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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vorstrafen bei Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Dogan Ahmet am 24.09.2021 um 12:36:03

Titel: Vorstrafen bei Familienzusammenführung
Beitrag von Dogan Ahmet am 24.09.2021 um 12:36:03
Hallo alle,
ich möchte demnächst ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Im Formular das auszufüllen ist steht die frage ob man vorbestraft ist. Ich hatte Jugendstrafen in Deutschland die aber schon lange gelöscht sind im Bundeszentralregister.
Ist alles 30 Jahre her.
Frage: Muss ich die Frage nach Vorstrafen trotzdem mit Ja beantworten? Vielen dank schonmal im voraus.
Ahmet

Titel: Re: Vorstrafen bei Familienzusammenführung
Beitrag von Bayraqiano am 24.09.2021 um 13:10:39
Getilgte Strafen sind für den Rechtsverkehr unerheblich (§ 51 Abs. 1 BZRG). Sie müssen daher nicht angegeben werden, weil sie nicht entscheidungserheblich sind.

Titel: Re: Vorstrafen bei Familienzusammenführung
Beitrag von Dogan Ahmet am 24.09.2021 um 13:23:08
Danke für die Antwort.

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