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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatenlos
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Beitrag begonnen von integ am 19.10.2021 um 07:45:03

Titel: Staatenlos
Beitrag von integ am 19.10.2021 um 07:45:03
Guten Morgen,
es handelt sich um eine
Frau,die Staatenlos ist und besitzt den Aufenthalt nach. § 25 Abs. 4 S. 2 Aufenthaltsgesetz .
Sie ist in Deutschland geboren und Über 20 Jahre alt.

Hat sie Anspruch auf Staatsangehörigkeit ?
Vielen Dank

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von H1N1 am 19.10.2021 um 10:30:04
Nein, da eine Einbürgerung mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 4 AufenthG nicht möglich ist (Negativkatalog des § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG).

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von integ am 19.10.2021 um 10:39:21
Danke für die schnelle Antwort.
Muss sie dann das Paragraph  ändern ,um die Einbürgerung zu erlangen?
Wenn ja
Welches dann?
Und wie macht man das?
MFG

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von reinhard am 19.10.2021 um 11:02:25
Sie arbeitet fünf Jahre lang mit normalem Arbeitsvertrag, zahlt Sozialabgaben etc. und kann dann nach fünf Jahren die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz und die Einbürgerung gleichzeitig beantragen.

Sie sollte sich jetzt aber persönlich beraten lassen, alle Unterlagen zur Beratungsstelle mitnehmen. Unter anderem muss sie klären, wie sie ihre Identität belegt.

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von integ am 19.10.2021 um 11:13:50
Die  Frau ist in Deutschland geboren  und hat sie Immer den Aufenthalt .Die Schule hat sie gemacht
Die Dame ist zurzeit in Mutterschutz  bzw  deren Sohn ist 2 Jahre .

Deren Ehemann macht Ausbildung .

Hat sie momentan die Möglichkeit zu Einbürgerung zu lassen?
MFG

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von integ am 19.10.2021 um 11:45:07
Hinwies
Die Frau ist endgültig Staatenlos
Und Sie hat das alles schriftlich bestätigt

Titel: Re: Staatenlos
Beitrag von reinhard am 19.10.2021 um 14:00:53

integ schrieb am 19.10.2021 um 11:13:50:
Hat sie momentan die Möglichkeit zu Einbürgerung zu lassen?
MFG



Nein, siehe Antwort #1.

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