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Beitrag begonnen von Türkisch am 13.11.2021 um 16:58:39

Titel: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 16:58:39
Hallo an alle alien’s

Folgendes ich bin mit meiner Tochter 2012 in die Türkei eingereist und bin auch seit dem in der Türkei da ich hier geheiratet habe.

Meine Tochter hat die deutsche Geburtsurkunde auch einen mittlerweile ungültigen Reisepass.
Ich selber hatte die Niederlassungserlaubniss.
Seit 2012 sind wir nie nach Deutschland eingereist.

Jetzt zu meinem Anliegen , gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich wieder nach Deutschland kann ?

Wenn ich doch mich verschrieben oder nicht deutlich mich ausdrucken konnte entschuldige ich mich vorerst dafür, da ich schon lange nichts mehr deutsch geschrieben habe.  :(

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 13.11.2021 um 17:11:10
Mit türkischer Staatsangehörigkeit und erloschener Niederlassungserlaubnis gibt es keine Möglichkeit, Du musst für ein Visum einen Zweck aus dem Aufenthaltsgesetz angeben – also Studium, Arbeit, familiären Gründe.


Was ist mit der Tochter? Ist sie Deutsche?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 17:14:40
Also sie hat einen abgelaufenen Reisepass ? Werde mich darum kümmern das wir einen neu ausstellen können.

Ist es relevant welche Arbeit ich finde ? Also ich habe nähmlich keine Ausbildung , würde evtl. als Kassiererin ein Job finden können  Traurig

Ja sie ist deutsch und Türkisch.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von lottchen am 13.11.2021 um 17:22:30
Du möchtest allein nach D oder zusammen mit Deiner Tochter? Wie alt ist sie?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 17:23:51
Also ich möchte mit meiner Tochter zusammen nach Deutschland sie ist 2010 geboren ? Und ich bin auch dort geboren und habe auch die Schule besucht und kann mich auch verständigen.

Da ich meine 2. ehe in der Türkei begangen habe und jetzt in der Scheidung bin wegen kulturellen Unterschied bin ich der Meinung das meine Tochter in Deutschland doch besser aufgehoben ist .

Ich hätte evtl. eine Unterkunft in Deutschland.

Um ein Arbeitsplatz muss ich erst mich in Deutschland umschauen und hoffe um eine Arbeit.




Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 13.11.2021 um 18:10:42
Versuch doch bitte, Dir Deine Beiträge besser zu überlegen und sinnvollen Antworten zu schreiben, nicht immer ein paar Wörter und dann einen neuen Beitrag mit ein paar Wörtern.

Wenn Deine Tochter Deutsche ist, darf sie mit gültigem Pass nach Deutschland zurück. Wenn Du vorher ein Visum zur FZF mit der Tochter beantragst und bekommst, könnt Ihr zusammen reisen.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 18:38:39
Da hast du tatsächlich recht und ich entschuldige mich wegen meinem Durcheinander.

Was sind die Voraussetzungen für die FZF ? Wohnraum und Arbeitsplatz?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Petersburger am 13.11.2021 um 18:53:10
Wenn Du Deiner deutschen Tochter ein Leben in Deutschland ermöglichen willst, dann gibt es keine weiteren sachlichen Voraussetzungen.

Wohnraum, Krankenversicherung, Lebensunterhalt - alles unwichtig für die Entscheidung über Deinen Visumantrag.
Auch der Mutter eines deutschen Kindes, die noch nie in Deutschland war, dort niemanden kennt und nichts hat, muss ein Visum erteilt werden, wenn das Kind in Deutschland leben wird. Selbst wenn sie den künftigen Wohnort per Würfeln oder Dartwerfen auf die Deutschlandkarte ermittelt.

Handlungsanleitung:
1. Reisepass für Deine Tochter beantragen.
Dazu brauchst Du grundsätzlich die Mitwirkung ihres Vaters, wenn der das Sorgerecht hat.

2. Nationalen Visumantrag für Dich (für die gemeinsame Einreise) stellen.
Das würde ich erst dann in Angriff nehmen, wenn die Konsularabteilung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung den Pass für Deine Tochter bestellt hat.

Wichtig:
Der Pass selbst muss zum Zeitpunkt der Visumantragstellung nicht zwingend vorliegen - aber wenn die Kollegen in der Konsularabteilung den Pass noch nicht bestellen können, weil die deutsche StAng des Kindes nicht zweifelsfrei belegt ist, ist ein Antrag in der Visastelle noch sinnlos.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 19:10:04
Bekommt meine Tochter auch einen Ausweis nur weil sie in Deutschland geboren ist? Sie hat auch die deutsche Geburtsurkunde

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 13.11.2021 um 19:18:51

Türkisch schrieb am 13.11.2021 um 19:10:04:
Bekommt meine Tochter auch einen Ausweis nur weil sie in Deutschland geboren ist? Sie hat auch die deutsche Geburtsurkunde


Deshalb oben die Frage, ob sie Deutsche ist.

Wenn ja: Ja, sie bekommt den Pass.

Wenn nein: Nein, sie bekommt den Pass nicht.

Falls beide Eltern Sorgerecht haben, müssen sie den Pass gemeinsam beantragen. Falls es Zweifel gibt, fragt die deutsche Botschaft bei den Behörden, die die Geburt damals registriert haben. Dann klärt sich alles. Wenn sie einen abgelaufenen deutschen Pass hat, den mit abgeben.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 13.11.2021 um 19:21:21
Ja sie hat einen abgelaufenen deutschen Reisepass , aber wie sie es auch empfohlen haben werde ich mich an die Behörden auch wenden.

Ich danke herzlich   :-*

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 28.11.2021 um 20:53:30
So hallo da bin ich wieder, nach Absprache mit der deutschen Botschaft habe ich erfahren das meine Tochter einen neuen deutschen Reisepass ausgestellt bekommen wird.

Jetzt zu meiner Frage was sind die Voraussetzungen für die FFZ zum deutschen Kind ?

Das deutsche Kind lebt mit mir sorgeberechtigte Mutter in der Türkei ?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 28.11.2021 um 21:09:24
Die Mutter muss ein FZF-Visum beantragen. Dazu muss sie die Adresse angeben, wo sie (mit dem Kind) in Deutschland leben will.

Sie muss ebenfalls einen Reisepass haben, in diesem Fall einen türkischen.

Auf die Frage im Antrag, wie sie ihren Lebensunterhalt decken wird, einfach die Wahrheit schreiben, z.B.: Zunächst SGB-II-Leistungen, dann Arbeitssuche.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Petersburger am 28.11.2021 um 21:13:58

reinhard schrieb am 28.11.2021 um 21:09:24:
Dazu muss sie die Adresse angeben

Wenn es noch keine Adresse gibt, dann muss sie nur die Stadt angeben, wo sie hinwill.


Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 28.11.2021 um 22:25:07
Könnte ich auch mit einem Dienstausweis einreisen und in der zuständigen Behörde eben Antrag auf Aufenthalt/Duldung stellen ?
Ich will ja auch eigentlich mich sofort integrieren und arbeiten…


Wärst du auch so nett und könntest mir ein Gesetz nennen mit dem ich recht darauf habe ?
Ich habe mich im Internet schlau gemacht

§28 ABS 2 satz 2 Rıchtig so ?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 28.11.2021 um 22:30:26
Könnte die Botschaft auch sagen, ja sie können in ihrem Herkunftsland ihr Leben weiter führen mit ihrem Kind ?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 28.11.2021 um 22:56:50

Türkisch schrieb am 28.11.2021 um 22:30:26:
Könnte die Botschaft auch sagen, ja sie können in ihrem Herkunftsland ihr Leben weiter führen mit ihrem Kind ?


Nein, weil das die Botschaft nichts angeht.

Das deutsche Kind hat immer ein Recht, in Deutschland zu leben, weil es das will (oder die Sorgeberechtigte das so entschieden hat). Wieso, weshalb, warum... geht die Botschaft nichts an.

Das haben wir also geklärt.

Die Mutter muss dann ja mit, weil das Kind nicht alleine leben kann.

Die Botschaft kann Dir empfehlen, auf Jamaica zu leben. Oder in Norwegen. Sie hat das aber nicht zu entscheiden, das entscheidet das deutsche Kind bzw. die Mutter des deutschen Kindes.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von reinhard am 28.11.2021 um 23:00:39

Türkisch schrieb am 28.11.2021 um 22:25:07:
Könnte ich auch mit einem Dienstausweis einreisen und in der zuständigen Behörde eben Antrag auf Aufenthalt/Duldung stellen ?
Ich will ja auch eigentlich mich sofort integrieren und arbeiten…


Nein, auf gar keinen Fall. Das geht nur für einen Besuchsaufenthalt, Du musst dann wieder ausreisen.

Außerdem willst Du keine Duldung (Aussetzung der Abschiebung, aber dann Androhung der Abschiebung, Ausreiseaufforderung). Du willst eine Aufenthaltserlaubnis, und genau die beantragst Du mit dem Visumsantrag. Wenn das Visum genehmigt ist, ist die Aufenthaltserlaubnis gleich mit genehmigt – die Ausländerbehörde wird nämlich "beteiligt". Dauert ein paar Tage länger, aber es werden praktisch beide Anträge gleichzeitig bearbeitet undf genehmigt.



Zitat:
Wärst du auch so nett und könntest mir ein Gesetz nennen mit dem ich recht darauf habe ?
Ich habe mich im Internet schlau gemacht

§28 ABS 2 satz 2 Rıchtig so ?


Ja, genau. Aber die in der Botschaft wissen das. Das machen sie jeden Tag einige Male.

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Petersburger am 29.11.2021 um 06:31:57
§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG !!!

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 29.11.2021 um 07:58:30
Noch eine letzte Frage, was ist wenn der Deutscher den gewöhnlicheb Sitz nicht in Bundesgebiet hat ?

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von erne am 29.11.2021 um 08:52:35

Türkisch schrieb am 29.11.2021 um 07:58:30:
Noch eine letzte Frage, was ist wenn der Deutscher den gewöhnlicheb Sitz nicht in Bundesgebiet hat ? 

du meinst, deine Tochter soll nicht mit?
Dann geht keine FZF zu ihr.

Wenn du meinst, deine Tochter ist "JETZT" nicht in D und Ihr werdet zusammen einreisen, dann macht das keinen Unterschied, ob der Deutsche schon in Deutschland ist oder erst gemeinsam eingereist wird ... da brauchst du dir keine Sorgen machen

Titel: Re: Wieder einreise
Beitrag von Türkisch am 09.12.2021 um 21:07:23
Super kümmere mich gerade um die ganzen Unterlagen die ich im Originalen einreichen muss, wenn ich das alles hab dann geh ich zur Botschaft mit einem Termin. Natürlich werde ich darüber berichten, wie es zur entscheidung gekommen ist.

Ich bin so froh das es dieses Forum gibt und bedanke mich bei jedem die wirklich hier uns effektiv helfen wie wir die ganzen Angelegenheiten zur Hand nehmen müssen.

DANKE

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