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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Hat die Identität ein MHD?
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Beitrag begonnen von ryka am 28.10.2021 um 18:47:39

Titel: Hat die Identität ein MHD?
Beitrag von ryka am 28.10.2021 um 18:47:39
Der Ausländerbehörde liegen seit 2016 die Pässe der Eltern sowie 3 Kindern vor. Nun sind die Pässe der Eltern abgelaufen und das in D geborene Kind erhält keine Geburtsurkunde, weil die Identität der Eltern nicht geklärt ist. Zusätzlich besteht die Behörde auf einer Heiratsurkunde sonst kann kein Vater eingetragen werden.
Bisher ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen Heute wurde die Familie aufgefordert aktuelle Pässe zu beantragen, dass wenn das Gericht den Asylantrag ablehnt sie sofort abgeschoben werden können. Eine sehr einfühlsame Aussage der Mitarbeiter.

Meine Frage ist nun, ist die Identität der Familie nicht geklärt mit den Pässen, die bei Abgabe an die Behörde noch gültig waren? Müssen die Pässe beigebracht werden?
Gruß



Titel: Re: Hat die Identität ein MHD?
Beitrag von reinhard am 28.10.2021 um 19:46:26
Wenn das Asylverfahren noch läuft, sind solche Aufforderungen illegal. Das Asylverfahren soll ja gerade zur Ausstellung eines blauen Passes führen.

Sie können also antworten: Der Antrag läuft.

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