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Beitrag begonnen von sukram am 14.10.2021 um 17:42:56

Titel: EU Freizügigkeitgesetz Paragraph 3a
Beitrag von sukram am 14.10.2021 um 17:42:56
Hallo,

seit dem 24.11.2020 gibt es eine Änderung im oben genannten Gesetz.
Kann meine Lebensgefährtin aus Brasilien dadurch einen Aufenthalt erhalten?
Wir leben seit Juni 2021 in einer eheähnlichen Partnerschaft.
Zur Zeit hat sie nur eine Fiktionsbescheinigung.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Titel: Re: EU Freizügigkeitgesetz Paragraph 3a
Beitrag von Bayraqiano am 14.10.2021 um 17:50:02
Habt ihr zusammen in einem anderen EU-Land für einen längeren Zeitraum  gelebt?

Nur dann wäre dieses Gesetz überhaupt anwendbar.

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