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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
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Beitrag begonnen von SimonB am 02.08.2021 um 14:27:03

Titel: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von SimonB am 02.08.2021 um 14:27:03
Meine Frage:
Eine Ausländerin mit Aufenthaltstitel nach § 25(2) AufenthG hat in D  im Februar 2021 ein Kind geboren.
Alle behördlichen Anmeldungen, auch Mitteilung über die Geburt des Kindes bei der ABH, sind längst erfolgt.
Sie hat allerdings keinen speziellen Antrag auf einen AT für das Kind gestellt.
Ist solch ein Antrag zwingend erforderlich? Sie ging davon aus, dass die Mitteilung über die Geburt ausreichte.

Danke für Aufklärung.


Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von reinhard am 02.08.2021 um 14:33:52
Ja,  das ist der einzige Aufenthaltstitel, den das Kind ohne Antrag bekommt.

Aber sie sollte dringend zu einer Beratungsstelle gehen: Wenn sie will, dass das Kind auch einen Schutzstatus (anlalog zu ihrem) bekommt, muss sie sich sehr schnell und sehr aktiv darum kümmern.

Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von SimonB am 02.08.2021 um 15:18:10

reinhard schrieb am 02.08.2021 um 14:33:52:
das ist der einzige Aufenthaltstitel, den das Kind ohne Antrag bekommt.
Aha, Danke.


reinhard schrieb am 02.08.2021 um 14:33:52:
Wenn sie will, dass das Kind auch einen Schutzstatus (anlalog zu ihrem) bekommt,
Ja, das will sie auf jeden Fall.
Sie ging bisher davon aus, dass wegen der Pandemie-Verzögerungen die ABH noch keinen eAT erteilt hat.
(Allerdings hatte sie auch gar kein Foto des Kindes abgegeben, wie ihr jetzt einfiel).

O.K.
Ich informiere die Mutter.
Vielen Dank.


Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von reinhard am 02.08.2021 um 17:53:46
Den Schutzstatus vergibt ja auch das BAMF.

Aber dafür ist eine Beratung wichtig. Du hast ja auch nicht geschrieben, ob der Titel nach § 25, Absatz 2 (1. Alternative) oder nach § 25, Absatz 2 (2. Alternative) ist. Das ist ein großer Unterschied.

Sie sollte niemals "davon ausgehen", sondern sich immer beraten lassen. Teils laufen ja Fristen, und Nichts-Tun kann eine Entscheidung sein.

Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von SimonB am 02.08.2021 um 19:17:56
Auf dem eAT ist § 25/§3 AsylG eingetragen. Das ist 1. Alternative, richtig? Sie ist aus Eritrea.

Mit prof. Beratung sieht es hier etwas dünn aus.

Sollte sie einen Antrag beim BAMF stellen?


Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von reinhard am 03.08.2021 um 11:33:07
Sollte sie machen. Dann kann das Kind einen blauen Pass bekommen.

Wenn sie nichts macht, wird sie später von der Ausländerbehörde aufgefordert, den eritreischen Pass des Kindes vorzulegen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von SimonB am 03.08.2021 um 14:11:31

reinhard schrieb am 03.08.2021 um 11:33:07:
den eritreischen Pass des Kindes vorzulegen.
Danke nochmals.
Wir haben gestern abend versucht, zu klären, was ist und was geht. Was kommt heraus? :o
Das Kind hat vom Standesamt die StA des Kindsvaters bekommen.
Grund: Das hiesige Standesamt hat den eAT (mit Eintrag ERI) der Mutter nicht anerkannt, weil diese keinen eritr. Pass vorlegen konnte, sondern nur ihren eAT. Folglich hat das Standesamt " Identität nicht nachgewiesen" eingetragen und dem Kind die StA des Vaters verordnet.
(Ich kenne die Problematik mit den nicht vorh. eritr. Pässen am Rande.)
Die Eltern sind nicht verheiratet, sie leben nicht zusammen, der KV ist EU-Bürger eines Nachbarlandes und pendelt berufsbedingt zu Mutter+Kind, so es die Pandemie erlaubt.

Ich verstehe jetzt, warum die örtliche ABH dem Kind keinen AT/Pass erteilt hat.
Das BAMF ist dann aber auch nicht zuständig, oder?
Muss nun der Kindsvater tätig werden, damit das Kind ordentliche Papiere bekommt?



Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von lottchen am 03.08.2021 um 14:19:10
Wenn das Kind EU-Bürger ist dann kann der Vater doch einen Paß in seinem Heimatland bzw. der Botschaft für das Kind beantragen.
Warum sollte die BAMF für einen z.B. polnischen oder niederländischen Staatsbürger zuständig sein? Bei einer EU-Staatsbürgerschaft dürfte ein Asylantrag wenig Aussicht auf Erfolg haben. Und auch unnötig sein.

Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von reinhard am 03.08.2021 um 15:34:05
Wenn das Kind EU-Bürger ist, muss die Mutter nichts weiter machen außer der Anmeldung.

Hättest Du die Information im Startbeitrag gegeben, wären alle Antworten anders ausgefallen. Mit solchen Teilinformationen verursachst Du nur überflüssige Arbeit.

Titel: Re: Aufenthaltstitel für in D geborenes Kind einer Ausländerin
Beitrag von SimonB am 03.08.2021 um 15:39:57
@all
Ja, sorry, danke trotzdem.
Ich ging bisher davon aus, dass das Kind eritreisch lt. Papieren ist.



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