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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kein Schengen Visa bei laufendem FZF-Visumverfahren möglich?
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Beitrag begonnen von Steve7 am 12.11.2021 um 08:21:18

Titel: Kein Schengen Visa bei laufendem FZF-Visumverfahren möglich?
Beitrag von Steve7 am 12.11.2021 um 08:21:18
Guten Morgen zusammen,

gestern teilte mir meine Bekannte aus Nairobi mit, dass Ihr Antrag auf ein Besuchsvisum abgelehnt wurde, da derzeit ein Verfahren für ein FZF-Visum zu Ihrem 2 jährigen Kind läuft.

Dieses gestaltet sich etwas langwieriger, da hierzu erstmal das Paßverfahren vom Kind ( mit  Urkundenprüfung, Sorgerechtsfragen vor Gericht etc.)  abgeschlossen werden muß. Dieser Vorgang dauert nun schon 6 Monate an.

Um den Umzug vorzubereiten wollte Sie nunmehr (alleine) für 2 Wochen zu Besuch kommen.

Ist es tatsächlich nicht möglich ein Besuchsvisum während eines laufenden FZF-Visums zu erhalten?

Oder sind nur die (sowieso schon geringen) Chancen auf die Erteilung des Visums noch geringer, so dass die Annahme von vornehinein abgelehnt wird?

Vielen Dank.

Titel: Re: Kein Schengen Visa bei laufendem FZF-Visumverfahren möglich?
Beitrag von Petersburger am 12.11.2021 um 09:21:30
Selbstverständlich sind Kurzreisen ins Schengen-Gebiet während eines laufenden nationalen Visumverfahrens nicht verboten.

Wer also ein Schengen-Visum bereits besitzt oder (für Kurzaufenthalte) visumfrei einreisen darf, kann auch grundsätzlich reisen.

Hat der kontrollierende Grenzbeamte bei der Einreise jedoch ausreichenden Grund zu der Annahme, dass die Einreise nicht zum Kurzaufenthalt erfolgt, kann er diese Einreise ohne das dafür erforderliche nationale Visum auch verweigern - das gilt immer und unabhängig von einem bekannten oder unbekannten anderen Visumantrag.


Wer kein Schengen-Visum besitzt muss jedoch damit leben, dass sein Schengen-Visumantrag bei bekanntem Wunsch der Übersiedlung ins Schengen-Gebiet anders bewertet wird als ohne einen solchen Wunsch.
Eines der zentralen Entscheidungskriterien für die Erteilung eines Schengen-Visums ist nunmal die Frage "Reist der Antragsteller auch rechtzeitig wieder aus, wenn ich ihn denn einreisen lasse?"
Und diese Frage muss sich jeder Entscheider selbst beantworten und jeder wird es wohl auf seine Weise tun.

Das dürfte bei einem Visumantragsteller aus - ich will mal zwei Extreme skizzieren - Myanmar, der keine ausgiebige Visum- und Reisehistorie hat anders aussehen als bei einem aus Russland mit zwanzig Schengen-Reisen in den vorangegangenen drei Jahren ...


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