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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1627379660 Beitrag begonnen von ram7 am 27.07.2021 um 11:54:20 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ram7 am 27.07.2021 um 11:54:20
Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Grund: Nicht Dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts (Zitat: Es ist nicht garantiert dass Lebensunterhalt nach 01.2022 gesichert sein wird) (Vertrag mit Firma(Produktion) bis 01.2022, danach Übernahme möglich je nach Konjonktur) ABH hat mir angeboten den Antrag auf NE zurückzunehmen und Verlängerung der AE zu beantragen ansonsten folgt die rechtsmittelfähige Entscheidung Fragen: 1- ist es möglich(im Ermessen) mit befristeter Vertrag, eine NE zu bekommen 2- Kann man ABH überzeugen dass Lebensunterhalt weiterhin gesichert sein wird durch Übernahme oder weiter arbeiten über Leiharbeitsfirmen 3- Was ist rechtsmittelfähige Entscheidung? 4- Brauche ich dazu einen Anwalt? Danke im voraus |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 27.07.2021 um 13:46:47 ram7 schrieb am 27.07.2021 um 11:54:20:
Ja, wenn es eine positive Prognose gibt, dass der Vertrag fortgesetzt wird. Zitat:
Ja. Lass Dir einfach von der Firma einen unbefristeten Vertrag ausstellen, der ab 2/2022 gilt, und lege ihn der Ausländerbehörde vor. Zitat:
Das ist ein offzieller Bescheid, gegen den Du dann klagen kannst. Die Klage beim Gericht ist das "Rechtsmittel". Zitat:
Das kommt darauf an, wie gut Du Dich auskennst. Du kannst es auch alleine versuchen, Du kannst es auch mit einer Beratungsstelle zusammen versuchen. Du kannst die Ausländerbehörde auch fragen, ob sie mit der Entscheidung warten kann, bis Du den Vertrag ab Februar hast. Oder Du ziehst zurück, bekommst die neue AE und stellst den Antrag im Februar 2022 neu. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ram7 am 27.07.2021 um 14:50:30
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Von Seite der Firma, bekomme ich dass aufgrund der Corona-Pandemie die Lage unsicher ist und ich deshalb jetzt schon keinen unbefristete Vertrag bekommen könnte. Aber falls die Lage in Zukunft sich verbessert dann wird fortgesetzt... 1- Würde es bei ABH überzeugend ankommen? Bei der rechtsmittelfähige Entscheidung 1-Wie lange könnte es dauern bis zur Entscheidung? 2- Werden eventuell noch Unterlagen angefordert? 3- Könnte eine positive Entscheidung rauskommen oder wird es bei Ablehnung bleiben? 3- Und hat so eine Ablehnung Folge auf zukünftige Anträge Auf NE oder Einbürgerung? Danke im voraus |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Alana am 27.07.2021 um 16:35:45 ram7 schrieb am 27.07.2021 um 14:50:30:
Sieh es mal so: Wenn noch nicht mal deine Firma weiß, ob sie dich (dauerhaft) weiterbeschäftigen können, wie sollte dann die ABH davon ausgehen, dass dein Lebensunterhalt durch diese Anstellung (dauerhaft) gesichert sein soll? Wie lange die ABH braucht, hängt von den Umständen ab. Aber wenn nichts prinzipiell neues vorgebracht werden kann, kann es sehr schnell gehen mit dem rechtsmittelfähigen Becheid. Schließlich hat die ABH schon entschieden, dass das Vorliegende nicht für eine NE reicht. Ohne neue (belegbare) Fakten gibt es auch keine andere Entscheidung. Wenn du nicht noch was Neues vorbringst, dann wird die ABH wohl auch keine neuen Unterlagen brauchen. Eine Ablehnung bringt keine Vorentscheidung für eine spätere NE oder Einbürgerung. Wenn du später die Voraussetzungen dafür erfüllst, hast du Anspruch darauf. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ram7 am 27.07.2021 um 16:56:58
Dankeschön für die gute Erklärung.
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ram7 am 27.07.2021 um 17:20:33
Es ist halt nur so dass:
ABH will einen unbefristeten Vertrag um NE zu geben. Firma will NE um einen unbefristeten Vertrag zu geben. Wie soll man da vorgehen? ich bin für jede Ratschläge und info dankbar. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von T.P.2013 am 27.07.2021 um 17:45:37
Hallo,
ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen, ihm auch ruhig die Schreiben und Begründungen der ABH zeigen und ihm damit zu erklären versuchen, dass die NE mit einem unbefristeten Vertrag sicher erteilt wird. Es also nur vom unbefristeten Vertrag abhängt. Das sehe ich als praktikabelste Möglichkeit, diesen kleinen Teufelskreis zu durchbrechen. Gruß |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 27.07.2021 um 18:36:15 ram7 schrieb am 27.07.2021 um 17:20:33:
Dann damit in 2022 die NE beantragt. Meine Erfahrung sagt: Die ABH geben auch keine NE, wenn zwar ein unbefristeter Vertrag vorliegt, der Betrieb aber wegen Corona schließen musste und schon lange Kurzarbeit macht und der AN Kurzarbeitergeld bekommt und Weiterbeschäftigung sogar schriftlich bestätigt wird. Ansage ABH: Könnte ja schiefgehen, Betrieb könnte schließen. AN könnte betriebsbedingt gekündigt werden. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ram7 am 27.07.2021 um 23:18:07
Ich danke euch allen für die Antworten.
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