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Beitrag begonnen von Primax am 28.11.2021 um 19:32:36

Titel: Antrag auf Erteilung Selbständigkeit für Ausländer
Beitrag von Primax am 28.11.2021 um 19:32:36
Hallo zusammen,

ich bin echt am verzweifeln und hoffe auf eure Hilfe.
Zuständig ist das Ausländeramt Frankfurt am Main.

Mein Stiefsohn ist Serbischer Staatsbürger und ist 2017 nach Deutschland gekommen nach der Westbalkanregelung.
Damals Stand im Visum der Vermerk 26-2 Beschv. Darunter der Name und Ort des Betriebes sowie die Tätigkeit.
Letzte Jahr hat er die Aufenthaltserlaubnis verlängert bekommen bis Mai 2023 mit der Bemerkung: 19C ABS. 1 I. V. M. 9 BESCHV
Darunter steht dann nicht mehr der Name des Betriebes.
Laut Aussage der Sachbearbeiterin kann er nun seinen Arbeitgeber frei wählen. Er ist nicht mehr an seinen alten Arbeitgeber gebunden.

Nun zum Problem.
Dieses Jahr hat er sich entschieden eine Bäckerei zu pachten.
Er hat zum 01.08.21 seinen alten Job gekündigt. Am 05.08. den Pachtvertrag Unterschrieben.
Sich beim Ordnungsamt erkundigt wegen Gewerbeschein und erfahren das er dafür keine Erlaubnis hat. Wir sollen uns an das Ausländeramt wenden.

Beim Ausländeramt haben wir nach ca. 1 Woche mit müh und Not jemanden erreicht und hat uns ein Fragebogen für den Antrag auf Erteilung einer selbständigen
Tätigkeit.

Wir haben folgendes angekreuzt: Antrag auf Erteilung einer selbständigen Tätigkeit für Ausländer, die bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszwecks sind (Aufenthaltszweckwechsel).

Wir haben Hilfe vom Steuerbüro bekommen zwecks Nachweise.
Mitte September haben wir dann den Antrag mit den Unterlagen welche wir beschaffen mussten dann an das Ausländeramt per Email geschickt.

Eine Woche später kam dann eine Antwort dass zur abschließenden Prüfung noch Unterlagen benötigt werden.
Diese haben wir dann eine Woche später geschickt.

Zwei Wochen später kam wieder eine Antwort dass abermals zur abschließenden Prüfung noch Unterlagen benötigt werden.

Habe irgendwie dann das Glück gehabt die DameTelefonisch zu erreichen. Sie sagte dass Sie es letztes Mal übersehen habe und Sie auch nur ein Mensch ist.
Sie würde es aber sobald wir Ihr die Email schicken bevorzugt bearbeiten da Sie ab November in eine andere Abteilung geht. Sie erklärte uns noch dass sobald die Genehmigung erteilt wird wir damit zum Gewerbeamt gehen sollen um den Gewerbeschein zu beantragen.

Wir haben die geforderten Nachweise geschickt. Leider kam keine Antwort.

Da alles so lange dauert, habe ich in der Zwischenzeit die Bäckerei übernommen.
Mein Stiefsohn ist nicht mehr Arbeitslos und ich habe Ihn als Filialleiter eingestellt.
Der Pachtvertrag von meinem Stiefsohn wurde aufgelöst. Man wartet bis er die Erlaubnis zur Selbständigkeit bekommt, dann erhält er einen neuen Pachtvertrag.

So ca. 3 Wochen später kam dann unerwartet ein Schreiben der IHK das man Sie beauftragt hat den Antrag zu prüfen auf wirtschaftliches Interesse, regionales Bedürfnis und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Von der Ausländerbehörde hätte man Ihnen nur den Fragebogen, Pachtvertrag und eine einnahmen-Ertrags Übersicht bekommen.  Das würde für eine Beurteilung nicht ausreichen. Eine Bäckerei zählt zur Kleinwirtschaft und dafür kann kein Wirtschaftliches Interesse, regionales Bedürfnis oder eine positive Auswirkung für die Wirtschaft erkannt werden.
Wir sollen aussagekräftige Unterlagen zuschicken sonst ergeht Stellungnahme nach Aktenlage.

Unser Steuerberatungsbüro versucht uns zu helfen und hat mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Wir haben dann erneut Unterlagen erbracht und das Steuerbüro hat dann alles an die IHK geschickt. Man ist so verblieben falls es nicht für eine positive Antwort ausreicht das wir die Möglichkeit haben nachzubessern.
Wir warten nun seit ca. 1 Woche auf Antwort von der IHK.

In der Zwischenzeit haben wir eine Email von der Ausländerbehörde (andere Sachbearbeiterin) erhalten mit einem Termin (Mitte Januar 2022) zur persönlichen Vorsprache wegen „Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“.
Wir sollen alle Unterlagen vorab per Email schicken:

Ausgefüllter Antrag *, aktuelles Fragebogen Selbstständige*, Unterlagen über die Geschäftsgründung (Notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister/Handwerksrolle, Businessplan, Nachweis über die berufliche Qualifikation, etc.), Wohnraumnachweis *, aktueller Kontoauszug Ihres Giro-, Tagesgeld-, Sparkontos (* Downloadbereich Ausländerbehörde Frankfurt) .
Zum Termin noch zusätzlich Terminschreiben,  gültiger Nationalpass,  biometrisches Foto in ausgedruckter Form, Verwaltungsgebühr von maximal € 113(Zahlung Bar oder EC-Cash).
Ab diesem Zeitpunkt kam dann die Verzweiflung, Wut und Ärgernis.
Was haben wir die letzten 3 Monate gemacht? Wir haben den Fragebogen für Selbständige geschickt, Unterlagen zur Geschäftsgründung, Nachweis über Vermögen (Kontoauszug), Wohnraumnachweis  und noch mehr. All diese Sachen liegen der Ausländerbehörde bereits vor.

Warum ein erneuter Antrag für Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels?

Waren die letzten 3 Monate umsonst gewesen? Hier hat doch jemand von der Ausländerbehörde Mist gebaut, oder? Am liebsten würde ich mit den zuständigen sprechen aber es gibt da keine Rufnummer und wenn, dann wählt man sich die Finger wund weil es dauernd besetzt ist oder niemand rangeht.

Das Ziel ist das mein Stiefsohn die Bäckerei als Selbständiger übernimmt da die Bäckerei nicht so viel Gewinn abwirft das ich und mein Stiefsohn davon leben können. Zumal mein Stiefsohn sehr großes Interesse hat und ich möchte wieder zurück in meinem alten Beruf gehen.

Kennt sich da jemand aus? Wer hat Erfahrung damit und kann uns mit Ratschlägen helfen. Würden uns über Hilfe sehr freuen.

Titel: Re: Antrag auf Erteilung Selbständigkeit für Ausländer
Beitrag von reinhard am 28.11.2021 um 20:09:43
Das müsste er gewusst haben, als er in Serbien das Visum beantragte: Das war nur für eine Beschäftigung mit Arbeitsvertrag.

Wenn er sich selbständig machen will, sollte er sich vorher über die Wege dahin erkundigen. Ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde darf er das nur, wenn er eine Niederlassungserlaubnis hat.

Am einfachsten ist es, er bleibt Filialleiter, bis er die Niederlassungserlaubnis hat. Dafür muss er fünf Jahre lang beschäftigt sein (sozialversicherungspflichtig). Mit der Niederlassungserlaubnis ist es dann problemlos.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung ist es schwierig und langwierig, gerade weil man vorher das Gutachten der IHK einreichen muss. Er sollte sich nochmal gründlich informieren, was er braucht (die Kammer sollte dafür eine Beratung anbieten) und dann überlegen, ob es nicht am einfachsten ist, den normalen Weg zu gehen: Aufenthaltserlaubnis, dann Niederlassungserlaubnis, dann Selbständigkeit.

Titel: Re: Antrag auf Erteilung Selbständigkeit für Ausländer
Beitrag von Primax am 28.11.2021 um 22:15:11

reinhard schrieb am 28.11.2021 um 20:09:43:
Das müsste er gewusst haben, als er in Serbien das Visum beantragte: Das war nur für eine Beschäftigung mit Arbeitsvertrag.


Das wusste er.
Damals war ja eine Selbständigkeit nicht geplant.


reinhard schrieb am 28.11.2021 um 20:09:43:
Wenn er sich selbständig machen will, sollte er sich vorher über die Wege dahin erkundigen. Ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde darf er das nur, wenn er eine Niederlassungserlaubnis hat.


Dazu ist es leider zu spät.


reinhard schrieb am 28.11.2021 um 20:09:43:
Am einfachsten ist es, er bleibt Filialleiter, bis er die Niederlassungserlaubnis hat. Dafür muss er fünf Jahre lang beschäftigt sein (sozialversicherungspflichtig). Mit der Niederlassungserlaubnis ist es dann problemlos.


Das geht leider nicht in der Konstellation wie sie jetzt ist nicht.
Ich kann das Geschäft nicht so lange halten. Davon können weder er noch ich leben.


reinhard schrieb am 28.11.2021 um 20:09:43:
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung ist es schwierig und langwierig, gerade weil man vorher das Gutachten der IHK einreichen muss. Er sollte sich nochmal gründlich informieren, was er braucht (die Kammer sollte dafür eine Beratung anbieten) und dann überlegen, ob es nicht am einfachsten ist, den normalen Weg zu gehen: Aufenthaltserlaubnis, dann Niederlassungserlaubnis, dann Selbständigkeit.


Wie gesagt. Das ist keine Option. Die Bäckerei verdient nicht genug für 2.

Wir bräuchten vielleicht jemanden der damit Erfahrung hat und uns vielleicht helfen könnte.

Hat die Ausländerbehörde Mist gebaut? Was ist mit dem Antrag vor 3 Monaten? Warum werden nochmal alle Unterlagen angefordert?

Titel: Re: Antrag auf Erteilung Selbständigkeit für Ausländer
Beitrag von nixwissen am 06.12.2021 um 03:53:27
Moin,

vielleicht verstehe ich an der jetzigen wirtschaftlichen Situation irgendwas nicht aber wo ist denn momentan das Problem?
Die Bäckerei läuft zwar auf Dich aber er ist angestellter Geschäftsführer, er macht die Arbeit und er schmeisst den Laden. Warum musst Du auch davon leben und kannst nicht Deinem alten Beruf nachgehen? Wenn er die Bäckerei alleine übernimmt muss er doch auch alles alleine machen.
Wenn er 5 Jahre hier ist, gearbeitet (fast) die ganze Zeit, dann kann er nächstes Jahr doch schon die Niederlassungserlaubnis beantragen.

Gruß,
Norbert


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