i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freiberufler/3. Staatbürger mit unbefr. AT: Aufträge im EU-Ausland?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1626301289

Beitrag begonnen von Unidentified Mysterious Dude am 15.07.2021 um 00:21:29

Titel: Freiberufler/3. Staatbürger mit unbefr. AT: Aufträge im EU-Ausland?
Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 15.07.2021 um 00:21:29
Visumtechnische Situation der betreffenden Person:
[list bull-blackball]
  • Drittstaatsangehöriger
  • ständiger Wohnsitz in D
  • im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels
  • nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Berufliche Situation der betreffenden Person:
    [list bull-blackball]
  • Freiberufler
  • ohne formelle Ausbildung auf dem Gebiet
  • Aufträge dauern meist nur einen Tag/wenige Tage (3 Monate werden nicht überschritten)

    Darf diese Person Aufträge mit Einsatzort im EU-Ausland (Schengen-Raum) annehmen? Unter welchen Bedingungen darf sie/darf sie nicht?

    Danke im Voraus

    PS: Brauch z.Zt. etwas länger zum Antworten. Danke für die Geduld!

  • Titel: Re: Freiberufler/3. Staatbürger mit unbefr. AT: Aufträge im EU-Ausland?
    Beitrag von Petersburger am 15.07.2021 um 07:41:50
    Die Frage ist hier an der falschen Stelle.

    Grundsätzlich kann der Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates keine Erwerbstätigkeit in einem anderen Schengen-Staat erlauben.

    Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates zum Daueraufenthalt gestatten in den anderen Staaten nur zu dem, was auch irgendein Schengen-Visum gestattet: Zu Kurzaufenthalten.


    Da hier nur kurze Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten geplant sind, ist bezüglich des Aufenthalts so lange alles in Ordnung, wie die 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum in anderen Schengen-Staaten summarisch nicht überschritten werden.

    Ob die Tätigkeit im jeweiligen konkreten Schengen-Staat ohne speziell für diese Tätigkeit erteilten Aufenthaltstitel zulässig ist, bestimmt nur die nationale Gesetzgebung dieses Staates.
    Deshalb schrieb ich oben "an der falschen Stelle". ;)

    Titel: Re: Freiberufler/3. Staatbürger mit unbefr. AT: Aufträge im EU-Ausland?
    Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 20.07.2021 um 10:12:23
    Danke für Deine Antwort!


    Petersburger schrieb am 15.07.2021 um 07:41:50:
    Ob die Tätigkeit im jeweiligen konkreten Schengen-Staat ohne speziell für diese Tätigkeit erteilten Aufenthaltstitel zulässig ist, bestimmt nur die nationale Gesetzgebung dieses Staates.

    Nicht die Antwort, die ich mir erhofft habe, aber es ist halt so wie es ist  :-/

    Für das UK (kurz vorm Brexit) galt, dass die Tätigkeit zulässig wäre, wenn der Auftraggeber außerhalb des UK sitzt und Auftraggeber und Dienstleister zusammenreisen. Ich hatte mir erhofft, es sei für den Schengen-Raum anders/einfacher/einheitlich geregelt.

    Wird die Person (leider) bei jeder Anfrage fürs Ausland separat recherchieren müssen.

    An die Mods:
    Thread kann als erledigt markiert werden. Danke auch in Eure Richtung!

    i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
    YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.