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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Die Schwangerschaft
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Beitrag begonnen von integ am 08.08.2021 um 21:53:02

Titel: Die Schwangerschaft
Beitrag von integ am 08.08.2021 um 21:53:02
Guten Abend ,

es handelt sich um einen Mann,der Staatsangehörigkeit besitzt. Er hat eine Frau die illegal in Schweden aufhält ,kennengelernt und sie ist nun von ihm Schwanger geworden.
Was soll er machen,damit die Frau  normale Aufenthalt in Deutcshland erhalten  darf?

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Die Schwangerschaft
Beitrag von reinhard am 08.08.2021 um 22:57:57
Es kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit er besitzt.

Falls er Deutscher ist, müsste er (wenn er mit der Frau nicht verheiratet ist) die Vaterschaft anerkennen. Das macht er beim Jugendamt oder Notar.

Dann muss die Frau der Anerkennung zustimmen, das macht sie in Schweden bei einem Notar.

Dann bekommt sie das Kind und beantragt bei der deutschen Botschaft einen deutschen Pass. Und dann muss sie gucken, ob sie als Ausländerin ohne schwedischen Aufenthaltstitel von der deutschen Botschaft ein Visum bekommt. Das Kind darf ja ohne Visum nach Deutschland.

Falls er Deutscher ist und Deutsch kann, kannst Du ihm auch das Forum zeigen. Vielleicht interessiert er sich ja selbst für Antworten, er könnte auch zusätzliche Informationen geben.

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