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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
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Beitrag begonnen von WorldWideWeb am 30.11.2021 um 22:17:46

Titel: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von WorldWideWeb am 30.11.2021 um 22:17:46
Es steht fest das ich im Rahmen eines int. Doppel-Studiums für zwei Jahre in das Ausland muss und meine Frage lautet wie lange denn so die Bearbeitung für die Bescheinigung einer Wiedereinreisefrist dauert? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Danke!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von Petersburger am 01.12.2021 um 07:19:48
Dafür gibt es keine feststehenden allgemeingültigen Regeln.
Daher können Ratschläge von uns auch nur grob orientieren.

Bitte wende Dich an Deine ABH.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von dim4ik am 13.12.2021 um 22:02:23

Petersburger schrieb am 01.12.2021 um 07:19:48:
Dafür gibt es keine feststehenden allgemeingültigen Regeln

Aber die generelle Frist von drei Monaten aus § 75 VwGO greift da wohl schon, oder? Die Erteilung der o.g. Bescheinigung wird ja bei der ABH beantragt.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2021 um 22:50:09

dim4ik schrieb am 13.12.2021 um 22:02:23:
§ 75 VwGO

Bezieht auf Klagen, die einen Verwaltungsakt zum Gegenstand haben. Die Bescheinigung dürfte mangels Regelungswirkung kein Verwaltungsakt sein und die einschlägige allgemeine Leistungsklage ist nicht fristgebunden.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von dim4ik am 13.12.2021 um 23:55:38

schrieb am 13.12.2021 um 22:50:09:
Bezieht auf Klagen, die einen Verwaltungsakt zum Gegenstand haben.

Stimmt, danke!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von dr-er am 14.12.2021 um 22:09:24

schrieb am 13.12.2021 um 22:50:09:
Bezieht auf Klagen, die einen Verwaltungsakt zum Gegenstand haben. Die Bescheinigung dürfte mangels Regelungswirkung kein Verwaltungsakt sein und die einschlägige allgemeine Leistungsklage ist nicht fristgebunden.


Ich vermute es handelt sich um eine Verwechslung. Gemeint ist die Bestimmung einer längeren Frist nach § 51 Abs.1 Nr. 7 AufenthG. Und die soll ein Verwaltungsakt sein.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von dim4ik am 01.01.2022 um 15:29:23

dr-er schrieb am 14.12.2021 um 22:09:24:
Gemeint ist die Bestimmung einer längeren Frist nach § 51 Abs.1 Nr. 7 AufenthG. Und die soll ein Verwaltungsakt sein.

Das stimmt wohl noch genauer. Es geht bestimmt im Grunde um einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist, der durch einen VA beschieden werden muss. Dann gilt doch die Drei-Monate-Standardbescheidungsfrist.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Wiedereinreisefrist beantragen
Beitrag von dr-er am 01.01.2022 um 23:51:43

dim4ik schrieb am 01.01.2022 um 15:29:23:
Das stimmt wohl noch genauer. Es geht bestimmt im Grunde um einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist, der durch einen VA beschieden werden muss. Dann gilt doch die Drei-Monate-Standardbescheidungsfrist.


Richtig.

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