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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung bei verringerter Arbeitsfähigkeit
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Beitrag begonnen von reisender_3784 am 26.08.2021 um 10:45:36

Titel: Einbürgerung bei verringerter Arbeitsfähigkeit
Beitrag von reisender_3784 am 26.08.2021 um 10:45:36
Hallo,

eine Verwandte von mir, die 59 Jahre alt ist, möchte sich einbürgern lassen. Die ABH hat vor drei Wochen ihren Einbürgerungsantrag abgelehnt, weil sie Sozialleistungen (ALG II) bezieht. Meine Verwandte hat inzwischen ein ärztliches Attest, worauf steht, dass sie zwei gesundheitliche Beeinträchtigungen hat (diese sind im Attest erläutert) und dadurch nur Teilzeit arbeiten kann. Meine Verwandte hat nun eine Teilzeit-Stelle gefunden. Sie muss weiterhin ALG II beziehen. Könnte sie unter diesen Bedingungen erfolgreich Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags einlegen? Könnte sie also trotz Bezug von ALG II deutsche Staatsbürgerin werden?

Titel: Re: Einbürgerung bei verringerter Arbeitsfähigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 27.08.2021 um 10:09:16
Die Erfolgsaussichten des Widerspruchs oder der Klage (auf Rechtsmittelbelehrung schauen, was zulässig ist) richten sich nach der Frage, ob der Leistungsbezug zu vertreten ist. Da wird es auch auf die Frage kommen, ob in der Vergangenheit ein pflichtwidriges Verhalten vorlag, welches in zurechenbarer Weise den derzeitigen Bezug von Leistungen verursacht hat. Die EBH wird sich dazu hoffentlich im schriftlichen Bescheid geäußert haben.

Sie sollte sich schnell rechtlich beraten lassen.

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