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Beitrag begonnen von bez motike am 23.09.2021 um 16:42:54

Titel: Unbefristete Niederlassungserlaubnis Daueraufenthaltskarte
Beitrag von bez motike am 23.09.2021 um 16:42:54
Stichworte:

Passangelegenheit
Unbefristete Niederlassungserlaubnis
Freizügigkeitsgesetz/EU

Ich bin serbische Staatsbürger und im Besitz eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Mein Pass und eAT sind noch 2 Monaten gültig.

Konsulat von Republik Serbien hat bei meiner Anfrage (3 Monaten vor dem Ablauf des Passgültigkeit) neuen Pass zu beantragen mir mitgeteilt, dass keine Termine bis Januar 2022  frei sind, danach ist die voraussichtliche Bearbeitungszeit 60 Tagen, der Pass soll dann Ende März fertig sein.

Ich bin seit 1998 auch kroatische Staatsbürger und habe ich beim Konsulat von Republik Kroatien einen Pass beantragt, der bis Mitte Oktober fertig sein sollte.

Meine Frage(n):

Kann ich meine unbefristete Niederlassungserlaubnis Status auch mit dem kroatischen Pass und Staatsangehörigkeit behalten/nutzen, vielleicht unter dem Namen Daueraufenthaltskarte ?

Wird die Ausländerbehörde eine neue Prüfung/Verfahren meines Status einleiten ?

Wird mir die Zeiten während ich in Deutschland lebe (seit 1996 unterbrochen) als serbische Staatsbürger anerkannt für Daueraufenthaltskarte als kroatische Staatsbürger (besonders denke ich an letzten 5 Jahren notwendig sind um die Daueraufenthaltskarte zu beantragen) ?

Ich bin Arbeitssuchen und beziehe ich Leistungen vom jobcenter..

Ich lebe seit 1993 in BRD

1993- 1996 Duldung
1996- 2006 Studium Aufenthaltsbewilligung
2008- 2021 Unbefristete Niederlassungserlaubnis

Habe ich 92 Monaten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung   ausgeübt.

Ich bin seit schwerbehindert und chronisch Krank.

Letzte 5 Jahren war ich Arbeitslos, davon etwa 4 Jahre lang habe 1-Euro Job gehabt. Seit Januar mache ich eine vom jobcenter sponserte Fortbildung.

Ist das auch relevant für mein Status und Verlängerung des Aufenthalts?

Bin ich von den Gebühren für neue eAT wegen meiner Arbeitslosigkeitet befreit?

Welche Szenarien sind von der Seite der Ausländerbehörde  möglich/wahrscheinlich:

- Verlust meiner unbefristete Niederlassungserlaubnis
- Fiktionsbescheinigung bis serbischen Konsulat einen neuen Pass liefert
- Ausstellung  einer Daueraufenthaltskarte (eventuell mit Anmerkung unbefristete Niedererlaubnis)

Vielen Dank im Voraus für die Beratung und Expertenmeinung(en)

Titel: Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 23.09.2021 um 17:16:23

Zitat:
Verlust meiner unbefristete Niederlassungserlaubnis

Nein, das ist ausgeschlossen. Die NE bleibt dir erhalten.


Zitat:
Fiktionsbescheinigung bis serbischen Konsulat einen neuen Pass liefert

Nein, nicht notwendig und auch rechtlich nicht möglich. Die NE ist unbefristet und bleibt auch mit Ablauf des Passes gültig.


Zitat:
Ausstellung  einer Daueraufenthaltskarte

Möglich, wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass du mindestes fünf Jahre lang die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllt hast. Diese Zeiten können auch vor dem EU-Beitritt Kroatiens zurückgelegt worden sein.

Titel: Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis Daueraufenthaltskarte
Beitrag von bez motike am 04.01.2022 um 14:06:45
Vielen Dank für  :) schnelle Antwort.

Ende gut alles gut!, habe ich meine unbefristete Niederlassungserlaubnis ohne besondere Vorkommnisse erhalten und verlängert.
Ausländerbehörden waren lösungsorientiert, professionell und praktisch.
In meiner eAT steht weiter Serbisch als Nationalität und kroatischer Pass wird als Ersatzpass  erwähnt, wahrscheinlich um die Angelegenheit schnell über die Bühne zu bringen.
Ich wünsche allen ein gutes und gesundes 2022 und viel Erfolg in allen Vorhaben!!!

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