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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug
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Beitrag begonnen von Herz1 am 08.07.2021 um 18:36:57

Titel: Familiennachzug
Beitrag von Herz1 am 08.07.2021 um 18:36:57
liebe info4alien Team ,
ich habe einen Flüchtling aus Syrien, der GFK-schutz in Deutschland bekommen, er hat noch Familie in Ägypten (mutter + 2kindern ).
leider er hat die Fristwahrende Anzeige nicht rechtzeitig gestellt. er möchte jetzt die Familie nach Deutschland holen, er Arbeitet und hat eigene Wohnung, muss jetzt die Ehefrau die A1 Sprach Zertifikat vorlegen,  bei der Botschaft hat sich die frau informiert, dass sie ein A1 Zertifikat ablegen muss.
hat die Familie vlt eine Möglichkeit?
VG
Sara

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Bayraqiano am 08.07.2021 um 18:40:22
Die Frau braucht kein A1, soweit die Ehe bereits bestand, als der Ehemann seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat, siehe § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG. Das dürfte hier wohl der Fall sein.

Der Fristablauf bewirkt hier lediglich, dass der Lebensunterhalt gesichert sein und ausreichender Wohnraum bereitstehen muss. Beim Sprachnachweis spielt diese Regelung keine Rolle.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Herzlein am 08.07.2021 um 18:55:26
die fraumuss nicht A1.

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