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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin
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Beitrag begonnen von robbaht am 09.07.2021 um 15:19:39

Titel: Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin
Beitrag von robbaht am 09.07.2021 um 15:19:39
Hallo liebes Forum,
Ich habe folgende Frage, die momentan nicht dringlich ist sondern eher nur aus Interesse von mir gestellt wird.
Meine albanische Ehefrau und ich sind seit Dezember 2019 verheiratet, sie hat die Aufenthaltserlaubnis Anfang Februar 2020 bekommen und gilt bis Anfang Februar 2023.
Ich habe gelesen, dass bei Eheleute deutscher Partner nach bereits 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert werden können, wenn die Ehe davon seit 2 Jahren besteht. Eine der Voraussetzungen ist auch, daß eben eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorliegen muss. Bei einer Aufenthaltserlaubnis die befristet ist muss ein langandauernder Grund vorliegen (wie eben einer Ehe).
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Frau war, bevor sie mich geheiratet hat als Au-Pair mit entsprechendem befristeter AE hier. Würde diese Zeit in diese 3 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt reinzählen oder wird aufgrund des von Anfang an klaren Endes des Au-Pair dieses nicht mit in die 3 Jahre einbezogen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Viele grüße

Titel: Re: Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin
Beitrag von Bayraqiano am 10.07.2021 um 11:55:33
Es gibt diesbezüglich keine Einschränkung. Der Aufenthalt muss rechtmäßig sein, und das ist er.

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