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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt
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Beitrag begonnen von sam522 am 22.09.2021 um 18:48:35

Titel: Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von sam522 am 22.09.2021 um 18:48:35
Hallo zusammen,

ich bin in DE im November 2014 angekommen und habe zuerst Deutsch gelernt und im Anschluss mein Masterstudim abgeschlossen. Seit 2 Jahren arbeite ich in Vollzeit und besitze die blaue Karte. Die Niederlassungserlaubnis habe ich schon beantragt. Meine Arbeit ist zwar in München, jedoch arbeite ich im Homeoffice und bin angemeldet in Berlin. Meine Frage kommt euch bestimmt nicht bekannt vor. Nun zu meiner Frage, wenn ich nach München endgültig umziehen will und einen Antrag in Bayern auf die Einürgerung stelle, werden die Studienzeit als ein gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet oder nicht.

Vielen Dank euch

Grüße

Titel: Re: Studienzeiten sind als ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 22.09.2021 um 18:57:04
Studienzeiten gelten als gewöhnlicher Aufenthalt. Bayern konnte sich mit seiner anderweitigen Auslegung nicht durchsetzen.

Wobei das in deinem Fall auch nicht besonders relevant ist, zur Not kannst du auch über § 8 StAG eingebürgert werden.

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