feststehenden allgemeingültigen Regeln.
Daher können Ratschläge von uns auch nur grob orientieren. Bitte wende Dich an Deine ABH. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von dim4ik am 13.12.2021 um 22:02:23 Petersburger schrieb am 01.12.2021 um 07:19:48:
Aber die generelle Frist von drei Monaten aus § 75 VwGO greift da wohl schon, oder? Die Erteilung der o.g. Bescheinigung wird ja bei der ABH beantragt. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2021 um 22:50:09 dim4ik schrieb am 13.12.2021 um 22:02:23:
Bezieht auf Klagen, die einen Verwaltungsakt zum Gegenstand haben. Die Bescheinigung dürfte mangels Regelungswirkung kein Verwaltungsakt sein und die einschlägige allgemeine Leistungsklage ist nicht fristgebunden. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von dim4ik am 13.12.2021 um 23:55:38 schrieb am 13.12.2021 um 22:50:09:
Stimmt, danke! |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von dr-er am 14.12.2021 um 22:09:24 schrieb am 13.12.2021 um 22:50:09:
Ich vermute es handelt sich um eine Verwechslung. Gemeint ist die Bestimmung einer längeren Frist nach § 51 Abs.1 Nr. 7 AufenthG. Und die soll ein Verwaltungsakt sein. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von dim4ik am 01.01.2022 um 15:29:23 dr-er schrieb am 14.12.2021 um 22:09:24:
Das stimmt wohl noch genauer. Es geht bestimmt im Grunde um einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist, der durch einen VA beschieden werden muss. Dann gilt doch die Drei-Monate-Standardbescheidungsfrist. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen Beitrag von dr-er am 01.01.2022 um 23:51:43 dim4ik schrieb am 01.01.2022 um 15:29:23:
Richtig. |
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