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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Geht Aufenthalt wg Ausübung der Personensorge auch bei Trennung d. Eltern?
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Beitrag begonnen von melmac am 11.11.2021 um 13:50:19

Titel: Geht Aufenthalt wg Ausübung der Personensorge auch bei Trennung d. Eltern?
Beitrag von melmac am 11.11.2021 um 13:50:19
Ein ausländischer Mann hat ein Kind mit einer EU-Bürgerin, das Kind ist ebenfalls EU-Bürger. Der Mann hat ein Visum zur FZF bekommen und jetzt läuft der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. Den genauen Paragraphen kenne ich nicht, gilt § 28 AufenthG auch für EU-Kinder?

Jedenfalls scheint es in der Beziehung der Eltern zu kriseln, eventuell gibt es eine Trennung. Der Mann will aber auf jeden Fall weiter die Sorge für das Kind ausüben. Das Gemeinsame Sorgerecht wird (noch?) beibehalten.

Könnte der Mann weiter in Deutschland bleiben, wenn er z.B. nur noch 1x die Woche Umgang mit dem Kind hätte?

Danke für Eure Einschätzung!

Titel: Re: Geht Aufenthalt wg Ausübung der Personensorge auch bei Trennung d. Eltern?
Beitrag von reinhard am 12.11.2021 um 12:21:49
Ja, das geht.

Hat bei einer EU-Bürgerin aber nichts mit § 28 zu tun, das wäre nur bei Deutschen so.

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