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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> ALG II der Ehefrau neulich bezogen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1635892801 Beitrag begonnen von 5ara bel kosbara am 02.11.2021 um 23:40:01 |
Titel: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von 5ara bel kosbara am 02.11.2021 um 23:40:01
Hallo alle zusammen,
meine kleine Tochter und ich haben vor ein paar Monaten die Zusicherung bekommen und den Antrag auf die Abgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt. Für meinen Lebensunterhalt habe ich ein Stipendium zwecks der Promotion. Meine Frau besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bezieht neulich ALG II. Das Jobcenter hat meiner Frau geraten, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, da sie dadurch einen besseren Unterhalt für die Kinder (2) sichern kann. Sie ist zurzeit auch intensiv damit beschäftigt, Bewerbungen zu verschicken und Interviews zu führen, aber man weiß ja nie, wann sie wieder berufstätig sein wird. Beim Antrag auf Wohngeld ist mein eAt erforderlich, da wir ja in derselben Wohnung leben. Meine Fragen lauten nun: 1. Hat der Bezug meiner Frau von ALG II einen schlechten Einfluss auf meine Einbürgerung, obwohl mein Lebensunterhalt (Antragsteller) eigentlich durch das Stipendium gesichert ist? 2. Ist es besser für die Einbürgerung, wenn sie kein Wohngeld bezieht und sich mit der Unterstützung des Jobcenters begnügt? Auf eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus. LG :) |
Titel: Re: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von deerhunter am 03.11.2021 um 08:15:20 5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Könnte ein Problem werden Einbürgerungsvoraussetzungen Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung: unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung geklärte Identität und Staatsangehörigkeit Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten keine Verurteilung wegen einer Straftat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html |
Titel: Re: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von SimonB am 03.11.2021 um 10:17:22 5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft (4 Personen) in einem Haushalt lebt, wird das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt. Das ist dein Stipendium und das Kindergeld. Das JC ergänzt für die 4 Personen mit ALG II bis zum Bedarf. 5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Ich denke nicht. Der Lebensunterhalt für die Familie soll dauerhaft und ohne Sozialleistungen gesichert sein. ALG II ist die Sozialleistung. Ich lese, dass du bereits im August 21 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hast? |
Titel: Re: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von deerhunter am 03.11.2021 um 10:31:05 5ara bel kosbara schrieb am 02.11.2021 um 23:40:01:
Was denn nun? Denkst du dir Geschichten aus, um uns zu beschäftigen? Du schreibst am 25.11.20 5ara bel kosbara schrieb am 25.11.2020 um 18:34:35:
und am 3.10.20 5ara bel kosbara schrieb am 03.10.2020 um 21:08:35:
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Titel: Re: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von 5ara bel kosbara am 03.11.2021 um 12:28:28
Hallo nochmal,
ich muss mich für ein Missverständnis entschuldigen, u.z unterstütze ich Leute aus dem Umfeld gerne privat. Meine Beiträge haben deshalb verschiedene Themen befragt, die nicht zusammengehören. Tut mir Leid, dass ich das nicht verdeutlicht habe. Für eure Antworten bedanke ich mich und werde es zukünftig berücksichtigen bei der Fragenstellung die Bezugsperson, z.B. Freund oder so zu erwähnen. Ich bin diesem Forum sehr dankbar und schätze es sehr und möchte sicher keine Zeit der Teilnehmer verschwenden. :) LG |
Titel: Re: ALG II der Ehefrau neulich bezogen Beitrag von SimonB am 04.11.2021 um 11:24:20 5ara bel kosbara schrieb am 03.11.2021 um 12:28:28:
Für die Familie, für welche du hier fragst, ändert sich meine Antwort nicht. Dass ein Stipendium und die Alg-II-Leistung aber von der E-Behörde anerkannt wurden, und die E-Zusicherung erteilt wurde, verwundert mich. Welches Einkommen hatte die deutsche Ehefrau, bevor sie ALG II bekam? |
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