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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
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Beitrag begonnen von odot am 14.07.2021 um 11:40:00

Titel: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Beitrag von odot am 14.07.2021 um 11:40:00
Hallo Leute,

weil mein Vater eine andere Staatsangehörigkeit hat die anders ist als die meine, möchte der Sachbearbeiter eine Bestätigung, dass ich diese Staatsangehörigkeit nicht auch habe (bosnisch).

Ist das eine normale Anfrage? Ich frage deshalb weil es Schwierigkeiten gibt, diese Bestätigung zu besorgen. Das Bosnische Konsulat schickt mich zum Bürgeramt im Ort wo mein Vater geboren wurde und dort wissen die nicht was sie damit machen sollen. Ahhh

Titel: Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Beitrag von Bayraqiano am 14.07.2021 um 14:04:56
Die Forderung ist an sich in Ordnung, da jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit haben könntest.

Da sich die Staatsangehörigkeitsgesetze der Nachfolgestaaten Jugoslawiens im Wesentlichen ähneln gilt, dass bei einer gemischt-nationalen Geburt die Staatsangehörigkeit nur dann automatisch erworben wird, falls die Geburt auf dem Territorium des jeweiligen Staates erfolgte oder beide Elternteile die jeweilige Staatsangehörigkeit innehatten oder das Kind ansonsten staatenlos wäre.

So auch Art. 6 des BiH-StAng. Wurdest du z.B. in Deutschland als Kind einer Serbin und eines Bosniers geboren, hättest du die bosnische StAng nur dann, wenn deine Mutter zusätzlich die bosnische Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Ansonsten müsstest du bis zum vollendeten 23. Lebensjahr eine Registrierung beantragt haben.

Liegt keine der Voraussetzungen bei dir vor, hast du die StAng auch nicht erworben. Wie du eventuell einen Nachweis über die Nicht-Registrierung erhalten kannst, erfährst du bei den bosnischen Behörden. Andere Nachfolgestaaten stellen so eine Bescheinigung definitiv aus.

Titel: Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Beitrag von T.P.2013 am 14.07.2021 um 14:12:41
... erledigt, gelöscht

Titel: Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Beitrag von Bayraqiano am 15.07.2021 um 11:13:43
Um die Aussagen meines vorherigen Posts zu ergänzen:

Gültigkeit entfalten sie nur insoweit die Geburt nach Inkrafttreten der Verfassung Bosnien-Herzegowinas stattfand und unter das Staatsagenhörigkeitsgesetz von 1997 fällt.

Sollte sich in deinem Fall etwas anderes ergeben, etwa aufgrund der Überleitung der jugoslawischen Staatsangehörigkeit oder einer etwaiger Spezialregelung aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1992, wäre das zu prüfen.

Titel: Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Beitrag von odot am 15.07.2021 um 22:38:02
Danke für die Info!

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