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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Brauche ich einen eAT?
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Beitrag begonnen von mako am 26.07.2021 um 20:25:59

Titel: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von mako am 26.07.2021 um 20:25:59
Hallo Allerseits,
ich bin ein US-Bürger, der seit (fast) 15 Jahren in Deutschland lebt. Ich hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in meinem abgelaufenen Pass und habe mich nie um einen eAT gekümmert.
Brauche ich einen aus irgendeinem Grund?
Wenn sie nirgendwo verwendet werden können, wo müsste ich sie dann vorzeigen?

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von erne am 26.07.2021 um 21:53:28

mako schrieb am 26.07.2021 um 20:25:59:
n meinem abgelaufenen Pass

aber jetzt hast du einen neuen Pass, der nicht abgelaufen ist?

dann solltest du mit dem alten Pass mit der eingeklebten NE zur ABH und dir einen eAT ausstellen lassen.

du baruchst ihn,
OB du ihn nutzen wirst? Nun ja, ist wie ein Personalausweis ...manche nutzen ihn nicht, andere selten, andere dauernd ...

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von mako am 27.07.2021 um 11:12:00
"...ist wie ein Personalausweis"
...
das kein Ausweis ist, nirgendwo.

Die Notwendigkeit ist noch nicht klar.
Ein Ausweis, der kein Ausweis ist, den ich nirgendwo benutzen kann, erscheint mir ein bisschen doof.


Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von lottchen am 27.07.2021 um 11:23:45
Du musst niemals nachweisen, dass Du ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hast? Beim Arbeitgeber, bei Reisen, bei Banken ...?

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von mako am 27.07.2021 um 15:48:59
Ich kann nicht sagen "nie", aber sie akzeptieren immer meine unbefristete Niederlassungserlaubnis aus meinem abgelaufenen Reisepass  zusammen mit meinem aktuellen. Sie fragen nur, wenn Sie in den Schengen-Raum ein- und ausfliegen. Ich fliege sehr selten.
Und ein Scan der unbefristeten Niederlassungserlaubnis im abgelaufenen Reisepass war in den letzten zehn Jahren kein Problem für die Arbeit.
Keine Bank wird eine eAT akzeptieren, zu unbekannt.

Als Ami, bin mehr oder weniger gezwungen, meine Pässe als einzigen Ausweis zu verwenden. Das wird auch bei einem eAT so sein.

Eigentlich wollte ich einen Ausweis, um einen Covid-Test zu machen, und mein Reisepass wurde abgelehnt. Es wurden nur deutsche/EU-Ausweise mit einer Adresse akzeptiert.  Nach einiger Verhandlung wurde meine Anmeldebescheinigung akzeptiert.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von T.P.2013 am 27.07.2021 um 18:11:22
Ja, der eAt hat einen eher begrenzten Nutzen, der im Wesentlichen darin besteht, dass er gut zu verstauen ist (z.B. in der Geldbörse).

Und irgendeine Art von amtlich ausgestelltem Lichtbildausweis dabeizuhaben hat ein hohes Potential für Zeitersparnis und Nervenschonung, beispw. im Rahmen einer Polizeikontrolle o.ä.
Ebenso an der Grenze oder im Ausland, wo der eAT den inländischen jungen oder den ausländischen Polizei- und Grenzbeamten sehr viel geläufiger ist als das alte Klebeetikett.

Wie gesagt - der eAT bietet ein Plus an Komfort für alle Beteiligten. Nicht mehr, nicht weniger.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von T.P.2013 am 28.07.2021 um 01:58:42

mako schrieb am 27.07.2021 um 11:12:00:
Die Notwendigkeit ist noch nicht klar.


Als Ergänzung, weil ich gerade beim Überfliegen einer bestimmten beruflichen Vorschrift zufällig darauf gestoßen bin:

Wesentliches Teilzitat aus §105b AufenthG:

"Aufenthaltstitel ...[Aufzählung, beinhaltet Deine unbefr. AE], ... sind ..., spätestens aber bis zum Ablauf des 31. August 2021 als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 auszustellen."

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von Petersburger am 28.07.2021 um 07:57:51
Irre ich mich, oder beendet das lediglich die bis dahin zulässige Möglichkeit der Ausstellung neuer Dokumente in der Form des Klebeetiketts?

Soweit mir bekannt ist, bleiben früher ausgestellte Dokumente auch weiterhin gültig - selbstverständlich im Rahmen der dort eingetragenen, hier aber (NE) irrelevanten Gültigkeitdauer ...

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von Bayraqiano am 28.07.2021 um 08:46:03

Petersburger schrieb am 28.07.2021 um 07:57:51:
Irre ich mich, oder beendet das lediglich die bis dahin zulässige Möglichkeit der Ausstellung neuer Dokumente in der Form des Klebeetiketts?

Eine solche Möglichkeit besteht gesetzlich jenseits der Ausnahmeregelung in § 78a Abs. 1 AufenthG nicht. Diese Möglichkeit haben sich einzelne Ausländerbehörden rechtswidrig selbst geschaffen.

Hätte der Gesetzgeber mit § 105 AufenthG das bezweckt, hätte er gleich die Ausnahmeregelung auch befristen müssen, was er aber nicht getan hat. § 105b S. 1 AufenthG ist soweit eindeutig und was damit gemeint ist, kann man der Begründung entnehmen (BT-Drucksache 17/3354, S. 19):

Mit Satz 1 wird vor diesem Hintergrund sichergestellt, dass
Aufenthaltstitel bei Neuausstellung nach dem neuen Format
des § 78 des Aufenthaltsgesetzes auszustellen sind und ma-
ximal noch zehn Jahre im bisherigen Format weiter genutzt
werden können. Hierdurch ist in Parallele zum Personalaus-
weisrecht gewährleistet, dass spätestens zehn Jahre nach In-
krafttreten dieses Gesetzes keine Aufenthaltstitel ohne elek-
tronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium im Verkehr
sind.


Ab dem 01.09.2021 sind Klebeetikett-Aufenthaltstitel, welche nicht explizit nach § 78a Abs. 1 AufenthG ausgestellt wurden daher auch nicht mehr verkehrsfähig.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von mako am 29.07.2021 um 16:07:13
Danke Allerseits. Die Klarheit hilft, wirklich. BAMF und ABH können keine Klarheit schaffen.
1. Ich muss es haben.
2. Es ist nutzlos, außer an der Schengengrenze

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von lottchen am 29.07.2021 um 16:39:21
Wenn Du bei mir eine Wohnnung anmieten würdest kannst Du davon ausgehen, dass ich mir (da Du Nicht-Deutsch und Nicht-EU bist) den Aufenthaltstitel zeigen lasse. Schließlich will ich wissen, dass Du legal hier lebst bevor ich mit Dir einen Vertrag eingehe. Wenn ich Dir einen Job geben würde würde ich den Titel genauso sehen wollen, da ich mich nicht strafbar machen will indem ich einen Illegalen beschäftige. Oder ... Oder .....Es gibt sicher viele Situationen, in denen man als Ausländer ggf. nachweisen muss, dass man sich legal hier aufhält. Kann gut sein, dass das in Deinem Leben bisher nie der Fall war. Könnte sein, dass Du es auch in Zukunft nie nachweisen musst, kann genauso sein, dass es doch irgendwann mal nötig ist. 

Er vereinfacht auch oft das Leben. Da muss man seinen Paß nicht immer mitschleppen. Ich muss z.B. spende mehr oder weniger regelmäßig Plasma. Bei jeder Spende muss ich meinen Personalausweis vorzeigen. Ein Ausländer müsste dann immer seinen Paß mitschleppen/vorlegen. Fände ich mega-umständlich.   
   

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von SimonB am 29.07.2021 um 16:53:16

mako schrieb am 29.07.2021 um 16:07:13:
1. Ich muss es haben.
Dann wirst du solch einen ziemlich nutzlosen eAT beantragen und ausstellen lassen müssen. Ist nur eine Karte mehr.
Zusammen mit dem häufig gebrauchten und lange gültigen Reisepass ist die Nutzlosigkeit bald vergessen.

Ich bin Deutscher und benötige meinen Reisepass in D nie und meinen DPA fast nie.
= Ich muss beides haben. ;)
Den Pass an der Schengengrenze. Ich verlasse den Schengenraum sehr selten.


Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von lottchen am 29.07.2021 um 16:56:09

SimonB schrieb am 29.07.2021 um 16:53:16:
Ich bin Deutscher und benötige meinen Reisepass in D nie und meinen DPA fast nie.
= Ich muss beides haben. ;)


Das ist falsch. Du musst nur eins von beiden haben. Ein Ausweis würde auch reichen (wenn Du außerhalb von Schengen reist dann eben der Paß).

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von SimonB am 29.07.2021 um 18:08:10

lottchen schrieb am 29.07.2021 um 16:56:09:
Das ist falsch.


SimonB schrieb am 29.07.2021 um 16:53:16:
Den Pass an der Schengengrenze. Ich verlasse den Schengenraum sehr selten.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von mako am 03.08.2021 um 18:56:11

lottchen schrieb am 29.07.2021 um 16:56:09:
Das ist falsch. Du musst nur eins von beiden haben. Ein Ausweis würde auch reichen (wenn Du außerhalb von Schengen reist dann eben der Paß).


Und ich muss beide dabei haben.

Wenn mein Reisepass benötigt wird, um den ansonsten nutzlosen eAT zu validieren, warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?

Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/personalausweis-115.html

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von SimonB am 03.08.2021 um 19:32:47

mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?

Was soll in deinem USA-Pass abgestempelt werden? Der deutsche Aufenthaltstitel?

Würden nicht für jeden DPA-Ausweis wieder kriminelle Fälschungen erfunden/gemacht (von Kriminellen), bräuchte man vllt. keine Fingerprints?


Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von Stuttgarter am 03.08.2021 um 20:26:38
Nur so aus der Praxis in meinem direkten Umfeld: Meine Schwiegertochter (Drittstaatlerin) weist sich durchgehend seit mehreren Jahren mit ihrem eAT (Niederlassungserlaubnis) aus und hatte damit nie ein Problem.
Meine Ehefrau (ebenso Drittstaatlerin) hat bisher "nur" ihren befristeten AT in den Pass geklebt bekommen und muss diesen immer mitführen um sich bei einer möglichen Kontrolle ausweisen zu können.
Was ist bequemer: der eAT in der Größe des Führerscheine oder der Pass - bei dem ja auch die größere Gefahr der Beschädigung besteht. Und der Aufwand, sich einen beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Pass bei der Botschaft neu zu beschaffen ist zweifelsfrei größer als einen Ersatz-eAT, oder?

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von T.P.2013 am 04.08.2021 um 16:00:33

mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
Und ich muss beide dabei haben.


Unsinn. Du musst entweder den Pass oder den Personalausweis bei Auslandsreisen mitführen.


Zitat:
Wenn mein Reisepass benötigt wird, um den ansonsten nutzlosen eAT zu validieren, warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?


Was soll im Reisepass "abgestempelt" werden? Und bei welcher Gelegenheit?
Weißt Du überhaupt noch, wovon Du hier sprichst?
Oder geht es Dir nur um das Rumpöbeln?


Zitat:
Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.


Wieso sollte das Zuordnen eines Fingerabdrucks zum Besitzer eines Ausweisdokuments eine "Behandlung wie einen Kriminellen" darstellen?
Im Gegenteil - es vermindert die Missbrauchsmöglichkeiten durch Kriminelle und dienst damit dem nichtkriminellen Besitzer eines Ausweisdokuments. Ist natürlich schlecht für tatsächliche Kriminelle...

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von reinhard am 15.08.2021 um 16:54:21
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von reinhard am 15.08.2021 um 16:55:45
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Brauche ich einen eAT?
Beitrag von Saxonicus am 15.08.2021 um 20:28:18

mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.

Das ist doch keine Neuheit, Personalausweise/Identitätskarten mit Fingerabdruck gab es schon in früheren Zeiten.

Ab 1850: Passkarte im Deutschen Bund.
Ab 1916: Personalausweis als Passersatz im Deutschen Reich
Ab 1938: Kennkarte als einer der Vorläufer des heutigen Personalausweises.
Ab 1939: Fingerabdruck- und Ausweispflicht in okkupierten Ländern zur polizeilichen Einwohnererfassung; diesen Ausweis (Buchform) hatte der Inhaber dauernd bei sich zu führen.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde der Ausweiszwang eingeführt. Am 10. September 1939 erschien im Reichsgesetzblatt die Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang.

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