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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
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Beitrag begonnen von JonasSaysHello am 15.06.2021 um 01:47:05

Titel: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von JonasSaysHello am 15.06.2021 um 01:47:05
Hallo ihr Lieben,
meine Frau ist Taiwanesin, wir leben derzeit zusammen in Taiwan. Ich muesste spaetestens im September fuer ca 1,5 Jahr nach Deutschland und wuerde meine Frau gerne mitnehmen. Zudem besteht Kinderwunsch und wir verhueten nicht mehr.

Sie haette im Mai den A1 Sprachtest gehabt, dieser wurde allerding kurzfristig Pandemibedingt abgesagt und es sieht auch nicht so aus als koennte sie den in naehrer Zukunft in Taiwan ablegen.

Vor zwei Wochen war Sie dennoch mit dem Visumsantrag FZF bei der Auslandsvertretung, diese hat ihn wegen dem Fehlenden Sprachtest nicht angenommen und uns wegen moeglicher Ausnahmen an die AB an meinem Heimatort verwiesen.
Die AB fuehlt sich wiederum nicht zustaendig und meint wir sollen das mit der Auslandsvertretung klaeren.  ::)

Nun meine Fragen:

-Ist es in dem zeitlichen Rahmen Sinnvoll eine Ausnahme vom Sprachtest durch zu setzen weil er momentan nicht zumutbar ist und auch wegen der kurzen Aufenthaltsdauer kein Integrationsbedarf besteht?

-Wie schaetzt ihr den Aufwand ein das ein Sprachtest von wwbildungswerk akzeptiert wird, es ist ein recht junges Unternehmen welches meiner Auffassung nach die Vorraussetzungen Erfuellt (ALTE,GER...)?

-Ist es moeglich in Deutschland wahrend ein FZF beantragt ist Visumsfrei ein zu reisen? Das Sie den Schengenraum nochmal verlassen muesste ist mir bewusst. Aber sie koennte ja z.B. in DE den Sprachtest machen und dann Nachreichen.

-Welche Auswirkungen haette es auf das beantragte FZF falls Sie wirklich schwanger wird? Koennte es dabei Probleme mit der Krankenversicherung geben?

-habt ihr noch Empfehlungen oder Ideen?



Ich bedanke mich ganz herzlich fuer jede konstruktive Antwort :)


Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von Petersburger am 15.06.2021 um 07:51:09
Eine "kurze Aufenthaltsdauer" wird für eine Entscheidung i.d.R. zugrundegelegt, wenn der Aufenthalt seinem Charakter nach zeitlich befristet ist.

Das gilt z.B. für einen abhängig Beschäftigten, der für wenige Monate/Jahre zu einer in Deutschland liegenden Niederlassung/der Zentrale seines Arbeitgebers entsendet wird und anschließend zurückkehrt oder weiterversetzt wird.
Klassisch: Leitende Angestellte mit "Rotationsprinzip".
Bei denen ist die Rückkehr / die Weiterversetzung bereits vor Beginn des Aufenthalts Vertragsbestandteil.

Es gilt nicht für abhängig Beschäftigte, die einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag haben. Der schließt in den allermeisten Fällen eine Fortsetzung des Arbeitsvertrags nicht aus, enthält aber wenigstens keine Bestimmung, die neben dem Vertragsverhältnis auch den Aufenthalt in Deutschland beendet.

Da Du Deutscher bist, wird eine "kurze Aufenthaltsdauer" besonders gut begründet werden müssen.
Kannst Du das begründen - tue es.

Zur Zumutbarkeit ... die Hürde liegt höher, als man normalerweise annimmt.

Dein Prüfungsanbieter gehört nicht zu denen, die in der AVwV zum AufenthG gelistet sind. 



JonasSaysHello schrieb am 15.06.2021 um 01:47:05:
Ist es moeglich in Deutschland wahrend ein FZF beantragt ist Visumsfrei ein zu reisen? Das Sie den Schengenraum nochmal verlassen muesste ist mir bewusst. Aber sie koennte ja z.B. in DE den Sprachtest machen und dann Nachreichen.

Ja, ist es.


JonasSaysHello schrieb am 15.06.2021 um 01:47:05:
Welche Auswirkungen haette es auf das beantragte FZF falls Sie wirklich schwanger wird?

Keine negativen.


Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von reinhard am 15.06.2021 um 10:19:09
Aber mit deutschem Kind (also später als "schwanger") braucht sie für das Visum kein A1-Zertifikat mehr.

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von Alacrity am 15.06.2021 um 18:15:07
Wärst du Ausländer, würdest du die Voraussetzungen für eine Bluecard erfüllen für die anstehende Beschäftigung in Deutschland?

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von JonasSaysHello am 16.06.2021 um 00:36:42

Petersburger schrieb am 15.06.2021 um 07:51:09:
Dein Prüfungsanbieter gehört nicht zu denen, die in der AVwV zum AufenthG gelistet sind.

Das habe ich nicht so wirklich verstanden, weil es heisst in den Informationen der Botschaft:
"ein Sprachzertifikat eines nach den Standards der ALTE
zertifizierten Prüfungsanbieters beifügen."
wwbildungswerke ist genauso wie Goethe oder Telc von ALTE zertifiziert und akkrediert, verwendet den gleichen Pruefeungsrahmen usw... Mir kommt es so vor als haetten die einfach noch nicht ihren weg auf die Beispielliste gefunden, gibts ja auch erst seit etwas mehr als einem Jahr. Ich finde auch im Gesetz nichts das sich das sich das auf einzelne Anbieter beschraenkt (bin aber auch Laie  :-?)
Die Waehren halt fuer uns momentan die einzigste potenzielle Moeglichkeit ohne das Land zu verlassen, meinst du es gibt eine Chanche das irgendwie durch zu bekommen?


Petersburger schrieb am 15.06.2021 um 07:51:09:
Da Du Deutscher bist, wird eine "kurze Aufenthaltsdauer" besonders gut begründet werden müssen.
Kannst Du das begründen - tue es.

Ich gehe wegen einer Fortbildung bzw. Studium nach DE und habe entsprechend einen Vertrag und Immatrikulationsbescheinigung.


Alacrity schrieb am 15.06.2021 um 18:15:07:
Wärst du Ausländer, würdest du die Voraussetzungen für eine Bluecard erfüllen für die anstehende Beschäftigung in Deutschland?

Ich hab die Voraussetzungen fuer die Bluecard nur kurz ueberflogen und glaube es koennte eng werden. Ich bin Selbsstaendig arbeite aber gerade eher 70%. Warum?

Ich bedanke mich fuer Eure Hilfe

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von T.P.2013 am 16.06.2021 um 02:12:37

JonasSaysHello schrieb am 16.06.2021 um 00:36:42:
wwbildungswerke ist genauso wie Goethe oder Telc von ALTE zertifiziert und akkrediert, verwendet den gleichen Pruefeungsrahmen usw... Mir kommt es so vor als haetten die einfach noch nicht ihren weg auf die Beispielliste gefunden, gibts ja auch erst seit etwas mehr als einem Jahr. 


Bist Du Dir sicher?
Das Institut führt zwar seine Sprachkurse wohl gemäß GER durch. Von einer Zertifizierung seitens ALTE kann ich aber dort nichts nachlesen.

Wie auch immer - die Sprachkenntnisse nach A1 müssen tatsächlich vorhanden sein, nicht zwangsläufig ein anerkanntes Zertifikat darüber.
Es steht ihr frei, bei diesem Institut zu lernen und bei der Antragstellung, als Ausnahme, auch ohne anerkanntes Zertifikat ihre offenkundigen(!) Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau A1 darzulegen.
Faktisch bedeutet das "offenkundig" dann aber Kenntnisse, die für einen Dritten (dann dem Entsandten der AV) so offenkundig sind, dass es keine Zweifel über das Vorliegen gibt.
Ist erstens immer auch etwas vom Goodwill der AV und des zuständigen Entsandten abhängig und erfordert faktisch dann auch eher Kenntnisse, die oberhalb des A1-Niveaus liegen, damit diese als "offenkundig" anerkannt werden können.

Vgl. Visumhandbuch des AA, ab S. 436.

Gruß

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von JonasSaysHello am 16.06.2021 um 06:13:03

T.P.2013 schrieb am 16.06.2021 um 02:12:37:
Bist Du Dir sicher?
Das Institut führt zwar seine Sprachkurse wohl gemäß GER durch. Von einer Zertifizierung seitens ALTE kann ich aber dort nichts nachlesen.

Unter Pruefungsordnung Punkt 17 https://wwbildungswerk.de/pruefungsordnung/ und bei ALTE unter Members - Germany https://www.alte.org/Our-Associate-Members

Sie nimmt jetzt seit 5 Monaten 2x2 Stunden die Woche Unterricht und ihr Lehrer meint das Sie fuer den A1 - Test bereit ist. Das ihr Level grossartig besser als A1 ist glaube ich nicht.


T.P.2013 schrieb am 16.06.2021 um 02:12:37:
Vgl. Visumhandbuch des AA, ab S. 436.

Sehr gut das hatte ich schon gesucht :)

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von T.P.2013 am 17.06.2021 um 02:02:10

JonasSaysHello schrieb am 16.06.2021 um 06:13:03:
Unter Pruefungsordnung Punkt 17 https://wwbildungswerk.de/pruefungsordnung/ und bei ALTE unter Members - Germany https://www.alte.org/Our-Associate-Members


Ja. Die sind Mitglied der ALTE.
Das bedeutet aber anscheinend nicht, dass die auch durch ALTE zertifiziert sind, sonst müssten sie auch nicht darauf hinweisen, dass man vorher nachfragen soll, ob die Sprachprüfung gem. GER bei der betreffenden Behörde zugelassen ist. Wären sie zertifiziert, wären sie automatisch zugelassen, meiner Meinung nach, aber ich lass mich auch anderweitig belehren.

Ich würde daher schon verbindlich mit der deutschen Vertretung klären, ob der Kurs anerkannt wird. Eine Ausnahme von der Erfordernis eines Sprachtests durchzusetzen, scheint mir persönlich auch in Pandemiezeiten ein schwer gangbarer Weg bei Euren Voraussetzungen.

Gruß

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von JonasSaysHello am 17.06.2021 um 15:46:37

T.P.2013 schrieb am 17.06.2021 um 02:02:10:
Ja. Die sind Mitglied der ALTE.
Das bedeutet aber anscheinend nicht, dass die auch durch ALTE zertifiziert sind, sonst müssten sie auch nicht darauf hinweisen, dass man vorher nachfragen soll, ob die Sprachprüfung gem. GER bei der betreffenden Behörde zugelassen ist. Wären sie zertifiziert, wären sie automatisch zugelassen, meiner Meinung nach, aber ich lass mich auch anderweitig belehren.

- Ich habe dazu heute mit dem wwBildungswerk - Kundenservice telefoniert. Die meinten das ihr Test anerkannt werden muss, falls es Probleme gäbe könnten wir einen Vordruck von deren Anwalt bekommen.
- Die ALTE selbst habe ich auch angeschrieben, allerdings sind die entsprechenden Mitarbeiter gerade im Urlaub und ich bekomme wohl eine Antwort Ende des Monats. (Dazu schreibe ich dann hier ein Update das könnte ja für einige interessant sein) ;)
- Außerdem hab ich mit der Auslamdsvertretung telefoniert, die weiß dazu von nicht's  ::).

Allerdings sagte die Auslandsvertretung heute das sie aufgrund der epidemischen Lage unter Umständen auch eine Bescheinigung über die Teilnahme am Sprachkurs als Sprachnachweis akzeptieren würde!

Ich halte Euch auf dem laufenden und vielen Dank an Alle die uns geholfen haben :)

Titel: Re: FZF, A1, vorruebergehender Aufenthalt, Ehefrau, Kinderwunsch
Beitrag von JonasSaysHello am 05.08.2021 um 17:10:42
So wir waren die letzten Wochen schwer beschäftigt deswegen hat es mit der Antwort etwas länger gedauert  ::)

Also die ALTE hat uns geantwortet, dass Sie allgemein keine Sprachschulen zertifizieren können, aber das all ihre Mitglieder um einen hohen Standard bemüht sind.

So jetzt kommt der Gute Teil!!!

Nach längerem hin und her schreiben mit der Ausländerbehörde in Deutschland wegen dem Sprachtest sagten sie unter Umständen würde es aufgrund des geschlossenen Götheinstituts auch ohne A1 funktionieren.

Also Visumsantrag fertig gemacht, bei der Botschaft abgegeben, und nach schon 2 Wochen kam eine Email von der Ausländerbehörde, dass die POSITIVE Entscheidung an die Botschaft weiter gegeben haben und meine Frau ohne A1 einreisen darf! ;D :) ;D

Sie soll dann in DE den Test nachmachen

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