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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum Kind
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Beitrag begonnen von kabul am 22.09.2021 um 12:21:19

Titel: FZF zum Kind
Beitrag von kabul am 22.09.2021 um 12:21:19
Hallo zusammen,

kurze Frage. Ehemann Deutscher, Kind: Deutsch, Ehefrau: Afghanin

Nun soll eine FZF zum Kind gemacht werden. Noch Ehemann lebt in Deutschland und das Kind soll nun auch in D leben und dort zum Kindergarten-Schule.

Ehefrau gab an, dass sie in Deutschland bei ihren Schwestern zunächst wohnen möchte.

Ehefrau möchte FZF zum Kind beantragen und die Botschaft fragt nun nach, "Hier benötigen wir Ihren Nachweis, mit welchen finanziellen Mitteln Sie in Deutschland leben möchten. (Ersparnisse / Arbeitsvertrag)"

Soweit ich hier gelesen habe, kann-soll oder darf die Botschaft gar nicht danach fragen, oder? Wenn nein, wäre nett, wenn Sie mir Kurz die Gesetzesgrundlage dafür nennen, so dass die Ehefrau der Botschaft begründet schreiben kann warum sie diese Unterlagen nicht vorlegt.

Vielen Dank Euch!

Gruß

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von Bayraqiano am 22.09.2021 um 12:24:50

kabul schrieb am 22.09.2021 um 12:21:19:
Wenn nein, wäre nett, wenn Sie mir Kurz die Gesetzesgrundlage dafür nennen

§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von kabul am 22.09.2021 um 12:28:03
Vielen Dank Bayraqiano.

Ich meinte eher die Grundlage, dass kein Nachweis von Einkommen etc. erforderlich ist.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von Bayraqiano am 22.09.2021 um 12:31:02
§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG sagt Lebensunterhaltssicherung ist bei Zuzug zum deutschen Kind nicht zu fordern.

Was nicht notwendig ist, muss nachgewiesen werden.

Wenn schon nach Rechtsgrundlagen gefragt wird, sollten diese auch gelesen und verstanden werden können.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von T.P.2013 am 22.09.2021 um 18:14:46

schrieb am 22.09.2021 um 12:31:02:
Was nicht notwendig ist, muss nachgewiesen werden.


Gemeint ist, was nicht notwendig ist, muss (auch) nicht nachgewiesen werden.


Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von reinhard am 23.09.2021 um 10:29:00
Sie kann auch einfach antworten:

- Unterhaltszahlungen des Vaters
- nach dem Deutschkurs vielleicht eine Arbeitsstelle
- Kindergeld
- ergänzende Leistungen des Jobcenters.

Konsulat und Ausländerbehörde müssten die gesetzlichen Bestimmungen im Blick haben, so dass jede Antwort in Ordnung ist.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von Bayraqiano am 23.09.2021 um 12:45:56
Mit solchen vermeintlich einfachen Antworten provoziert man nur die Frage nach weiteren Unterlagen (z.B. Einkommen des Vaters für dessen Unterhaltsfähigkeit). Damit wird es auch nicht schneller gehen.

Solche Forderungen erstickt man gleich im Keim, damit die fehlerhafte Anwendung des Rechts durch Behörden nicht weiter hingenommen wird.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von kabul am 30.09.2021 um 21:49:50
Vielen Dank Euch.

Botschaft besteht leider auf die Unterlagen.

Kurze Nachfrage. AS ist zur Zeit in Pakistan. Ihr Arbeitsvisum läuft dort aus und sie hat ein Touristenvisum für Deutschland.

Nehmen wir mal an, sie fliegt mit dem Touristenvisum dort hin und das pakistanische Visum läuft aus, könnte sie doch direkt in D das nationale Visum beantragen?!?

Eine Ausreise ins Heimatland um das "richtige" D Visum zu beantragen fiele ja aus, da Afghanistan. Sehe ich das richtig? Und nach Pakistan ohne Visum kann sie ja nicht fliegen.

Danke für Eure Hinweise.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von uwe1122 am 30.09.2021 um 23:42:58

kabul schrieb am 30.09.2021 um 21:49:50:
sie hat ein Touristenvisum für Deutschland.

Wenn ein Aufenthaltstitel auf Grundlage des deutschen Kindes in Deutschland erteilt werden soll ,muss die Einreise mit einem Visum zur FZF zum deutschen Kind statt finden.


Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von uwe1122 am 01.10.2021 um 00:15:50

kabul schrieb am 30.09.2021 um 21:49:50:
Botschaft besteht leider auf die Unterlagen.


Das ist nicht rechtens, denn




schrieb am 22.09.2021 um 12:31:02:
§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG sagt Lebensunterhaltssicherung ist bei Zuzug zum deutschen Kind nicht zu fordern.















Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von kabul am 01.10.2021 um 00:42:25

uwe1122 schrieb am 30.09.2021 um 23:42:58:
Wenn ein Aufenthaltstitel auf Grundlage des deutschen Kindes in Deutschland erteilt werden soll ,muss die Einreise mit einem Visum zur FZF zum deutschen Kind statt finden.


Danke Uwe.

Aber nehmen wir mal an, sie beantragt bei der ABH ein Visum FZF zum Kind nachdem sie mit einem Schengenvisum eingereist ist. Was wird die ABH ihr sagen? Sie soll nach Afghanistan fliegen (kein Flug, keine Regierung) um FZF zum Kind zu beantragen? Das geht ja faktisch nicht.

Kind ist ja auch in D und hat ein Anrecht auf seine Mutter.

Vielen herzlichen Dank!


Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von Bayraqiano am 01.10.2021 um 08:34:29
Bei der ABH müsste sie dann nach der Einreise eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG beantragen.

Ob die ABH aber vom Visumverfahren absieht ist eine ganz andere Frage. Es kann gut sein, dass sie zwar derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden kann, und daher eine Duldung erhalten wird, aber keine AE. Damit entzieht man dem dt. Kind auch nicht die Mutter.

Die Möglichkeit sollte man nur in Betracht ziehen, wenn die Botschaft ernsthaft nicht von ihrer Forderung abrücken will.  Eventuell sollte vorher der Bürgerservice des AA kontaktiert werden.

Titel: Re: FZF zum Kind
Beitrag von kabul am 02.10.2021 um 19:35:31
Vielen Dank Euch für die großartige Hilfe. Ich werde weiter berichten.

Gruß

Kabul

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