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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dokumente für Eheschließung
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Beitrag begonnen von Mayatook am 14.08.2021 um 16:37:35

Titel: Dokumente für Eheschließung
Beitrag von Mayatook am 14.08.2021 um 16:37:35
Hallo,

für die Eheschließung benötigt mein Lebensgefährte unter anderem die Geburtsurkunde, eine Eidesstattliche Erklärung naher Verwandter über seine Ledigkeit sowie die Urkunde das er rechtskräftig in seinem Heimatland geschieden ist.
Können wir diese Dokumente schon beantragen?
Diese müssen dann Apostilliert werden. Darf die Apostille nicht länger als 6 Monate sein oder die Dokumente selbst?

Danke

Titel: Re: Dokumente für Eheschließung
Beitrag von Dorkas am 09.11.2021 um 15:17:12
Hallo,
kommt immer auf die Anforderungen des Standesamtes bzgl. des Herkunftslandes an. Im Normalfall dürfen die Dokumente nicht älter als 6 Monate sein. Die Apostille kann aber unter Umständen viel länger dauern. Dies ist den Behörden aber bekannt. Wichtig ist, dass sie bei Abgabe auf dem Standesamt noch gültig sind.
VG

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