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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit EU https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1626270495 Beitrag begonnen von SimonB am 14.07.2021 um 15:48:15 |
Titel: Freizügigkeit EU Beitrag von SimonB am 14.07.2021 um 15:48:15
Sachverhalt:
Rumänischer EU-Bürger, seit 2018 als Arbeitnehmer in D. Verliert Mitte 2020 seinen Job, erhält 1 Jahr ALG. Hat nun ab 07/2021 einen neuen Arbeitsvertrag/TZ-Vertrag Beantragt ergänzende Leistungen nach SGB II beim Jobcenter. Als Aufforderung zur Mitwirkung soll er nun dem JC seine aktuelle Freizügigkeits-Bescheinigung vorlegen. So etwas hatte er noch nicht. Nie hat eine Behörde danach gefragt. Ich lese im Netz, dass solche Bescheinigungen in 2013 ersatzlos abgeschafft wurden. Der Pass des Rumänen ist noch mehrere Jahre gültig. Was könnte sonst damit gemeint sein? Danke für Infos |
Titel: Re: Freizügigkeit EU Beitrag von lottchen am 14.07.2021 um 16:11:43 SimonB schrieb am 14.07.2021 um 15:48:15:
Das könnte man dem JC ja einfach mitteilen. Sollten die eigentlich wissen, aber man kann ja mal nachhelfen. Man könnte stattdessen eine Meldebescheinigung einreichen aus der ersichtlich ist, dass der EU-Bürger seit 2018 in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat. Vielleicht hilft das ja weiter. Da der EU-Bürger einen Arbeitsvertrag vorlegen kann (aber nicht über 10 Stunden im Monat oder so?) ist doch klar, dass er Arbeitnehmer ist. Und das ist Grundvoraussetzung. Er hat nicht zufällig auch Frau und / oder Kind? Es geht um ihn allein? Vielleicht hilft das ja weiter: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjti_aE3OLxAhXPgf0HHf-CBoMQFnoECBYQAA&url=https%3A%2F%2Fwww.der-paritaetische.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FSchwerpunkte%2FMigration%2Fdoc%2FMigration%2FEU-Zuwanderung%2FArbeitshilfen%2FHinweise_Ausschluss_EU-Aufstocker.pdf&usg=AOvVaw3HXj4Eu8nuiCy57KY3m--U |
Titel: Re: Freizügigkeit EU Beitrag von SimonB am 14.07.2021 um 17:07:05 lottchen schrieb am 14.07.2021 um 16:11:43:
Aber eben Teilzeit (25Wochenstunden), nicht Vollzeit. Nein, Frau und Kind gibt es dazu nicht. Er ist alleinstehend, wohnt jetzt nach Umzug preiswert in einer WG. Konnte sich die andere Miete nicht mehr leisten. Danke für den Link. Er ist ganz eindeutig Arbeitnehmer. Er ist auch längst freizügigkeitsberechtigt. Vorher hat er in Vollzeit gearbeitet und war nur arbeitslos wegen der Pandemie. Ich hätte nicht gedacht, wie weit hinterm Mond das JC wohnt... >:( |
Titel: Re: Freizügigkeit EU Beitrag von lottchen am 14.07.2021 um 17:23:26
Vielleicht wohnt nur der eine Bearbeiter vom JC dort...Einfach höflich schriftlich darauf hinweisen, dass es so eine Bescheinigung seit 2013 nicht mehr gibt, er von Gesetz wegen freizügigkeitsberechtigt ist und eindeutig Arbeitnehmer und nachfragen, womit man sonst behilflich sein kann.
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Titel: Re: Freizügigkeit EU Beitrag von juanito am 14.07.2021 um 19:53:42
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Eine Spanierin hat beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt. Im Antragsformular wurde die Freizügigkeitsbescheinigung gefordert. Ich habe darauf hingewiesen, dass es diese nicht mehr gibt. Das Jugendamt hat behördenintern bei der ABH angefragt. Diese hat die Spanierin nach Arbeitsvertrag u.a. gefragt, den sie ja auch hatte.
Die Spanierin hat dann auch noch beim JC aufstockendes ALG2 beantragt und bekommen. Da kam aber keine Frage wegen der Freizügigkeit(sbescheinigung). |
Titel: Re: Freizügigkeit EU Beitrag von SimonB am 15.07.2021 um 12:14:56
OK. Danke.
Ich werde dem Rumänen eine Antwort für das JC empfehlen. |
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