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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Erneute Prüfung von Erteilungsvoraussetzungen bei Übertragung von NE? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1628543460 Beitrag begonnen von frisbeescheibe am 09.08.2021 um 23:11:00 |
Titel: Erneute Prüfung von Erteilungsvoraussetzungen bei Übertragung von NE? Beitrag von frisbeescheibe am 09.08.2021 um 23:11:00
Hallo zusammen :)
Folgender Fall: A ist Drittstaatler und hat seit Anfang 2020 eine NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG. Er ist mit einer Deutschen verheiratet. Im Italienurlaub ist ihm letzte Woche die Geldbörse samt eAT gestohlen worden. Der Pass lag zum Glück sicher im Hotel. Außerdem hat bei der Heimreise nach Deutschland niemand den Aufenthaltstitel kontrolliert. Nun hat A bei der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich die Neuausstellung des eAT beantragt. Die Behörde verlangt von ihm neben der Verlustanzeige, einem biometrischen Passbild und dem ausgefüllten Formular laut Antwortschreiben auch Kopien vom Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts sowie farbige Kopien seines Reisepasses inkl. aller Seiten mit Stempel und/oder Etikett. Darf die Behörde dies fordern? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn A mittellos wäre, dürfte ihm die Niederlassungserlaubnis ja auch nicht mehr entzogen werden. A ist mit einer Deutschen verheiratet und man lebt zusammen. Das ist der Behörde bekannt. Gem. § 51 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG müsste dann für den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis die Anwesenheit in Deutschland völlig egal sein. Oder zu welchem Zweck sollen sonst Ein- und Ausreisestempel kontrolliert werden? Vielen Dank schon jetzt für eure Gedanken! Gruß frisbeescheibe |
Titel: Re: Erneute Prüfung von Erteilungsvoraussetzungen bei Übertragung von NE? Beitrag von SimonB am 10.08.2021 um 10:43:22 frisbeescheibe schrieb am 09.08.2021 um 23:11:00:
frisbeescheibe schrieb am 09.08.2021 um 23:11:00:
Wer bezieht sich auf § 51 AufenthG? |
Titel: Re: Erneute Prüfung von Erteilungsvoraussetzungen bei Übertragung von NE? Beitrag von T.P.2013 am 10.08.2021 um 19:11:29
Hallo,
ihr habt vermutlich das normale Anschreiben / Formular bekommen, wie es auch bei einer Ersterstellung der NE verlangt wird. Vorlage des Passes / der Kopien ist normal. Nachweis des gesicherten LU ist nicht erforderlich. Gruß |
Titel: Re: Erneute Prüfung von Erteilungsvoraussetzungen bei Übertragung von NE? Beitrag von erne am 10.08.2021 um 19:43:49 SimonB schrieb am 10.08.2021 um 10:43:22:
Wenn du das als logisch erachtest: was bitte ist aus deiner Sicht daran logisch? SimonB schrieb am 10.08.2021 um 10:43:22:
das wäre das einzig logische hier frisbeescheibe schrieb am 09.08.2021 um 23:11:00:
hier wollen sie wohl prüfen, ob nicht der §51 greift und die NE inzwischen Kraft Gesetzes verloren ist. Kopien des Reisepasses um zu sehen, ob die 6 Monatsregel verletzt wurde und wenn ja, ob der LU gesichert war. frisbeescheibe schrieb am 09.08.2021 um 23:11:00:
frag doch die ABH, denn frisbeescheibe schrieb am 09.08.2021 um 23:11:00:
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