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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> IIlegaler Freund aus Asien verhaftet worden
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Beitrag begonnen von retrubition123 am 29.10.2021 um 22:18:43

Titel: IIlegaler Freund aus Asien verhaftet worden
Beitrag von retrubition123 am 29.10.2021 um 22:18:43
Hi, Mein Feund hatte mit einem Touristenvisum Ende 2018 ( bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland) durch den Landweg in Belgien gelandet. Nachdem sein Visum abgelaufen ist, hat sich als Nordkoreaner ausgegeben, Asyl gestellt und abgelehnt worden da seine ID.Daten im System gefunden wurden. Danach im Sommer 2019 in Deutschland politschen Asyl gestellt und nähe von Duisburg Bielefeld negative bekommen und geduldet bis Anfang 2020, durch Dublinverfahren nach Belgien an der Grenze übergeben worden. Dann haben wir uns kennengelernt. Seit über einem Jahr lebt er mit mir ( habe einen deutschen Pass, ledig, nie verheiratet gewesen). Wir sind jetzt (waren kurz in Prag) an der Grenze zu Tschechien durch die Bundespolizei verhaftet und untersucht worden. Danach beide entlassen worden aber ohne seinen Pass.
Straftat nach Parag.95 Abs2. Unerlaubte Einreise, ohne AE usw... Demnächst muss er in Köln bei ABH persönlich vorsprechen. Sein Pass wurde dorthin geschickt. Könnte er bei mir in BW bei der Ausländerbehörde persönlich vorstellen anstelle nach Köln zu fahren und um GÜB bitten, dass er freiwillig ausreist? Die Heimatlandgrenze war und ist immernoch seit Corona zu. Jetzt gibt es nur Sonderflüge. Wir wollen dort oder hier heiraten und hier zusammenleben. Ich weiss es ist eine Straftat, es war nicht richtig. Wird er jetzt abgeschoben? Was würdet ihr empfehlen? Sollte er einen Anwalt nehmen? Bin leider durch die Coronakrise arbeitslos geworden und beziehe Harz4. Wir sind gleichaltrig und mögen uns, wollen eine Familie gründen und sprechen die gleiche Sprache, Kultur, kommen ursprünglich aus gleichem Land.
Danke Retrub123

Titel: Re: IIlegaler Freund aus Asien verhaftet worden
Beitrag von reinhard am 30.10.2021 um 11:57:17
Ja, die freiwillige Ausreise anbieten wäre das Beste, was er machen kann. Falls Flüge möglich sind, sollte er auch schon buchen, um zu beweisen, dass sein Versprechen ernst gemeint ist.

Straftat: Er könnte eine "Sicherheitsleistung" anbieten, vielleicht mit Deiner Hilfe, damit ein Strafbefehl abgedeckt ist.

Wiedereinreise: Dazu müsst Ihr entscheiden, was Ihr wollt, und dann kannst Du hier konkret nach den Möglichkeiten fragen. Nach einer freiwilligen Ausreise mit Bezahlung einer eventuellen Geldstrafe ist ein neues Visum ja möglich. Bei einer Abschiebung muss er mit einer mehrjährigen Sperre rechnen, danach wäre ein neues Visum möglich. Allerdings kann eine Abschiebung nach "Asien" (je nachdem, ob Du Türkei oder Philippinen meinst) auch zwischen 5000 und 30.000 Euro kosten, und die Rechnung würde bei Wiedereinreise auf ihn warten.

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