i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1629297443 Beitrag begonnen von gfnfd am 18.08.2021 um 16:37:23 |
Titel: Familienzusammenführung Beitrag von gfnfd am 18.08.2021 um 16:37:23
Hallo,
meine Ehefrau hatte am 05.07.21, ihren Antrag bei der Botschaft gestellt. Am 02.08 fordert die ABH die Botschaft auf , das Hochzeitszertifikat auf Echtheit zu überprüfen. Es ist meines Erachtens ünnötig, da meine Frau schon mehrmals in DE eingereist ist und es gibst noch andere Gründe. Die Botschaft hielt es nicht für nötig, die Überprüfung durchzuführen. Die ABH betreibt Schikane. Nun zum eigentlichen Thema. Meine Frau ist schwanger. Wir möchten gerne, dass die Entbindung in DE stattfindet. Welche möglichkeiten gibt es, den Prozess zu beschleunigen? Vielen Dank im vorraus. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Steve7 am 18.08.2021 um 16:53:58
Eine Möglichkeit wäre die Vaterschaftsanerkennung des ungeborenen Kindes und dann Familiennachzug zum ungeborenen Kind nach Deutschland - so kommt ihr um die Prüfung der Hochzeit herum.
|
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von gfnfd am 18.08.2021 um 16:58:18
Hallo Steve,
danke für die schnelle Antwort. Wie kann man das angehen? |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Steve7 am 18.08.2021 um 17:26:41
Für Dich am einfachsten auf dem Standesamt oder Jugendamt deines Ortes, die Mutter bestätigt dann auf der Botschaft, ggf. mit einem weiteren Termin zum Visumantrag.
Weitere Infos z.B. hier: https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanung-geburt-ihres-kindes |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von gfnfd am 18.08.2021 um 17:50:04
vielen Dank
|
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Tina05 am 19.08.2021 um 11:50:58 Steve7 schrieb am 18.08.2021 um 16:53:58:
Da die Eltern miteinander verheiratet sind, kann keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Daher ist dieser Weg nicht gangbar. Und die Angabe des Familienstandes der Mutter als "nicht verheiratet" wäre eine uneidliche Falschaussage. Um welchen Herkunftsstaat der Ehefrau geht es eigentlich? Die ABH hat wie jede andere Behörde das Recht, die Echtheit einer Urkunde anzuzweifeln. Sie muss dann die Botschaft beauftragen, auf eure Kosten die Urkunde zu überprüfen. Ob diese Zweifel aufrecht erhalten werden, wenn ein Nachweis über die Schwangerschaft der Ehefrau vorgelegt wird, wäre zu klären. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von gfnfd am 19.08.2021 um 17:20:08
Hallo,
der Herkunfstaat ist Indien. Ich bin echt am verzweifeln. Die Botschaft reagiert nicht. Man wird immer abgewimmelt. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von lottchen am 19.08.2021 um 17:39:11
Die ABH verlangt also eine UP. Nichts Ungewöhnliches. Hast Du die Gebühren dafür bezahlt? Vorher wird da kein Anwalt tätig werden.
|
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Saxonicus am 19.08.2021 um 18:24:40 gfnfd schrieb am 19.08.2021 um 17:20:08:
lottchen schrieb am 19.08.2021 um 17:39:11:
Guckst Du hier -> Merkblatt der deutschen Botschaft in Neu-Delhi https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006190/d1c80cc6dc81d03f85432d4564f3703c/merkblatt-indiennewdelhi-data.pdf Darüberhinaus haben de deutschen Konsulate in den einzelnen Bundesstaaten Indiens noch eigene Merkblätter herausgegeben, die man ebenfalls im Indernet abrufen kann. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von gfnfd am 19.08.2021 um 19:21:09
Ja die Gebühr wurde bezahlt. Bis jetzt kam keine Antwort. Die Zeit wird knapp, da 5. Monat schwanger.
|
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Saxonicus am 20.08.2021 um 09:13:20 gfnfd schrieb am 19.08.2021 um 19:21:09:
Aber auch in Indien herrscht Corona, da werden sie Vertrauensanwälte wahrscheinlich ebenfalls nur eingeschränkt arbeiten und sicher kaum übers Land reisen. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |