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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Frage zu Mehrjahresvisum und der Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von Shazam am 21.06.2021 um 19:41:20

Titel: Frage zu Mehrjahresvisum und der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Shazam am 21.06.2021 um 19:41:20
Guten Abend an alle.

Meine Freundin, die mich wieder besucht hat, ist vor kurzem ausgereist.
Sie war dieses Mal hier durch die Ausnahmeregelung für unverheiratete Paare.

Mittlerweile war sie das Vierte mal im Schengen Raum seit 2018
Visum 1 Single Entry 18 Tage
Visum 2 Double Entry 70 Tage
Visum 3 Multiple 45 Tage

Die Gültigkeit jedes Visums war immer ziemlich Eng für die Dauer des Aufenthaltes plus ein paar Tage
Wir würden gerne in ein oder zwei Monaten einen erneuten Antrag stellen.

Könnte man auch einen Antrag auf ein Mehrjahresvisum stellen würde dies Sinn machen das man nicht alle paar Monate einen Antrag stellen muss? Muss das im Anschreiben des Antragstellers angefragt werden oder gibt es die zuständige Auslandsvertretung nur nach Ermessen?

Muss wen es um ein Mehrjahresvisum geht dies explizit auf der Verpflichtungserklärung vermerkt werden? auf der Neuen VE wurde Nur Multivisum vermerkt keine Dauer der Verpflichtung vom Tag der voraussichtlichen Einreise. Keine voraussichtliche Dauer.

Sinnvoll gleich kurze Zeit später einen neuen Antrag zu stellen mit Blick auf die Rückkehrbereitschaft oder ist dies nicht von Belang?

Beste Grüße
Shazam

Titel: Re: Frage zu Mehrjahresvisum und der Verpflichtungserklärung
Beitrag von SimonB am 22.06.2021 um 10:01:45

Shazam schrieb am 21.06.2021 um 19:41:20:
Könnte man auch einen Antrag auf ein Mehrjahresvisum stellen
Ja, das könnte man.
Das wurde gerade erst hier gefragt:

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1622725377

Titel: Re: Frage zu Mehrjahresvisum und der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Shazam am 22.06.2021 um 18:11:58

SimonB schrieb am 22.06.2021 um 10:01:45:
Ja, das könnte man.
Das wurde gerade erst hier gefragt:

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1622725377


Danke den Thread habe ich vorher auch gesehen.
Daraus hat sich aber für mich nicht herauskristallisiert wie es zum Mehrjahrevisum kommt.

Geplantes Ankunftsdatum im Schengen-Raum des ersten Aufenthaltes und
Datum der geplanten Abreise aus dem Schengen-Raum des ersten Aufenthaltes wird eingetragen
wodurch sich auch die Anzahl der Tage ergibt im Feld Dauer des geplanten Aufenthalts oder der Durchreise (Anzahl der Tage angeben) + Anzahl der beantragten Einreisen mehrfache Einreise.

Wo und wie wird dann im VIDEX eingetragen wie lange die Gültigkeit des Visums seien soll?

Da ich zusätzlich noch die Frage mit der Verpflichtungserklärung hatte und der Rückkehrbereitschaft wollte ich den Thread eines anderen Themenstarters nicht durcheinanderbringen.

Titel: Re: Frage zu Mehrjahresvisum und der Verpflichtungserklärung
Beitrag von SimonB am 22.06.2021 um 18:55:07
https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/kurzfristigeAufenthalt/-/1623888#content_8
Dort unter:
Ich möchte ein mehrfaches Visum für einen längeren Gültigkeitszeitraum beantragen. Was muss ich beachten?

gilt nicht nur für russland....


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