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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Erlöschen einer Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von Elli25 am 07.11.2021 um 16:44:18

Titel: Erlöschen einer Verpflichtungserklärung
Beitrag von Elli25 am 07.11.2021 um 16:44:18
Hallo zusammen,

ich habe in der Vergangenheit eine Verpflichtungserklärung für eine Person abgegeben. Diese hat ein Schengen Visum erhalten, welches Ende 2019 abgelaufen ist. Der Ausländer hat das Bundesgebiet auch rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums verlassen. Diese Person ist nun im Besitz eines italienischen Schengen Visums. Diese Person beabsichtigt nun in Deutschland Asyl zu beantragen.

Meine Frage: kann ich in diesem Fall finanziell belangt werden? Ich gehe davon aus, dass mit der Ausreise in 2019 und dem Ablauf des Visums Ende 2019 auch meine VE erloschen ist. Liege ich da mit meiner Vermutung korrekt?

Ich danke euch!

VG
Elli

Titel: Re: Erlöschen einer Verpflichtungserklärung
Beitrag von T.P.2013 am 07.11.2021 um 17:48:31
Hallo,

Du liegst richtig mit Deiner Vermutung.

Gruß

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