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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Anfrage bezüglich zukünftiges Antrag für Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von denis26 am 24.06.2021 um 11:45:54

Titel: Anfrage bezüglich zukünftiges Antrag für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von denis26 am 24.06.2021 um 11:45:54
Zurzeit studiere ich an der Universität und arbeite seit eineinhalb Jahren als Assistent für ein Forschungsprojekt. Ich werde bald mein Studium abschließen und habe bereits einen potenziellen Arbeitgeber gefunden.
Meine Frage ist: ob die Arbeitszeit als Forschungsrojektassistant im rahmen der vorkonditionierung für den Antrag der Niederlassungserlaubnis im Zukunft angerechnet würde?
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter zahlt mir der Arbeitgeber (die UNI) die Rente.
Eine weitere Frage: wenn ja, gibt es für mein derzeitiges Einkommen als Assistent eine besondere Voraussetzung? (z.B eine bestimmte Summe muss bei dem Fall überschrietten werden)

Titel: Re: Anfrage bezüglich zukünftiges Antrag für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 24.06.2021 um 14:24:11
Du schreibt nicht, wie lange du schon in Deutschland bist und über welchen AT du verfügst.

Ob und wie die Zeiten angerechnet werden hängt nämlich davon ab, über welchen AT du verfügst. Bei einer AE zwecks Studium (§ 16a bzw. § 16 alte Fassung) werden die Zeiten auf die für eine NE nach § 9 AufenthG erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf Jahren zur Hälfte angerechnet. Die bereits gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung zählen natürlich voll.

Solltest du über eine AE zwecks Beschäftigung (§ 18b bzw. § 18 Abs. 4 alte Fassung) verfügen, werden die Zeiten voll angerechnet.

Unter Umständen wäre eine NE nach § 18c Abs. 1 AufenthG günstiger.

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