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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1623234072 Beitrag begonnen von Eleonore am 09.06.2021 um 12:21:12 |
Titel: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von Eleonore am 09.06.2021 um 12:21:12
Hallo,
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs 1 Satz 3 AufenthG hat, das Kind aber jetzt bald 18 wird. Der Lebensunterhalt ist nicht gesichert, daher ist es schwierig eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, obwohl gute Deutschkenntnisse vorliegen. Hat jmd. eine Idee? |
Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von erne am 09.06.2021 um 12:36:44
Dann greift erstmal §28.3
Zitat:
Wenn das nicht greift, braucht der Inhaber der AE zur Personensorege einen anderen, eigenständigen Grund für den Aufenthalt in D Ideen? Das ist zu individuell die Möglichkeiten zeigt das AufenthG Allerdings: ohne gesicherten LU gibt es da nicht viel, was greifen könnte |
Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von reinhard am 09.06.2021 um 12:46:55
Am besten ist immer, zu einer Beratungsstelle zu gehen, wenn das Kind zehn Jahre alt wird. Einige Aufenthaltstitel muss man kennen, um die Erfüllung aller Voraussetzungen über die Jahre vorzubereiten.
Grundsätzlich muss sie oder er in einer örtlichen Beratungsstelle erst darüber berichten, welche Voraussetzungen sie oder er mitbringt, ob es Arbeit gibt, ob ein neues Kind unterwegs ist und so weiter. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von Eleonore am 09.06.2021 um 12:55:06
Danke schon mal. Das hatte ich schon befürchtet, dass es ohne LU Sicherung schwer ist.
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Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von Bayraqiano am 09.06.2021 um 12:59:19
Wie gestaltet sich die finanzielle Situation der Familie denn konkret? Sind alle vollständig auf Leistungen angewiesen? Arbeit der ausländische Elternteil?
Bei der NE § 28 Abs. 2 AufenthG gibt es da durchaus Unterschiede. Ansonsten gibt es neben dem genannten § 28 Abs. 3 AufenthG auch folgende Überlegungen: - § 31 Abs. 1 AufenthG analog (hier dennoch nach dem ersten Jahr LU-Sicherung notwendig) - § 36 Abs. 2 AufenthG (auch Sicherung des LU notwendig) - § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG |
Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von Eleonore am 14.06.2021 um 10:57:35 Der ausländische Eltrenteil pflegt den anderen Elternteil, der Pflegestufe 4 hat und bekommt dafür Pflegegeld und ALG II für sich und die Kinder. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel über minderjährige Kinder Beitrag von Bayraqiano am 14.06.2021 um 11:02:51
In so einer Konstellation dürfte § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG einschlägig sein.
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