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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer)
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Beitrag begonnen von GeoLa am 17.10.2021 um 20:07:02

Titel: Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer)
Beitrag von GeoLa am 17.10.2021 um 20:07:02
Liebe Community,

nach langem Prozess inklusive Remonstration hat meine Partnerin (unverheiratet) nun ihr erstes Schengenvisum C (Besuchsvisum) mit multipler Einreisemöglichkeit für die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten.

Wir sind sehr glücklich über den positiven Bescheid haben jedoch noch eine Frage bevor wir den/die Besuch/e planen.

Leider ist der Gültigkeitszeitraum mit ca. 3,5 Monaten nur geringfügig länger als die Aufenthaltsdauer mit 3 Monaten.

Nun stellt sich uns die Frage, ob es grundsätzlich möglich aber auch realistisch ist, dass wir einen Antrag stellen, den Gültigkeitszeitraum auf z.B. 6 Monate zu verlängern um die Besuche über einen längeren Zeitraum "strecken" zu können.
Falls ja, ist dies auch im Zuge des ersten Besuchs bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort in Deutschland möglich?

Für Eure Rückmeldung bedanke ich mich :)

Titel: Re: Änderung des Gültigkeitszeitraums (nicht Aufenthaltsdauer)
Beitrag von T.P.2013 am 17.10.2021 um 20:38:51

GeoLa schrieb am 17.10.2021 um 20:07:02:
... ob es grundsätzlich möglich...


Hallo,

ja, grundsätzlich ist das möglich.


Zitat:
...aber auch realistisch ist, ...


Das wird Dir hier niemand seriös beantworten können, weil dies allein vom Ermessen der AV bzw. des entsprechenden Sachbearbeiters abhängt.


Zitat:
Falls ja, ist dies auch im Zuge des ersten Besuchs bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort in Deutschland möglich? ...


Nein, die Verlängerung des grundsätzlichen Gültigkeitszeitraums des erteilten Visums durch die ABH ist nicht möglich.

Gruß

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