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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Heiratsduldung
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Beitrag begonnen von Mayatook am 14.08.2021 um 16:32:13

Titel: Heiratsduldung
Beitrag von Mayatook am 14.08.2021 um 16:32:13
Hallo,

mein Lebensgefährte wird in kürze seine Ablehnung bezüglich des Asylantrages erhalten (Gerichtsbeschluß).

Nun ist es so, dass wir vor haben zu Heiraten.
Kann mir da jemand den Ablauf evtl. genauer erläutern.
Wir wollen eine Heiratsduldung erwirken. Diese muss ja beim Amt erfolgen

Wie lange ist solch eine Duldung möglich? Kann man diese über die 3 Monate hinaus nochmal beantragen?
Die beschaffung der Papiere, Apostille usw nimmt ja einiges an Zeit in Anspruch.

Danke

Titel: Re: Heiratsduldung
Beitrag von erne am 15.08.2021 um 11:50:38
Der Ablauf ist im Prinzip der gleiche wie bei allen anderen:
Man geht zum Standesamt und da wird dann gesagt bzw. ein Luafzettel gegeben, welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind.
Diese Dokumente müsst Ihr sammelnd und könnt dann heiraten.

Zur Duldung:
was da möglich ist, wird Euch auch in Eurem Einzelfall die ABH sagen können.
Damit die ABH abschötzen kann, wie die Erfolgsaussichten sind, würde ich erst beim Standesamt anklopfen.

Titel: Re: Heiratsduldung
Beitrag von Mayatook am 16.08.2021 um 09:45:15
Ok vielen dank

Titel: Re: Heiratsduldung
Beitrag von Elena84 am 17.08.2021 um 19:12:32
Erst mal beim Standesamt anfragen, welche Unterlagen benötigt werden, das ist ein ganz schöner Akt.
Vielleicht schafft ihr es noch vorher zu heiraten, bevor er seine Ablehnung bekommt, aber das könnte mit Sicherheit zeitlich knapp werden.

Titel: Re: Heiratsduldung
Beitrag von Elena84 am 17.08.2021 um 19:13:53
Um eine Heirat unkompliziert zu machen kann man auch online über die USA heiraten, ohne großen bürokratischen Aufwand.

Titel: Re: Heiratsduldung
Beitrag von lottchen am 17.08.2021 um 19:34:22
Die letzte geäußerte Idee würde ich ganz schnell vergessen.

https://www.hochzeit.com/online-hochzeit-so-funktioniert-das-heiraten-aus-der-ferne/

Zitat: Demzufolge ist eine Trauung via Internet in Deutschland nicht rechtskräftig.

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