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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Frage nach Verfestitung des Aufenthalts – Änderung des Namen
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Beitrag begonnen von Booogie am 12.11.2021 um 17:21:38

Titel: Frage nach Verfestitung des Aufenthalts – Änderung des Namen
Beitrag von Booogie am 12.11.2021 um 17:21:38
Hallo:
Das war vielleicht falsche brett. Deswgen jetzt richtig evtl.
Eine Frage bitte, wie man den Aufenthalt aus einem humanitären Aufenthalt, § 25 Abs. 4 Satz 2, in einen unbefristeten Aufenthalt verwandeln kann:
Das Land ist Afghanistan.
Dieser Aufenthalt, der oben genannte, gibt es seit 2005.
Aktuell bezieht der Bewerber Leistungen des Jobcenters, Hartz4.
Es gibt schweriegende gesundheitliche Probleme, so dass es zahlreiche Atteste sowie Gutachten gibt und neue geben würden, wenn es nötig ist. Die Ärzte unterstützen den Bewerber, denn es gibt Gründe dazu.
Gibt es eine Möglichkeit mit diesem Einkommen für Verfestigung des Aufenthalts?
Dann: der 1. Pass hatte einen Vornamen und einen Nachnamen, das ist der Pass, der bei der Einreise 2000 ausgestellt worden ist.
Dann hat die Botschaft 2004 einen Pass erstellt und einen 2. Namen als Nachname in den Pass aufgenommen. Jetzt sind viele Unterlagen mit dem Namen wie im 1. Pass(Vorname A, Nachname: B).
Kann die Ausländerbehörde den Namen wieder so ändern wie früher, dass sie nur den 2. Namen wegmacht?
nch etwas: Die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde wartet wohl darauf, wie sich die Lage in dem Land ändert und evtl. eine Ausweisung doch nicht ausschließt. Die Sachbearbeiterin wartet so auf die Lage. So haben wir sie verstanden.



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