i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1627859292 Beitrag begonnen von GreenEngineer am 02.08.2021 um 01:08:12 |
Titel: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von GreenEngineer am 02.08.2021 um 01:08:12
Hallo,
Ich bin deutscher Staatsangehöriger und meine Frau ist eine Nicht-EU-Bürgerin, die 2019 nach Deutschland gekommen ist. Sie hat 2-jährige Aufenthaltserlaubnis in 2019 bekommen und wurde aufgefordert von Auslanderbehorde, den Integrationskurs zu besuchen. Sie hat den Kurs begonnen, aber in der Zwischenzeit wurde meine Tochter geboren, und dann wurden wegen der Korona alle Schulen geschlossen. Ab 09.2021 wird sie an einer deutschen Universität ein Doktoratsstudium in Bio Medical Engineering beginnen. Bei unserem Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde uns gesagt, dass nur eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist, da sie den Integrationskurs nicht abgeschlossen hat. Wir beantragten die Befreiung von der obligatorischen Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen: 1) Sie wird ab 09.2021 jeden Tag 40 Stunden pro Woche arbeiten. 2) Ich arbeite Vollzeit und studiere derzeit einen MBA-Kurs (im Abends). 3) Außerdem wird sie an einer deutschen Universität studieren und somit sollte der Integrationsaufwand minimal sein (meine Frau spricht bereits A2 Deutsch , hat bereits einen Bachelor- und Masterabschluss). 4) Wir sind besorgt, dass das Baby darunter leiden wird und in dieser Situation nicht genug Zeit haben wird, den Integrationskurs zu machen. Die Ausländerbehörde besteht auf den Abschluss des Integrationskurses und hat uns um ein Beratungsgespräch gebeten. Ich wollte fragen, ob unter solchen Umständen auf die Integrationskurspflicht verzichtet werden kann? Wenn ja, gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus :) |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von erne am 02.08.2021 um 08:33:20
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44a.html
Zitat:
Die Frage ist, ob die ABH das Studium als eine Ausbildung sehen wird. Ein Doktoratsstudium ist m.E. keine Ausbildung mehr. Zumindest ist der I-Kurs für die Dauer des Studiums m.E. unzumutbar. |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von deerhunter am 02.08.2021 um 08:44:43 GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 01:08:12:
So würde ich das nicht begründen? Denn das Baby kommt immer zu kurz! Eventuell erstmal den Integrationskurs machen und dann arbeiten / studieren...eins nach dem anderen! Oder den Klageweg bestreiten... GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 01:08:12:
GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 01:08:12:
Wie studiert sie, an einer deutschen Uni, mit A2? Meine frau brauchte dafür C1....Oder studiert sie in anderer Sprache? GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 01:08:12:
Ist ja auch genau so gesetzlich geregelt GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 01:08:12:
Wenn geringer Integrationsbedarf besteht...scheinbar bei deiner Frau nicht so festgestellt, da sie eine Verpflichtung zum I Kurs hat. Also per Klage versuchen, oder mit immer 1 jährigen AE´s leben. Oder einfach den Kurs abschließen. Bei Niveau A2 ist es ja nicht mehr viel...kann auch viel Online machen und nur die Prüfung ablegen. Das geht auch mit Baby |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von GreenEngineer am 02.08.2021 um 09:38:12 erne schrieb am 02.08.2021 um 08:33:20:
danke für die Antwort Doktoranden können sich auch als ordentliche Studierende an der Universität einschreiben, zumindest an dieser Universität für 6 Semester. Dies ist für Doktoranden nicht obligatorisch, aber sie können dies tun. Sollte dieser Nachweis reichen? |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von GreenEngineer am 02.08.2021 um 10:00:22 deerhunter schrieb am 02.08.2021 um 08:44:43:
Wenn die Schule wegen Corona nicht so lange geschlossen hätte, sie den Kurs inzwischen schon beendet. Außerdem kam die Möglichkeit zur Promotion sehr schnell und meine Frau konnte es nicht länger als im September verschieben. deerhunter schrieb am 02.08.2021 um 08:44:43:
Dies ist ein Doktorandenstipendium und das Labor, in dem sie arbeitet, normalerweise arbeiten viele internationale Studenten und Professoren, daher ist dort Englisch die Hauptsprache. Ich hatte auch meinen gesamten Master studium in Englisch studiert. deerhunter schrieb am 02.08.2021 um 08:44:43:
Würde nur die Integrationsprüfung (DTZ+leben in DE) reichen? oder ist der Besuch der verbleibenden Anwesenheitszeiten ebenfalls verpflichtend? |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von deerhunter am 02.08.2021 um 10:06:14 GreenEngineer schrieb am 02.08.2021 um 10:00:22:
Es würde reichen nur die Prüfung B1 + Leben in Deutschland zu machen...die Stunden müssen m.M. nach nicht abgeleistet werden. Meine Frau hat auch nur die Prüfung gemacht, ohne Kurs |
Titel: Re: Befreiung vom Integrationskurs für Ehefrau Beitrag von erne am 02.08.2021 um 18:19:08 deerhunter schrieb am 02.08.2021 um 10:06:14:
ähem, nein, ich bin anderer Meinung. Voruassetzung ist die "Teilnahme" am I-Kurs, nicht die bestandene Prüfung. Die Integration erfolgt ja im Kurs, nicht beim Test. https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44a.html Zitat:
dabei gilt in der Regel: wenn eine ABH nur den bestandenen Test sehen will, und es nur den Test aber keine Teilnahme am Kurs gibt, klagt keiner gegen die Entscheidung der ABH interessant dabei Zitat:
sie erlisch somit auch, wenn man den Test nicht besteht, aber ordnungsgemäss teilgenommen hat. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |